Unternehmens. Der Aufsichtsrat legt ein besonderes Augenmerk darauf, dass die Ziel-Gesamtvergütung

marktüblich ist. Zur Beurteilung der Marktüblichkeit zieht er sowohl einen Horizontal-als auch einen

Vertikalvergleich heran.


              Horizontal - Externer Vergleich: 
4.1           Zur Beurteilung der Marktüblichkeit der Gesamtvergütung werden Vergütungsdaten von der AIXTRON SE, ADVA 
              Optical Networking SE, SÜSS MicroTec SE, SMT Scharf AG, Uzin Utz AG, SLM Solutions AG sowie Materialise 
              unter Berücksichtigung der spezifischen Situation der voxeljet AG herangezogen. 
              Vertikal - Interner Vergleich: 
              Darüber hinaus berücksichtigt der Aufsichtsrat die Entwicklung der Vorstandsvergütung im Verhältnis zur 
              Vergütung der Belegschaft der gesamten voxeljet AG in einem internen (vertikalen) Vergleich. Bei diesem 
4.2           Vergleich wird die Vorstandsvergütung sowohl zur Vergütung des oberen Führungskreises als auch zur 
              weiteren Belegschaft in Relation gesetzt und einem Marktvergleich unterzogen. Dieses Verhältnis wird auch 
              in der zeitlichen Entwicklung berücksichtigt. Hierzu wird gemäß den vom Aufsichtsrat festgelegten 
              Abgrenzungen des relevanten oberen Führungskreises und der relevanten Belegschaft insgesamt jährlich ein 
              vertikaler Vergütungsvergleich durchgeführt. 
              Bestandteile des Vorstandsvergütungssystems 
              Die Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder der voxeljet AG setzt sich aus festen und variablen 
              Vergütungsbestandteilen zusammen. Dabei umfasst die feste, erfolgsunabhängige Vergütung die 
              Grundvergütung sowie Nebenleistungen. Die erfolgsabhängige und somit variable Vergütung umfasst die 
              kurzfristige variable Vergütung ('Bonus') sowie die langfristige variable Vergütung. Der Aufsichtsrat hat 
              im Rahmen der langfristigen variablen Vergütung die Möglichkeit, bis zu 30% des Gesamtbetrags der 
5.            langfristigen variablen Vergütung in Form von Aktienoptionen zu gewähren, soweit die Hauptversammlung ein 
              entsprechendes Optionsprogramm beschlossen hat. Dabei ist auf den Wert der Optionen zum Zeitpunkt der 
              Gewährung abzustellen. Soweit keine Aktienoptionen ausgegeben werden, kann der Aufsichtsrat entscheiden, 
              bis zu 30% des Gesamtbetrags der langfristigen variablen Vergütungskomponente in Form von virtuellen 
              Aktienoptionen zu gewähren. 
              Die mögliche Gesamtvergütung ist dabei für die jeweilige Vorstandsposition auf einen maximalen Betrag 
              begrenzt (die Maximalvergütung). 
              Das Vergütungssystem im Überblick 
              Die nachfolgende Grafik gibt einen Überblick über alle wesentlichen Bestandteile des Vergütungssystems: 
              Vergütungsbestandteile Ausgestaltung 
              Erfolgsunabhängige     Festgehalt      Festes Bruttogehalt, zahlbar in zwölf gleichen Monatsraten 
              Vergütungsbestandteile                 Vertragliche Zusagen zur (teilweisen) Übernahme von Aufwendungen, 
                                     Nebenleistungen z.B. für die Bereitstellung eines Dienstwagens sowie Zuschüsse zu 
                                                     oder Abschluss von Versicherungen 
                                                     Jahresbonus Cap: 30% eines Bruttojahresgehalts 
                                                     Leistungskriterien: 
                                     Kurzfristige 
                                     Vergütung       *             80% finanzielle Unternehmensziele 
                                     (Bonus) 
                                                     *             20% persönliche Ziele 

Cap: 130% eines Bruttofestgehalts über den Bemessungszeitraum

Leistungskriterien:


                                                     *             50% Umsatzwachstums 
                                     Langfristig                   30% Wertsteigerung für die Aktionäre, durch 
                                     variable                      Wertsteigerung des Kurses der ADR oder Aktien der 
                                     Vergütung       *             Gesellschaft, ggf. unter Berücksichtigung von 
              Erfolgsabhängige                                     Ausschüttungen 
              Vergütungsbestandteile 
6.                                                   *             20% vom Aufsichtsrat individuell festgelegte 
                                                                   persönliche Ziele aus dem Bereich ESG 

Bemessungszeitraum: drei Jahre

Möglichkeit, einen Teil der variablen langfristigen Vergütung

durch Gewährung von Aktienoptionen oder virtueller Aktienoptionen

zu ersetzen. Cap: 30% des Gesamtbetrags der langfristigen

variablen Vergütung

Leistungskriterien:


                                     oder virtuelle                zwanzigprozentige Steigerung des ADR-Kurses der 
                                     Aktienoptionen                voxeljet AG für einen Zeitraum von mindestens 90 
                                                     *             aufeinanderfolgenden Handelstagen in der Zeit 
                                                                   zwischen der Gewährung der Optionen und dem Beginn 
                                                                   des Ausübungsfensters, in dem die Optionen ausgeübt 
                                                                   werden sollen 

Bemessungszeitraum: 4 Jahre

Die Maximalvergütung ist pro Geschäftsjahr begrenzt auf:


              Maximalvergütung       *             Vorstandsvorsitzender EUR 650.000 
                                     *             Ordentliche Vorstandsmitglieder EUR 550.000 

Malus/Clawback Teilweise oder vollständige Reduzierung bzw. Rückforderung der variablen Vergütung

möglich

Struktur der Ziel-Gesamtvergütung

Das Vergütungssystem erlaubt es dem Aufsichtsrat, die Ziel-Gesamtvergütung auf Basis der Funktion des

einzelnen Vorstandsmitglieds zu gestalten und so die unterschiedlichen Anforderungen an die jeweilige

Vorstandsfunktion sowohl bei der Festlegung der absoluten Vergütungshöhe als auch der Vergütungsstruktur

entsprechend zu berücksichtigen. Das Verhältnis der festen und variablen Vergütungsbestandteile und ihr

jeweiliger relativer Anteil an der Vergütung soll nicht exakt festgeschrieben werden, sich aber in etwa

in den nachfolgend beschriebenen Größenordnungen bewegen.

Das System sieht vor, dass eine funktionsspezifische Differenzierung im pflichtgemäßen Ermessen des

Aufsichtsrats anhand der Kriterien Marktgegebenheiten, Erfahrung, Funktion und Verantwortungsbereich des

Vorstandsmitglieds erfolgen kann. So kann zum Beispiel ein herausgehobenes Vorstandsmitglied wie die oder

der Vorsitzende des Vorstands eine insgesamt höhere Vergütung als die übrigen Vorstandsmitglieder

erhalten. Bei einem aus dem Ausland bestellten Vorstandsmitglied könnte, mit Blick auf eine höhere,

marktübliche Vergütung im Ausland, beispielsweise etwa ein höherer langfristiger variabler

Vergütungsanteil festgelegt werden. Ferner kann bei erstmaliger Bestellung eines Vorstandsmitglieds eine

insgesamt niedrigere Vergütung oder eine Reduzierung von Vergütungsbestandteilen für die erste

Bestellperiode festgelegt werden. Zudem hat der Aufsichtsrat die Möglichkeit, im Rahmen der Überprüfung

der Vorstandsvergütung unter Berücksichtigung von Markt und Angemessenheit bei Bedarf nur einzelne

anstatt alle Vergütungsbestandteile anzupassen. Hierdurch kann zum Beispiel gezielt die kurzfristige oder

die langfristige variable Vergütung an eine veränderte Marktüblichkeit angepasst und so die

Ziel-Gesamtvergütung nach Markterfordernissen optimiert werden. Die beschriebenen

Differenzierungsmöglichkeiten haben zur Folge, dass die Anteile der einzelnen Vergütungsbestandteile an

der Ziel-Gesamtvergütung variieren können.

Gemäß den Anforderungen des Aktiengesetzes und den Empfehlungen des DCGK wird bei der Ausgestaltung

der Zielvergütung darauf geachtet, dass die variable Vergütung, die sich aus dem Erreichen langfristig

orientierter Ziele ergibt, den Anteil aus kurzfristig orientierten Zielen übersteigt. 7.

Die relativen Anteile der jeweiligen Vergütungsbestandteile an der Ziel-Gesamtvergütung (in %)

betragen für alle Vorstandsmitglieder in etwa:

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April 19, 2021 09:06 ET (13:06 GMT)