Der Ratsvorsitz hat sich mit dem Europäischen Parlament auf eine überarbeitete Durchsetzungsverordnung geeinigt. Ziel dieser Verordnung ist es, die Handelsinteressen und ‑rechte der EU vor dem Hintergrund der derzeitigen Blockade des Streitbeilegungsmechanismus der Welthandelsorganisation (WTO) besser zu schützen. Mit der Verordnung wird ferner sichergestellt, dass die EU ihre Handelsrechte durchsetzen kann, wenn einer ihrer Partner den regulären Streitbeilegungsmechanismus im Rahmen bilateraler Verträge blockiert. Die Mitgliedstaaten müssen die Einigung noch mit qualifizierter Mehrheit billigen.

Mit der überarbeiteten EU-Durchsetzungsverordnung wird die seit 2014 geltende Verordnung geändert und ein gemeinsamer Rechtsrahmen für die Durchsetzung der Rechte der EU im Rahmen internationaler Handelsübereinkünfte geschaffen. Dank dieser Vorschriften kann die Kommission nach Abschluss eines Streitbeilegungsverfahrens Gegenmaßnahmen verhängen, sobald sie von der WTO die Genehmigung dazu erhält.

Angesichts der derzeitigen Lähmung des WTO-Berufungsgremiums mussten die bestehenden Vorschriften aktualisiert werden, damit die Kommission tätig werden kann, wenn Streitbeilegungsverfahren blockiert sind. Mit der vorgeschlagenen Änderung sollte vor allem im Hinblick auf Situationen Abhilfe geschaffen werden, in denen es der EU gelingt, eine positive Entscheidung eines WTO-Streitbeilegungsgremiums zu erwirken, das Verfahren jedoch anschließend blockiert wird, weil die andere Partei gegen einen WTO-Panelbericht Rechtsmittel 'ins Leere' einlegt und einem interimistischen Berufungsschiedsverfahren nach Artikel 25 der WTO-Streitbeilegungsvereinbarung nicht zustimmt.

'Es ist wichtig, dass die EU während der Krise der Welthandelsorganisation fähig ist, ihre Interessen und Rechte im Bereich des Handels zu schützen. Durch die Änderung der Durchsetzungsverordnung wird diese Fähigkeit insbesondere in Fällen verbessert, in denen die WTO nicht in der Lage ist, verbindliche Streitbeilegungsentscheidungen in Bezug auf Rechtsmittel zu treffen.'

Peter Altmaier, deutscher Bundesminister für Wirtschaft und Energie und Präsident des Rates 'Handel'

Die Kommission wird außerdem das Recht erhalten, Gegenmaßnahmen zu ergreifen, wenn ein Handelspartner im Rahmen einer bilateralen oder regionalen Handelsübereinkunft rechtswidrige Handelsmaßnahmen verhängt und in der Folge das Streitbeilegungsverfahren im Rahmen der betreffenden Übereinkunft blockiert.

Gemäß der Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat wird ferner der Geltungsbereich möglicher Gegenmaßnahmen - die derzeit in den Bereichen Zölle, mengenmäßige Beschränkungen der Einfuhren und Ausfuhren von Waren sowie Maßnahmen im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens vorgesehen sind - auf Dienstleistungen und harmonisierte Bereiche der Rechte des geistigen Eigentums ausgeweitet. Diese Ausweitung geht mit den erforderlichen Garantien einher, damit gewährleistet ist, dass die effizientesten und angemessensten Gegenmaßnahmen angewandt werden und dass nationale Behörden und Interessenträger in den Konsultationsprozess einbezogen werden.

Der deutsche Vorsitz hat diese politische Einigung im Namen des Rates mit dem Europäischen Parlament ausgehandelt. Nun müssen die Mitgliedstaaten ihre Unterstützung mit qualifizierter Mehrheit bestätigen.

Europäischen Union veröffentlichte diesen Inhalt am 28 Oktober 2020 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen.
Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet am 29 Oktober 2020 03:38:06 UTC.

Originaldokumenthttp://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2020/10/28/trade-eu-reaches-political-agreement-on-updated-enforcement-regulation/

Public permalinkhttp://www.publicnow.com/view/6A4F64F2A368BA03634DFAC6AD3903028C16F4C6