Berlin (Reuters) - Bundesarbeitsminister Hubertus Heil will zum 1. Oktober ein zentrales Wahlkampfversprechen der SPD umsetzen und den Mindestlohn in einem Schritt auf zwölf Euro anheben.

Dies geht aus seinem Reuters vorliegenden Gesetzentwurf hervor, den Heil am Freitag in der Bundesregierung verteilte. Derzeit beträgt der Mindestlohn noch 9,82 Euro. Zum 1. Juli steigt er nach geltendem Recht auf 10,45 Euro. Die Anhebung auf zwölf Euro drei Monate danach entspricht einer Steigerung um 15 Prozent. Davon profitieren dem Entwurf zufolge etwa 6,2 Millionen Beschäftigte, die dann noch einen Stundenlohn von weniger als zwölf Euro erhielten. Für die Arbeitgeber rechnet Heil für das verbleibende Quartal mit höheren Lohnkosten von rund 1,63 Milliarden Euro.

Mit der Gesetzesregelung zieht sich die Bundesregierung den Zorn der Bundesvereinigung der Arbeitgeber (BDA) zu. Der Spitzenverband sprach von "Staatslöhnen", die ein Angriff auf die Tarifautonomie seien: "Das ist nichts anderes als eine schallende Ohrfeige für Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände." Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) dagegen hatte eine Anhebung auf zwölf Euro gefordert. "Niedrige Löhne werden in erster Linie dort gezahlt, wo Tarifverträge fehlen", sagte DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell zu Reuters. "Dort wird die Anhebung des Mindestlohns am stärksten wirken."

WEITERE ERHÖHUNGEN DURCH KOMMISSION AB 2024

Dem Entwurf zufolge soll der Mindestlohn dann für 15 Monate unverändert bleiben. Über die nächste Anhebung zum 1. Januar 2024 soll dann wieder die Mindestlohnkommission aus Arbeitgebern und Gewerkschaften entscheiden. Die Höhe soll die Kommission bereits bis zum 30. Juni 2023 festlegen.

Der gesetzliche Mindestlohn war 2015 mit 8,50 Euro eingeführt worden. Trotz vielfacher Warnungen von Experten blieben massive Jobverluste seinerzeit aus. SPD und Grüne hatten im Bundestagswahlkampf eine einmalige Erhöhung auf zwölf Euro noch in diesem Jahr versprochen und verankerten dies auch im Koalitionsvertrag mit der FDP. Die Anhebung auf zwölf Euro wird im Gesetzentwurf unter anderem damit begründet, dass der deutsche Mindestlohn im europäischen Vergleich eher gering ausfalle im Verhältnis zum mittleren Lohneinkommen. Zudem würden Beschäftigte bessergestellt als vergleichbare Hartz-IV-Bezieher, die keiner Arbeit nachgingen. Dies sei ein zusätzlicher Anreiz zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit.