Bern (awp) - Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht Finma hat das Rundschreiben zu den Liquiditätsrisiken bei Banken angepasst. Dabei sei man mit den "punktuellen" Anpassungen der vom Bundesrat beschlossenen Einführung der Finanzierungsquote gefolgt, teilte die Finma am Donnerstag mit.

Das angepasste Finma-Rundschreiben 2015/2 "Liquiditätsrisiken - Banken" trete wie der Bundesratsbeschluss zur Finanzierungsquote am 1. Juli 2021 in Kraft, schrieb die Aufsichtsbehörde weiter. Dazu sei früher im Jahr im Rahmen einer Anhörung die Anliegen verschiedener Anhörungsteilnehmer aufgenommen worden.

Im September hatte der Bundesrat die Änderung der Liquiditätsverordnung für Banken abgeschlossen. Demnach müssen Schweizer Banken eine langfristige Finanzierungsquote, die sogenannte "Net Stable Funding Ratio", erfüllen. In der Verordnung macht der Bund Vorgaben zur Finanzierung von Krediten und will so verhindern, dass Banken langfristige Kredite in zu grossem Masse mit Geldern finanzieren, die ihr nur kurzfristig zur Verfügung stehen.

Je kurzfristiger eine Bank einen langfristigen Kredit finanziert, desto höher ist das Risiko von Verlusten. Steigen unerwartet die Zinsen, erhöhen sich zwar die Finanzierungskosten der Banken, nicht jedoch deren Einnahmen aus den Kreditzinsen. Dieses Zinsänderungsrisiko will der Bund mit der neuen Quote einschränken und so die Stabilität des Finanzsystems verbessern.

Eine Mehrheit der Schweizer Banken erfüllt die Quote laut einem bundesrätlichen Bericht bereits. Von knapp 300 der Finma unterstellten Banken hatten Ende 2019 nur 17 Institute eine NSFR-Unterdeckung ausgewiesen. Dazu zählte keine der systemrelevanten Banken UBS, CS, ZKB, Raiffeisen und Postfinance.

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