Wirtschaftsunternehmen inne:


                            Herr Moritz Greve: 
                            Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: keine. 
              a) 
                            Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von 
                            Wirtschaftsunternehmen: keine. 
                            Herr Dr. Norbert Stoeck: 
                            Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: 
6. 
                                          Mitglied und Vorsitzender des Aufsichtsrats der Initiatoren AG für 
                            *             Beteiligungen, Seeshaupt; 
              b)            *             Mitglied und Vorsitzender des Aufsichtsrats der aovo Touristik AG, Hannover; 
                            *             Mitglied des Aufsichtsrats der Lindner Hotels AG, Düsseldorf. 

Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von

Wirtschaftsunternehmen: keine.

Herr Karl-Heinz Holland:

Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:


              c)            *             Mitglied des Aufsichtsrats der X5 Retail Group N.V., Amsterdam, Niederlande. 

Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von

Wirtschaftsunternehmen: keine.

Herr David Shriver:

d) Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: keine.

Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von

Wirtschaftsunternehmen: keine.

Ausführliche Lebensläufe der vorgeschlagenen Kandidaten stehen im Internet unter

https://investors.zooplus.com/hauptversammlung

zur Ansicht zur Verfügung.

Gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex werden die vorgeschlagenen Kandidaten darauf achten,

dass ihnen für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben genügend Zeit zur Verfügung steht.

Nach Einschätzung des Aufsichtsrats stehen die vorgeschlagenen Kandidaten in keiner nach dem Deutschen

Corporate Governance Kodex offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zur zooplus AG oder

zu deren Konzernunternehmen oder den Organen der zooplus AG, und es besteht keine offenzulegende

persönliche oder geschäftliche Beziehung zu einem wesentlich an der zooplus AG beteiligten Aktionär im

Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex. Die vorgeschlagenen Kandidaten sind mit dem Sektor, in

dem die Gesellschaft tätig ist, vertraut.

Die vorgenannten Wahlvorschläge berücksichtigen die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung

beschlossenen konkreten Ziele und streben gleichzeitig die Ausfüllung des vom Aufsichtsrat erarbeiteten

Kompetenzprofils und des Diversitätskonzepts für das Gesamtgremium an. Die Ziele für die Zusammensetzung,

das Kompetenzprofil und das Diversitätskonzept für den Aufsichtsrat sind einschließlich des Stands ihrer

jeweiligen Umsetzung in der Erklärung zur Unternehmensführung gemäß §§ 289f, 315d HGB (einschließlich

Bericht über die Corporate Governance) der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2020 als Teil des

Geschäftsberichts veröffentlicht.

Billigung des Vergütungssystems für den Vorstand

Durch das am 19. Dezember 2019 im Bundesgesetzblatt verkündete Gesetz zur Umsetzung der zweiten

Aktionärsrechterichtlinie ('ARUG II') wurde § 120 Abs. 4 Aktiengesetz ('AktG') gestrichen und ein neuer §

120a AktG eingeführt. § 120a Abs. 1 Satz 1 AktG sieht vor, dass die Hauptversammlung einer

börsennotierten Gesellschaft über die Billigung des vom Aufsichtsrat nach Maßgabe des ebenfalls neu

eingeführten § 87a AktG beschlossenen und der Hauptversammlung vorgelegten Vergütungssystems für die

Vorstandsmitglieder bei jeder wesentlichen Änderung des Vergütungssystems, mindestens jedoch alle vier

Jahre, beschließt. Die erstmaligen Beschlussfassungen des Aufsichtsrats und der Hauptversammlung haben

bis zum Ablauf der ersten ordentlichen Hauptversammlung, die auf den 31. Dezember 2020 folgt, zu

erfolgen.

Der Aufsichtsrat der zooplus AG (nachfolgend auch die 'Gesellschaft') hat die derzeitige

Vergütungsstruktur für die Mitglieder des Vorstands weiterentwickelt und den Vorgaben des ARUG II und des

Deutschen Corporate Governance Kodex ('DCGK') in der Fassung vom 16. Dezember 2019 angepasst. Der

Aufsichtsrat hat hierbei insbesondere folgende Änderungen vorgenommen:


                            Der Aufsichtsrat hat die Vergütung der Vorstandsmitglieder um einen kurzfristig variablen 
                            Vergütungsbestandteil in Form eines jährlichen Bonus erweitert, der neben finanziellen 
              *             Leistungskriterien auch sogenannte 'Environmental, Social, Governance' ('ESG')-Ziele 
                            enthält, um eine nachhaltige und langfristige Unternehmensführung zu incentivieren. 
                            Die Anstellungsverträge der Vorstandsmitglieder sowie die Planbedingungen des 
                            Aktienoptionsplans enthalten zukünftig sogenannte Malus- und Clawback-Regelungen, die die 
              *             Gesellschaft insbesondere berechtigen, bei schwerwiegenden Verstößen eines Mitglieds des 
                            Vorstands gegen unternehmensinterne Verhaltensrichtlinien oder gegen gesetzliche Pflichten 
                            variable Vergütungsbestandteile einzubehalten oder zurückzufordern. 

Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung seines Personalausschusses - vor, das

nachfolgend wiedergegebene, vom Aufsichtsrat mit Wirkung zum 1. Juni 2021 beschlossene Vergütungssystem

für die Mitglieder des Vorstands der zooplus AG zu billigen.

A. Grundsätze des Vergütungssystems

Das Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands leistet einen wesentlichen Beitrag zur Förderung

der Geschäftsstrategie und zur langfristigen Entwicklung der zooplus AG. Die Ausgestaltung der Vergütung

als erfolgsunabhängige Festvergütung einerseits sowie erfolgsabhängige, kurzfristig und langfristig

variable Vergütung andererseits schafft einen Anreiz für die Erreichung der Unternehmensziele und

honoriert eine ergebnisorientierte Unternehmensführung. Die Berücksichtigung des Aktienkurses im Rahmen

der langfristig variablen Vergütung stellt zudem einen größtmöglichen Interessengleichlauf zwischen den

Interessen der Mitglieder des Vorstands und denen der Aktionäre sicher. Der Aufsichtsrat hat außerdem

ESG-Ziele in das Vergütungssystem aufgenommen, um eine nachhaltige und langfristige Unternehmensführung

zu incentivieren und die Verantwortung der Mitglieder des Vorstands für ein gesellschafts- und

zukunftsorientiertes Handeln auch im Rahmen der Vergütung widerzuspiegeln.

Bei der Ausgestaltung des Vergütungssystems hat sich der Aufsichtsrat insbesondere an den folgenden

Grundsätzen orientiert:

Das System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder der zooplus AG ist klar und verständlich gestaltet. Es

entspricht den Vorgaben des im Rahmen des ARUG II neu eingefügten § 87a AktG und den Empfehlungen des

DCGK, soweit keine Abweichung von diesen Empfehlungen erklärt wird. Ziel des Aufsichtsrats ist es,

nationalen und internationalen Kandidaten innerhalb dieser regulatorischen Rahmenbedingungen und unter

Beachtung der vorstehenden Grundsätze für die Gestaltung des Vergütungssystems ein marktübliches und

zugleich wettbewerbsfähiges Vergütungspaket anzubieten, um herausragend qualifizierte Mitglieder für den

Vorstand der Gesellschaft gewinnen zu können. Gleichzeitig soll das Vergütungssystem ausreichend

Flexibilität vorsehen, um auf strukturelle Änderungen reagieren und unterschiedliche Marktgegebenheiten

angemessen berücksichtigen zu können.

B. Verfahren zur Fest- und Umsetzung sowie zur Überprüfung des Vergütungssystems

Das Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands der zooplus AG wird gemäß § 87a Abs. 1 Satz 1

AktG vom Aufsichtsrat beschlossen. Der Aufsichtsrat wird dabei von seinem Personalausschuss unterstützt.

Der Personalausschuss entwickelt, basierend auf den unter obenstehender Ziffer A. dargestellten

Grundsätzen, den gesetzlichen Vorgaben und den Vorgaben des DCGK in seiner jeweils gültigen Fassung, ein

System für die Vergütung der Mitglieder des Vorstands und legt dieses dem Gesamtaufsichtsrat zur Beratung

und Beschlussfassung vor.

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April 08, 2021 09:08 ET (13:08 GMT)