Von Andreas Kißler

BERLIN (Dow Jones)--Der Bundestags-Finanzausschuss hat grünes Licht für eine Pfandbriefnovelle und ein eigenes Aufsichtsregime für Wertpapierinstitute gegeben. Der Ausschuss beschloss den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Richtlinie über die Emission gedeckter Schuldverschreibungen und die öffentliche Aufsicht über gedeckte Schuldverschreibungen (CBD-Umsetzungsgesetz) und einen Gesetzentwurf zur Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten, wie Unions-Finanzexpertin Antje Tillmann und der zuständige Berichterstatter Sepp Müller (beide CDU) mitteilten. Am Donnerstag soll das Bundestags-Plenum den Entwurf endgültig verabschieden.

"Mit der Pfandbriefnovelle führen wir europaweit einheitliche Bezeichnungen für gedeckte Schuldverschreibungen ein", erklärte Tillmann. "Das wird den Vertrieb des deutschen Pfandbriefes im Ausland erleichtern, der seit jeher den Qualitätsstandard in der Branche darstellt." Der Bund mache außerdem von einem Wahlrecht aus der EU-Richtlinie Gebrauch und führe eine Fälligkeitsverschiebung für den Fall der Insolvenz der Pfandbriefbank ein. Auf diese Weise werde im Interesse der Gläubiger Liquiditätsengpässen bis zur Verwertung der Deckungswerte entgegengewirkt.

Die so genannte Covered-Bonds-Richtlinie harmonisiert nach früheren Angaben aus dem Finanzministerium Regelungen über Schuldverschreibungen, die durch Vermögenswerte, wie Immobilien oder öffentliche Anleihen, besichert sind. In Deutschland erfolgt die Umsetzung im Pfandbriefgesetz. Die durch die Covered-Bonds-Richtlinie eingeführten einheitlichen Bezeichnungen "Europäische gedeckte Schuldverschreibung" und "Europäische gedeckte Schuldverschreibung (Premium)" sollen demnach künftig durch das Pfandbriefgesetz geschützt werden.

Tillmann betonte, zudem werde die Aufsicht für Wertpapierinstitute neu geregelt. Diese sei bislang vom Bankenaufsichtsrecht miterfasst worden, was aber den spezifischen Anforderungen nicht ausreichend Rechnung getragen habe. Nun werden laut den Angaben größenabhängig unterschiedliche Anforderungen an die Eigenmittelanforderungen, die Geschäftsorganisation sowie die Anforderungen an die Geschäftsleitung und die Aufsichtsorgane aufgestellt. Müller erklärte, die Herauslösung der Aufsicht über Wertpapierinstitute aus dem Kreditwesengesetz und deren künftige Beaufsichtigung nach drei Größenklassen stärkten das Proportionalitätsprinzip der Finanzmarktaufsicht.

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April 14, 2021 04:04 ET (08:04 GMT)