Erneuter Corona-Lockdown? Kein Platz für Grundrechte

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DGAP-News: SCHIRP & PARTNER Rechtsanwälte mbB / Schlagwort(e): Rechtssache
Erneuter Corona-Lockdown? Kein Platz für Grundrechte

28.10.2020 / 14:36
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Wer zahlt die Zeche? - Initiative kündigt Entschädigungsklagen gegen die
Bundesländer an

Wenn die Politik die Schließung von Betrieben anordnet und vielen
Unternehmern damit faktisch die Berufsausübung unmöglich macht, muss der
Bund, müssen die Länder auch wirtschaftlich für diese Maßnahmen die
Verantwortung übernehmen. Mit dieser Überzeugung haben sich bisher ca. 1000
Gewerbetreibende in einer Initiative unter organisatorischer Leitung der
Anwaltskanzlei Schirp & Partner (Berlin) zusammengetan, um
Entschädigungsleistungen für den Corona-Lockdown durchzusetzen.

Fachlich geführt wird die Initiative von den angesehenen Experten Siegfried
de Witt (Fachanwalt für Verwaltungsrecht) und Prof. Dr. Ingo Heberlein
(Fachanwalt für Medizinrecht). Die Initiative führt bereits eine
Verfassungsbeschwerde beim BVerfG (Az. 1 BvR 1726/2020) und hat mehrere
zivilrechtliche Sammelklagen gegen die verantwortlichen Bundesländer
eingereicht. Eine erste Gerichtsverhandlung wird am 20. November beim LG
Hannover gegen das Land Niedersachsen stattfinden.

Außerdem wurden Bundesgesundheitsminister Spahn und 20 weitere
Gesundheitspolitiker aus allen Fraktionen kontaktiert und mit ausführlicher
Begründung dazu aufgefordert, im Bundestag einen Gesetzesvorschlag
einzubringen, mit dem das IfSG um verfassungsmäßig korrekte
Entschädigungsregeln ergänzt wird.

Dr. Wolfgang Schirp: "Es geht uns nicht um eine grundsätzliche Kritik an den
Corona-Bekämpfungsmaßnahmen. Wir betreiben kein Politik-Bashing. Aber:
Unsere Mandanten werden als schuldlose "Nichtstörer" für Maßnahmen
herangezogen, die dem Gemeinwohl dienen. Hierfür steht ihnen eine
angemessene Entschädigung zu. Anderenfalls werden Hunderttausende Existenzen
vernichtet, ohne dass sie hierfür den geringsten Anlass gegeben hätten.
Verantwortung tragen die einzelnen Bundesländer, weil sie durch die
Corona-Verordnungen die konkreten Eingriffe vornehmen."

Siegfried de Witt: "Der Rechtsstaat gilt auch in der Pandemie. Die
Grundrechte gelten auch in der Pandemie. Wenn durch ein früher kaum
beachtetes Gesetz wie das IfSG nunmehr der weitgehende Entzug der
Grundrechte aus Art. 12 GG (Berufsfreiheit) und Art. 14 GG (Freiheit des
Eigentums) ermöglicht werden soll, so mag das für sich betrachtet
rechtmäßig
sein. Aber: Das Gesetz muss dann angemessene Entschädigungsregeln vorsehen.
Dies werden wir durchsetzen. Die Pflicht zur Entschädigung der Betroffenen
ist der Preis für die gewählte Form der Pandemiebekämpfung."

Prof. Dr. Ingo Heberlein: "Unabhängig von der Entschädigungsfrage ist es
wichtig, dass die Politik wieder stärker auf die Verhältnismäßigkeit der
Eingriffe achtet. Möglicherweise werden wir mit dem Virus noch lange leben
müssen. Umso wichtiger ist es, dass einerseits die medizinischen Aspekte
angemessen und vor allem evidenzbasiert bewertet werden, dass aber
andererseits auch die verfassungsrechtlichen Aspekte in die Abwägung
einbezogen werden. Der Rechtsstaat ist auch und gerade in Krisensituationen
gefordert, sich zu bewähren, und die Justiz muss sich auch gegenüber der
Exekutive behaupten."

Für weitere Auskünfte steht zur Verfügung: Dr. Wolfgang Schirp, Schirp &
Partner Rechtsanwälte mbB, Leipziger Platz 9, 10117 Berlin, Tel.:
0179-5320213, Mail: schirp@schirp.com, URL: www.schirp.com


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