Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären und ihren Bevollmächtigten ferner an, von der Gesellschaft
benannte, weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter mit der Ausübung des Stimmrechts im Rahmen der
virtuellen Hauptversammlung zu bevollmächtigen.
Den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern müssen in der Vollmacht verbindliche
Weisungen für die Stimmrechtsausübung erteilt werden. Sie sind verpflichtet, gemäß den ihnen erteilten
Weisungen abzustimmen. Die betreffenden Weisungen bedürfen ebenso wie die Vollmacht der Textform;
Gleiches gilt für den Widerruf der Vollmacht und der darin erteilten Weisungen sowie deren Änderungen.
Die Vertretung durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter ist auf die weisungsgebundene
Ausübung des Stimmrechts bei der Abstimmung über die Beschlussvorschläge der Verwaltung zu den einzelnen
Punkten der Tagesordnung beschränkt. Weisungen zur Ausübung des Stimmrechts über sonstige
Beschlussanträge oder zur Ausübung weiterer Aktionärsrechte im Hinblick auf die Hauptversammlung,
insbesondere zur Stellung von Fragen oder zur Einlegung von Widersprüchen, nehmen die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nicht entgegen.
Für die Bevollmächtigung kann das auf der Anmeldebestätigung aufgedruckte Formular zur Vollmachts- und
Weisungserteilung an von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter verwendet werden. Vollmachten und
Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter (sowie ggf. eine Änderung und der
Widerruf erteilter Vollmachten und Weisungen) müssen der Gesellschaft aus organisatorischen Gründen
spätestens bis zum 30. August 2021, 24:00 Uhr (MESZ), unter der nachfolgend genannten Adresse zugehen: b) paragon GmbH & Co. KGaA
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Die Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sowie der
Widerruf der Vollmacht oder eine Änderung der Weisungen können durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft
auch über elektronische Kommunikation unter Nutzung des passwortgeschützten Aktionärsportals erfolgen,
das die Gesellschaft auf ihrer Internetseite unter
http://www.paragon.ag
unter der Rubrik 'Investor Relations/Hauptversammlung' (URL: https://ir.paragon.ag/websites/paragon/
German/
5000/hauptversammlung.html) zur Verfügung stellt.
Die notwendigen Zugangsdaten für das Aktionärsportal können die Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten
der per Post übersandten Anmeldebestätigung entnehmen. Über das Aktionärsportal können Vollmacht und
Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft noch während der Hauptversammlung bis zum Beginn
der Abstimmung erteilt bzw. geändert oder widerrufen werden.
Stimmabgabe durch sonstige Bevollmächtigte
Aktionäre haben ferner die Möglichkeit, einen sonstigen Bevollmächtigten, auch ein Kreditinstitut oder
einen sonstigen Intermediär oder eine Vereinigung von Aktionären, zu beauftragen, für sie das Stimmrecht
(und ggf. sonstige hauptversammlungsbezogene Rechte) auszuüben.
Bevollmächtigte können aufgrund der Abhaltung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung nach
dem COVID-19-Gesetz nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das Stimmrecht für von
ihnen vertretene Aktionäre lediglich im Wege der Briefwahl oder durch Erteilung von (Unter-)Vollmacht an
die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben. Die Nutzung des passwortgeschützten Aktionärsportals
durch den Bevollmächtigten setzt voraus, dass der Bevollmächtigte vom Vollmachtgeber die mit der
Anmeldebestätigung zur Hauptversammlung versandten persönlichen Zugangsdaten erhält, sofern die
Zugangsdaten nicht direkt an den Bevollmächtigten versandt wurden.
Auf die Vollmacht finden die gesetzlichen Vorschriften Anwendung. Die Erteilung der Vollmacht, ihr
Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen daher der Textform,
wenn weder ein Kreditinstitut oder ein sonstiger Intermediär, noch eine Vereinigung von Aktionären, eines
Stimmrechtsberaters oder eine sonstige, einem Intermediär gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person
oder Personenvereinigung bevollmächtigt wird.
Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts oder eines sonstigen Intermediärs, einer Vereinigung
von Aktionären, eines Stimmrechtsberaters oder einer sonstigen, einem Intermediär gemäß § 135 Abs. 8 AKtG
gleichgestellten Person oder Personenvereinigung gelten die besonderen gesetzlichen Vorschriften des §
135 AktG, die u.a. verlangen, dass die Vollmacht nachprüfbar festzuhalten ist. Das allgemeine gesetzliche
Textformerfordernis findet bei diesen Vollmachtsempfängern demgegenüber nach überwiegender Auffassung
keine Anwendung. Die betreffenden Vollmachtsempfänger setzen jedoch unter Umständen eigene
Formerfordernisse fest. Einzelheiten sind ggf. bei dem jeweiligen Vollmachtsempfänger zu erfragen.
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen
zurückweisen.
Vollmachtsformulare, die zur Vollmachtserteilung verwendet werden können, werden teilnahmeberechtigten c) Aktionären zusammen mit der Anmeldebestätigung zur Hauptversammlung übersandt.
Die Erteilung und der Widerruf der Vollmacht können sowohl durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft
als auch durch Erklärung gegenüber dem zu Bevollmächtigenden erfolgen. Für die Erteilung und den Widerruf
der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft sowie die Übermittlung des Nachweises einer
gegenüber dem Bevollmächtigten erklärten Vollmacht bzw. deren Widerruf steht nachfolgend genannte Adresse
zur Verfügung, an welche insbesondere auch eine elektronische Übermittlung per E-Mail erfolgen kann:
paragon GmbH & Co. KGaA
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Die Erteilung und der Widerruf einer Vollmacht können auch über elektronische Kommunikation unter
Nutzung des passwortgeschützten Aktionärsportals erfolgen, das die Gesellschaft auf ihrer Internetseite
unter
http://www.paragon.ag
unter der Rubrik 'Investor Relations/Hauptversammlung' (URL: https://ir.paragon.ag/websites/paragon/
German/
5000/hauptversammlung.html) zur Verfügung stellt.
Die notwendigen Zugangsdaten für das Aktionärsportal können die Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten
der per Post übersandten Anmeldebestätigung entnehmen. Über das Aktionärsportal können Vollmacht und
Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft noch während der Hauptversammlung bis zum Beginn
der Abstimmung erteilt bzw. geändert oder widerrufen werden.
Vollmachten (sowie ggf. eine Änderung und der Widerruf erteilter Vollmachten) müssen der Gesellschaft
aus organisatorischen Gründen spätestens bis zum 30. August 2021, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen.
4. Live-Übertragung der Hauptversammlung im Internet
Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben, bzw. ihre Bevollmächtigten können die gesamte Hauptversammlung am 31. August 2021 ab 10:00 Uhr (MESZ) live in Ton und Bild im Internet verfolgen. Die Live-Übertragung erfolgt über das passwortgeschützte Aktionärsportal auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.paragon.ag
unter der Rubrik 'Investor Relations/Hauptversammlung' (URL: https://ir.paragon.ag/websites/paragon/German/ 5000/hauptversammlung.html).
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July 23, 2021 09:05 ET (13:05 GMT)