Deutsche Umwelthilfe kritisiert Stellungnahme der Bundesregierung zur
EU-Taxonomie als halbherzig und widersprüchlich
Berlin (ots) -

- Bundesregierung spricht sich gegen grünes Label für Atomkraft aus, stimmt aber
  der Aufnahme von fossilem Gas in die EU-Taxonomie zu
- DUH: Neue Gaskraftwerke dürfen nur unter strengen klimapolitischen
  Voraussetzungen gebaut werden und sind kein nachhaltiges Investment
- DUH fordert das Europäische Parlament auf, mehrheitlich gegen die Aufnahme von
  Atomkraft und fossilem Gas in die Taxonomie zu stimmen und das Vorhaben der
  Kommission zu stoppen

In der vergangenen Nacht hat die Bundesregierung ihre Stellungnahme abgegeben
zur Aufnahme von Atom und fossilem Gas in die EU-Taxonomie für nachhaltige
Finanzprodukte. Darin lehnt es die Bundesregierung ab, Atomkraft ein grünes
Label zu verleihen. Fossiles Gas soll hingegen unter bestimmten Voraussetzungen
das neue Finanz-Ökosiegel erhalten dürfen. Die von der EU-Kommission
vorgeschlagenen Regeln für neue Gas-Kraftwerke möchte die Bundesregierung sogar
noch weiter aufweichen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert dies sowie die
grundsätzliche Aufnahme von Erdgas scharf. Bei der Ablehnung der Atomkraft
fordert die DUH, den Worten in der Stellungnahme nun auch Taten folgen zu
lassen.

Dazu Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Gut, dass die
Bundesregierung sich gegen die Aufnahme von Atomkraft in die Taxonomie stellt.
Das "Jein" der Bundesregierung zur Aufnahme fossiler Erdgaskraftwerke in die
Liste nachhaltiger Finanzprodukte ist jedoch inkonsequent. Selbst wenn ein
begrenzter Zubau von neuen Gas-Kraftwerken im Zuge des Kohleausstiegs notwendig
ist, macht dies einen fossilen Energieträger noch lange nicht zu einer grünen
Technologie. Dies wird schwer auf der Glaubwürdigkeit der Bundesregierung und
der Taxonomie lasten. Deswegen muss sich die Bundesregierung in letzter
Konsequenz der von Österreich und Luxemburg angekündigten Klage gegen den von
der Kommission vorgelegten Taxonomie-Rechtsakt anschließen. "

In ihrer Stellungnahme übt die Bundesregierung im Detail Kritik an den
Vorschlägen der Kommission zur Aufnahme von Gas in die Taxonomie. So fordert die
Bundesregierung etwa für neue Gas-Kraftwerke die Streichung der Zwischenziele
2025 und 2030 für die Beimischung von CO2-armen Gasen. Zudem sollen die
Emissionsgrenzwerte und -budgets laut Stellungnahme "ergänzt" werden, was einer
Aufweichung der ohnehin schwachen Vorgaben gleichkommt.

Constantin Zerger, Bereichsleiter Energie und Klimaschutz bei der DUH: "Die
Unterstützung von fossilem Gas als vermeintlich 'grüner' Technologie ist eine
krasse klimapolitische Fehlentscheidung der Bundesregierung. Und mehr noch: Die
Bundesregierung setzt sogar noch die Wünsche der Gas-Lobby um, die eine
Absenkung der Emissionsgrenzwerte eingefordert hatte. Die Streichung der
Zwischenziele für CO2-arme Gase ist dagegen richtig: Grüner Wasserstoff wird ein
knappes Gut sein, er sollte nicht durch Beimischung vergeudet werden.
Wasserstoff hat in der Industrie den höchsten Klimanutzen und die knappen Mengen
sollte deshalb zunächst hier eingesetzt werden. Eine Enttäuschung ist
allerdings, dass sich die Bundesregierung nicht ausschließlich für grünen
Wasserstoff aus erneuerbaren Energien in der Taxonomie eingesetzt hat."

Auch die DUH geht davon aus, dass im Zuge des Kohleausstiegs ein begrenzter
Zubau von Gaskraftwerken erforderlich sein wird. Dies ist jedoch auch ohne die
Verleihung eines grünen Labels durch die EU-Taxonomie möglich, für den Zubau
neuer Gas-Kraftwerke müssen per Ordnungsrecht strenge klimapolitische Vorgaben
gemacht werden. Nach Auffassung der DUH wird die Aufnahme von fossilem Gas in
die Taxonomie jedoch die Entwicklung erneuerbarer Energien behindern sowie die
Glaubwürdigkeit des gesamten Vorhabens in Frage stellen. Bereits Anfang Januar
hatte die DUH ein Gutachten veröffentlicht, welches belegt, dass die Vorschläge
zur Aufnahme von Erdgas rechtswidrig sind.

Hintergrund:

Mit der Taxonomie möchte die EU erstmals eine staatliche Definition für grüne
Investitionen vorlegen. Diese soll es Investoren und Verbrauchern ermöglichen,
nachhaltige Finanzprodukte aufzulegen bzw. darin zu investieren und somit
zusätzliches Kapital für die Umsetzung des Green Deal mobilisieren.

Links:

- Zum Rechtsgutachten der DUH: http://l.duh.de/p220122
- Zur Stellungnahme der Bundesregierung: https://ots.de/oVSWK6

Pressekontakt:

Sascha Müller-Kraenner, DUH-Bundesgeschäftsführer
0160 903 54 509, mueller-kraenner@duh.de

Constantin Zerger, Leiter Energie und Klimaschutz DUH
0160 4334014, zerger@duh.de

DUH-Newsroom:
030 2400867-20, presse@duh.de

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Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/22521/5127887
OTS:               Deutsche Umwelthilfe e.V.