KIEL/LEIPZIG (dpa-AFX) - Das Bundesverwaltungsgericht hat den Eilantrag einer Umweltvereinigung gegen den Weiterbau des Ostseetunnels zwischen Fehmarn und Dänemark abgelehnt. Aufgrund der Eilbedürftigkeit des Verfahrens sei den Beteiligten zunächst nur den Tenor der Entscheidung zugestellt worden, teilte das Gericht am Freitag mit. Die Gründe der Entscheidung sollen später folgen.

Das Aktionsbündnis gegen eine feste Fehmarnbeltquerung hatte im Oktober 2021 Klage gegen den Planänderungsbeschluss Schleswig-Holsteins erhoben und Mitte Januar einen Eilantrag gestellt, die aufschiebende Wirkung ihrer Klage wiederherzustellen und die Bauarbeiten zu stoppen. Damit hatte das Bündnis keinen Erfolg./akl/DP/eas