BERLIN (dpa-AFX) - Eine neue Regelung in den Jobcentern soll ukrainischen Flüchtlingen den Zugang zu Hartz-IV-Leistungen erleichtern. Wie das Bundesarbeitsministerium am Sonntag auf dpa-Anfrage mitteilte, dürfen Jobcenter von Juni bis Ende Oktober neben formellen "Fiktionsbescheinigungen" auch Ersatzbescheinigungen als Nachweise aus Ausländerbehörden anerkennen. Das geht aus einer Weisung der Bundesagentur für Arbeit hervor.

Die Nachweise werden von den Ausländerbehörden ausgestellt. Dies ist Voraussetzung dafür, dass Flüchtlinge aus der Ukraine Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch beziehen können. Zudem müssen sie im Ausländerzentralregister erfasst sein. Der Bundesrat hatte am Freitag ein Gesetz beschlossen, wonach Ukraine-Flüchtlinge einen Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II und XII bekommen. Bislang erhalten sie weniger Geld nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Dem Ministerium zufolge müssen die Ausländerbehörden die Ersatzbescheinigungen bis zum 31. Mai ausstellen, damit sie "Fiktionsbescheinigungen" gleichgestellt sind. Nach dem 1. Juni sollten "ausreichend Vordrucke zur Ausstellung 'echter' Fiktionsbescheinigungen verfügbar sein". Zuvor hatten der Städtetag sowie der Städte-und Gemeindebund kritisiert, dass es zu wenig Dokumente gebe und hohe bürokratische Hürden beklagt./faa/DP/jha