Der Schweizerische Arbeitgeberverband unterstützt die Revision grundsätzlich. In einigen Punkten besteht aber noch Handlungsbedarf.

Die heutige Bauarbeitenverordnung (BauAV) weist in verschiedenen Bestimmungen einen Revisionsbedarf auf. Die überarbeiteten Bestimmungen sollen mit dem heutigen Stand der Technik sowie mit der heutigen Praxis abgeglichen werden. Zudem sollen Widersprüche zu weiteren Regelwerken in diesem Bereich beseitigt werden.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) begrüsst die Revision deshalb auch grundsätzlich. Die Vernehmlassung hat jedoch gezeigt, dass in einigen Punkten noch Anpassungsbedarf besteht. Die geplante Inkraftsetzung der BauAV per Juli 2021 würde beispielsweise in eine intensive Bauphase fallen und, allen voran für Bauprojekte in den Sommermonaten, zu einer grossen Kosten- und Rechtsunsicherheit führen. Zudem würde diese Frist nicht reichen, um die Änderungen in die Kalkulationsgrundlagen der Unternehmen einfliessen zu lassen. Eine Verschiebung auf den Winter respektive den Anfang des Jahres 2022 würde deshalb sehr begrüsst.

Union Patronale Suisse veröffentlichte diesen Inhalt am 18 September 2020 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen.
Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet am 18 September 2020 12:18:06 UTC.

Originaldokumenthttps://www.arbeitgeber.ch/arbeitsmarkt/lohnfragen/die-bauarbeitenverordnung-modernisieren/

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