DGAP-News: paragon GmbH & Co. KGaA / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung paragon GmbH & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 31.08.2021 in Delbrück mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2021-07-23 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. =---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- paragon GmbH & Co. KGaA Delbrück ISIN DE0005558696 / WKN 555869 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung ein, die am 31. August 2021 um 10:00 Uhr (MESZ) als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) im Bösendamm 11, 33129 Delbrück, stattfindet. Die Hauptversammlung wird für Aktionäre der paragon GmbH & Co. KGaA und ihre Bevollmächtigten live in Ton und Bild im Internet übertragen. Das Stimmrecht der Aktionäre kann ausschließlich im Wege der Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft oder sonstige Bevollmächtigte ausgeübt werden. Nähere Einzelheiten zur Durchführung der Hauptversammlung und der Ausübung der Aktionärsrechte finden Sie nachstehend unter Abschnitt 'II. Weitere Angaben zur Einberufung und Durchführung der Hauptversammlung'. I. Tagesordnung Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses und Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die paragon GmbH & Co. KGaA und den Konzern, des erläuternden Berichts der persönlich haftenden Gesellschafterin zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats der paragon GmbH & Co. KGaA, jeweils für das Geschäftsjahr 2020; Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses der paragon GmbH & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2020 Der Aufsichtsrat hat den von der persönlich haftenden Gesellschafterin aufgestellten Jahresabschluss und 1. den Konzernabschluss entsprechend § 171 des Aktiengesetzes (AktG) billigend zur Kenntnis genommen. Gemäß § 286 Abs. 1 AktG erfolgt die Feststellung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung; im Übrigen sind die vorgenannten Unterlagen der Hauptversammlung zugänglich zu machen, ohne dass es einer weiteren Beschlussfassung hierzu bedarf. Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresabschluss der paragon GmbH & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2020 in der vorgelegten Fassung, der einen Bilanzverlust von EUR 15.531.652,41 ausweist, festzustellen. Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2020 2. Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 3. Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2020 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021 sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts im Geschäftsjahr 2021 Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen: 4. Die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, wird zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021 sowie zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts für die ersten sechs Monate des Geschäftsjahrs 2021 gewählt. Neuwahl des Aufsichtsrats Das von der Hauptversammlung gewählte Aufsichtsratsmitglied Herr Prof. Dr.-Ing. Lutz Eckstein hat erklärt, sein Aufsichtsratsmandat zum Ablauf der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung niederzulegen, so dass ein neues Mitglied gewählt werden muss, damit der Aufsichtsrat seine nach Gesetz und Satzung vorgeschriebene Mindestgröße hat. Auf Vorschlag des Aufsichtsrats soll daher Frau Prof. Dr. Gräßler für eine volle Amtszeit in den Aufsichtsrat der Gesellschaft gewählt werden. Die Amtszeit der beiden weiteren Aufsichtsratsmitglieder, Herr Hermann Börnemeier und Herr Walter Schäfers, wird mit Beendigung der im Jahr 2023 stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung auslaufen. Im Sinne eines Gleichlaufs der Amtszeiten aller Aufsichtsratsmitglieder sollen diese beiden Aufsichtsratsmitglieder ebenfalls in der aktuellen Hauptversammlung unter Anrechnung der laufenden Amtszeit wiedergewählt werden. Der Aufsichtsrat ist nach § 10 der Satzung sowie §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1, 278 Abs. 3 AktG von den Aktionären neu zu wählen. Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen: Frau Prof. Dr.-Ing. Iris Gräßler, Köln/Paderborn, Univ.-Prof. und Inhaberin des Lehrstuhls 5.1 für Produktentstehung des Heinz Nixdorf Instituts der Universität Paderborn, Herr Hermann Börnemeier, Dipl.-Finanzwirt und Steuerberater; Geschäftsführer und 5.2 Gesellschafter der Treu-Union Treuhandgesellschaft mbH Steuerberatungsgesellschaft, Paderborn, und 5.3 Herr Walter Schäfers, selbständiger Rechtsanwalt, Gründer und Partner der Societät Schäfers Rechtsanwälte und Notare, Paderborn,
werden, im Falle von Frau Prof. Dr. Gräßler mit Wirkung von der Beendigung der im Jahr 2021
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung, im Falle von Herrn Börnemeier und Herrn Schäfers mit
Wirkung von der Beendigung der im Jahr 2023 stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung, jeweils bis zur
Beendigung der im Jahr 2026 stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung in den Aufsichtsrat gewählt.
Frau Prof. Dr. Gräßler gehört keinen weiteren Aufsichtsräten oder vergleichbaren Kontrollgremien in-
oder ausländischer Gesellschaften an.
Herr Börnemeier gehört folgenden weiteren Aufsichtsräten oder vergleichbaren Kontrollgremien in- oder
ausländischer Gesellschaften an:
* Voltabox AG, Delbrück, Mitglied des Aufsichtsrats
Herr Börnemeier verfügt als Steuerberater und jahrelanger Geschäftsführer einer
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft über Sachverstand auf den Gebieten der Rechnungslegung und
Abschlussprüfung im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG.
Herr Schäfers gehört folgenden weiteren Aufsichtsräten oder vergleichbaren Kontrollgremien in- oder
ausländischer Gesellschaften an:
* Voltabox AG, Delbrück, Mitglied des Aufsichtsrats.
Herr Schäfers verfügt über Sachverstand auf dem Gebiet der Abschlussprüfung im Sinne von § 100 Abs. 5
AktG.
Es bestehen folgende geschäftliche Beziehungen zum Unternehmen und den Organen der Gesellschaft:
Herr Schäfers ist Gründer und Partner der Societät Schäfers, Rechtsanwälte & Notare, Paderborn. Die
Societät leistet von Zeit zu Zeit Rechtsberatung für die paragon GmbH & Co KGaA.
Herr Börnemeier ist Geschäftsführer und Gesellschafter der Treu-Union Treuhandgesellschaft mbH,
Steuerberatungsgesellschaft. In dieser Funktion berät Herr Börnemeier die paragon GmbH & Co KGaA in
steuerlichen Angelegenheiten.
Nachstehend sind die Lebensläufe der zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten beigefügt:
Prof. Dr.-Ing. Iris Gräßler
Geb. am 3. Dezember 1969 in Köln 5. Nationalität: Deutsch
Univ.-Prof. für Produktentstehung an der Fakultät für Maschinenbau des Heinz Nixdorf Instituts der
Universität Paderborn
Ausbildung:
2003 Habilitation Maschinenbau, RWTH Aachen
1999 Promotion Maschinenbau, RWTH Aachen
1995 Diplom Ingenieurin Maschinenbau, RWTH Aachen
Beruflicher Werdegang:
Seit 2013: Professorin für Produktentstehung, Fakultät für Maschinenbau, Heinz Nixdorf Institut der
Universität Paderborn
2011 -2013: Direktorin Zentrale Entwicklungskoordination und Methodik, Bosch Product Engineering System,
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
July 23, 2021 09:05 ET (13:05 GMT)