Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären und ihren Bevollmächtigten ferner an, von der Gesellschaft

benannte, weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter mit der Ausübung des Stimmrechts im Rahmen der

virtuellen Hauptversammlung zu bevollmächtigen.

Den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern müssen in der Vollmacht verbindliche

Weisungen für die Stimmrechtsausübung erteilt werden. Sie sind verpflichtet, gemäß den ihnen erteilten

Weisungen abzustimmen. Die betreffenden Weisungen bedürfen ebenso wie die Vollmacht der Textform;

Gleiches gilt für den Widerruf der Vollmacht und der darin erteilten Weisungen sowie deren Änderungen.

Die Vertretung durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter ist auf die weisungsgebundene

Ausübung des Stimmrechts bei der Abstimmung über die Beschlussvorschläge der Verwaltung zu den einzelnen

Punkten der Tagesordnung beschränkt. Weisungen zur Ausübung des Stimmrechts über sonstige

Beschlussanträge oder zur Ausübung weiterer Aktionärsrechte im Hinblick auf die Hauptversammlung,

insbesondere zur Stellung von Fragen oder zur Einlegung von Widersprüchen, nehmen die von der

Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nicht entgegen.

Für die Bevollmächtigung kann das auf der Anmeldebestätigung aufgedruckte Formular zur Vollmachts- und

Weisungserteilung an von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter verwendet werden. Vollmachten und

Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter (sowie ggf. eine Änderung und der

Widerruf erteilter Vollmachten und Weisungen) müssen der Gesellschaft aus organisatorischen Gründen

spätestens bis zum 30. August 2021, 24:00 Uhr (MESZ), unter der nachfolgend genannten Adresse zugehen: b) paragon GmbH & Co. KGaA

c/o Computershare Operations Center

80249 München

Telefax: +49 89 30903-74675

E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Die Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sowie der

Widerruf der Vollmacht oder eine Änderung der Weisungen können durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft

auch über elektronische Kommunikation unter Nutzung des passwortgeschützten Aktionärsportals erfolgen,

das die Gesellschaft auf ihrer Internetseite unter

http://www.paragon.ag

unter der Rubrik 'Investor Relations/Hauptversammlung' (URL: https://ir.paragon.ag/websites/paragon/

German/

5000/hauptversammlung.html) zur Verfügung stellt.

Die notwendigen Zugangsdaten für das Aktionärsportal können die Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten

der per Post übersandten Anmeldebestätigung entnehmen. Über das Aktionärsportal können Vollmacht und

Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft noch während der Hauptversammlung bis zum Beginn

der Abstimmung erteilt bzw. geändert oder widerrufen werden.

Stimmabgabe durch sonstige Bevollmächtigte

Aktionäre haben ferner die Möglichkeit, einen sonstigen Bevollmächtigten, auch ein Kreditinstitut oder

einen sonstigen Intermediär oder eine Vereinigung von Aktionären, zu beauftragen, für sie das Stimmrecht

(und ggf. sonstige hauptversammlungsbezogene Rechte) auszuüben.

Bevollmächtigte können aufgrund der Abhaltung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung nach

dem COVID-19-Gesetz nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das Stimmrecht für von

ihnen vertretene Aktionäre lediglich im Wege der Briefwahl oder durch Erteilung von (Unter-)Vollmacht an

die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben. Die Nutzung des passwortgeschützten Aktionärsportals

durch den Bevollmächtigten setzt voraus, dass der Bevollmächtigte vom Vollmachtgeber die mit der

Anmeldebestätigung zur Hauptversammlung versandten persönlichen Zugangsdaten erhält, sofern die

Zugangsdaten nicht direkt an den Bevollmächtigten versandt wurden.

Auf die Vollmacht finden die gesetzlichen Vorschriften Anwendung. Die Erteilung der Vollmacht, ihr

Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen daher der Textform,

wenn weder ein Kreditinstitut oder ein sonstiger Intermediär, noch eine Vereinigung von Aktionären, eines

Stimmrechtsberaters oder eine sonstige, einem Intermediär gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person

oder Personenvereinigung bevollmächtigt wird.

Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts oder eines sonstigen Intermediärs, einer Vereinigung

von Aktionären, eines Stimmrechtsberaters oder einer sonstigen, einem Intermediär gemäß § 135 Abs. 8 AKtG

gleichgestellten Person oder Personenvereinigung gelten die besonderen gesetzlichen Vorschriften des §

135 AktG, die u.a. verlangen, dass die Vollmacht nachprüfbar festzuhalten ist. Das allgemeine gesetzliche

Textformerfordernis findet bei diesen Vollmachtsempfängern demgegenüber nach überwiegender Auffassung

keine Anwendung. Die betreffenden Vollmachtsempfänger setzen jedoch unter Umständen eigene

Formerfordernisse fest. Einzelheiten sind ggf. bei dem jeweiligen Vollmachtsempfänger zu erfragen.

Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen

zurückweisen.

Vollmachtsformulare, die zur Vollmachtserteilung verwendet werden können, werden teilnahmeberechtigten c) Aktionären zusammen mit der Anmeldebestätigung zur Hauptversammlung übersandt.

Die Erteilung und der Widerruf der Vollmacht können sowohl durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft

als auch durch Erklärung gegenüber dem zu Bevollmächtigenden erfolgen. Für die Erteilung und den Widerruf

der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft sowie die Übermittlung des Nachweises einer

gegenüber dem Bevollmächtigten erklärten Vollmacht bzw. deren Widerruf steht nachfolgend genannte Adresse

zur Verfügung, an welche insbesondere auch eine elektronische Übermittlung per E-Mail erfolgen kann:

paragon GmbH & Co. KGaA

c/o Computershare Operations Center

80249 München

Telefax: +49 89 30903-74675

E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Die Erteilung und der Widerruf einer Vollmacht können auch über elektronische Kommunikation unter

Nutzung des passwortgeschützten Aktionärsportals erfolgen, das die Gesellschaft auf ihrer Internetseite

unter

http://www.paragon.ag

unter der Rubrik 'Investor Relations/Hauptversammlung' (URL: https://ir.paragon.ag/websites/paragon/

German/

5000/hauptversammlung.html) zur Verfügung stellt.

Die notwendigen Zugangsdaten für das Aktionärsportal können die Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten

der per Post übersandten Anmeldebestätigung entnehmen. Über das Aktionärsportal können Vollmacht und

Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft noch während der Hauptversammlung bis zum Beginn

der Abstimmung erteilt bzw. geändert oder widerrufen werden.

Vollmachten (sowie ggf. eine Änderung und der Widerruf erteilter Vollmachten) müssen der Gesellschaft

aus organisatorischen Gründen spätestens bis zum 30. August 2021, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen.


4.            Live-Übertragung der Hauptversammlung im Internet 

Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben, bzw. ihre Bevollmächtigten können die gesamte Hauptversammlung am 31. August 2021 ab 10:00 Uhr (MESZ) live in Ton und Bild im Internet verfolgen. Die Live-Übertragung erfolgt über das passwortgeschützte Aktionärsportal auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.paragon.ag

unter der Rubrik 'Investor Relations/Hauptversammlung' (URL: https://ir.paragon.ag/websites/paragon/German/ 5000/hauptversammlung.html).

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July 23, 2021 09:05 ET (13:05 GMT)