BERLIN (Dow Jones)--Wegen der schleppenden Auszahlung der Corona-Hilfen will Hessen per Bundesratsinitiative erreichen, dass die Insolvenzantragspflicht für zahlungsunfähige oder überschuldete Unternehmen noch bis März ausgesetzt bleibt. "Das Land hat sich entschlossen, im Bundesrat tätig zu werden und auf eine entsprechende Änderung des Covid-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes hinzuwirken", sagten Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir (Grüne) und Finanzminister Michael Boddenberg (CDU) dem Handelsblatt.

Aufgrund der besonderen Eilbedürftigkeit will die hessische Landesregierung eine entsprechende Initiative bereits am Montag in die Sondersitzung des Bundesrates einbringen und das Thema auf die Tagesordnung setzen. Im Anschluss müsste rasch ein entsprechender Gesetzesbeschluss im Bundestag gefasst werden, um eine Verlängerung der Frist zu bewirken.

"Wir wissen, dass das Vertrauen in die Zahlungsfähigkeit von Unternehmen ein hohes Gut und für ein funktionierendes Wirtschafssystem unabdingbar ist", erklärten beide Minister. Deshalb plädierten sie "für eine moderate Verlängerung" der um zunächst zwei Monate. Es gelte zu verhindern, dass grundsätzlich gesunde Unternehmen durch die Coronakrise in die Insolvenz rutschten.

Der besondere Insolvenzschutz für überschuldete Unternehmen, die noch auf die Auszahlung der Hilfen warten, läuft zum 31. Januar aus. Bereits in der vergangenen Woche hatte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) eine Verlängerung der aktuellen Regel gefordert, war jedoch bei der Union im Bundestag auf Widerstand gestoßen. Der SPD-Fraktionschef Dirk Wiese begrüßte daher ausdrücklich den Vorstoß der schwarz-grünen Landesregierung in Hessen: "Wir dürfen Unternehmen in der jetzigen Phase der Pandemie nicht im Regen stehen lassen."

Gegner der Regel verweisen auf Risiken für Gläubiger und eine Verschleierung der tatsächlichen Insolvenzzahlen. Insbesondere der Einzelhandel hatte sich für eine weitere Aussetzung der Anzeigepflicht ausgesprochen.

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January 15, 2021 10:02 ET (15:02 GMT)