DRESDEN (dpa-AFX) - Wer über Weihnachten Verwandte in Sachsen besucht, kann dafür auch in einem Hotel oder in einer Pension übernachten. Das hat das Gesundheitsministerium in Dresden am Montag mitgeteilt. Die neue, ab Dienstag geltende Coronaschutzverordnung untersagt zwar den Betrieb von Übernachtungsangeboten, macht dafür aber Ausnahmen: "Aus notwendigen beruflichen, sozialen oder medizinischen Anlässen" sind Übernachtungen demnach zulässig. Die in der Verordnung genannten sozialen Gründe sollten laut Ministerium einen klaren Bezug zur Familie haben. Familienbesuche zu Weihnachten fielen in diese Kategorie.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) soll diese Hotelöffnungen kritisiert haben. Mehrere Bundesländer planen das ähnlich wie Sachsen. Merkel habe sich am Montag in einer virtuellen Sitzung des CDU-Präsidiums zu dem Beschluss von Bund und Ländern bekannt, die strengen Corona-Kontaktbeschränkungen über die Festtage zu lockern, berichteten Teilnehmer am Montag der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Es habe ihr aber die Fantasie gefehlt, zu ahnen, dass besonders betroffene Länder die Hotels öffnen wollten, wurde sie zitiert. Es sei nicht kontrollierbar, ob nur Gäste in den Hotels übernachteten, die tatsächlich Verwandte in der Region besuchten.

Sachsen hat derzeit bundesweit die höchste Rate an Corona-Neuinfektionen binnen sieben Tagen je 100 000 Einwohner. Von den zehn am stärksten betroffenen Landkreisen liegen fünf in Sachsen./bz/DP/eas