BERLIN/ERFURT (dpa-AFX) - Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts zum Arbeitnehmerstatus digitaler Dienstleister zeigt nach Ansicht von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) den Regelungsbedarf in diesem Bereich. Es geht dabei um Zehntausende, die als sogenannte Klick-Arbeiter oder Mikro-Jobber Mini-Aufträge von Internetplattformen übernehmen und oft für wenig Geld beispielsweise Apps testen, Daten sammeln oder Produktpräsentationen im Auftrag von Unternehmen kontrollieren. Es gehe um klare Regelungen für faire Tätigkeitsbedingungen in der Plattformökonomie, erklärte Heil am Mittwoch in Berlin.

Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hatte sich in dieser Woche erstmals mit dem Status eines solchen Crowdworkers beschäftigt, der sich bis in die höchste Instanz geklagt hatte. Nach einer Entscheidung des Neunten Senats sind Crowdworker nicht per se Selbstständige. Sie können unter bestimmten Umständen auch ohne Arbeitsvertrag einen Arbeitnehmerstatus haben (9 AZR 102/20).

Das gelte dann, wenn sie nachweisbar weisungsgebundene, fremdbestimmte Arbeit in persönlicher Abhängigkeit leisteten. "Zeigt die tatsächliche Durchführung eines Vertragsverhältnisses, dass es sich hierbei um ein Arbeitsverhältnis handelt, kommt es auf die Bezeichnung im Vertrag nicht an", so die Richter. Für ein Arbeitsverhältnis spreche, wenn der Auftraggeber die Zusammenarbeit über die von ihm betriebene Online-Plattform so steuere, dass der Auftragnehmer dadurch "seine Tätigkeit nach Ort, Zeit und Inhalt nicht frei gestalten kann".

Die Abgrenzung zwischen abhängiger Arbeit und Selbstständigkeit sei in diesem Bereich schwierig, sagte Heil. Er werde nicht zulassen, "dass die Rechte von online-vermittelten Beschäftigten unter die Räder kommen". Dabei sei der Gesetzgeber gefragt. Er habe dafür Vorschläge gemacht./rot/DP/jha