Das Vergütungssystem soll dabei der anspruchsvollen Aufgabe unserer Vorstandsmitglieder Rechnung tragen, ein globales Unternehmen in einer sehr innovativen und dynamischen Branche zu führen. Zugleich soll es eine Vergütung ermöglichen, die international konkurrenzfähig ist und init im weltweiten Wettbewerb um hoch qualifizierte Führungskräfte unterstütz und um den besonderen Herausforderungen in der Hard- und Softwarebranche gerecht zu werden.

Wir sehen weiterhin Wachstumspotential für init und wollen für den Vorstand nachhaltige und perspektivische Anreize für eine engagierte und erfolgreiche Arbeit schaffen, die eine angemessene Beteiligung am erfolgreichen Ausschöpfen dieses Wachstumspotenzials ermöglichen. Damit wird ein Gleichlauf der Interessen von Aktionären und Vorstand gewährleistet.

Bei der Ausgestaltung des Vergütungssystems sowie bei den Festlegungen zur Struktur und Höhe der Vergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder berücksichtigt der Aufsichtsrat insbesondere die folgenden Grundsätze:


              Die Vergütung der Vorstandsmitglieder leistet in ihrer Gesamtheit einen wesentlichen Anteil zur Förderung 
-             der Geschäftsstrategie. 
              Die Vergütung der Vorstandsmitglieder ist sowohl in ihrer Höhe als auch in ihrer Struktur marktüblich und 
-             trägt der Größe, der Komplexität sowie der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens Rechnung. 
              Die Vergütung der Vorstandsmitglieder berücksichtigt die Vergütungsstruktur, die generell im Unternehmen 
-             gilt. Hierfür wird die Vorstandsvergütung mit der Vergütung der init Führungskräfte und der init 
              Mitarbeiter verglichen und die Verhältnismäßigkeit innerhalb der init sichergestellt. 

Verfahren zur Festsetzung sowie zur Überprüfung

Der Aufsichtsrat ist kraft Gesetzes für die Festsetzung, Umsetzung sowie Überprüfung der Vergütung und des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder zuständig.

In der Aufsichtsratssitzung vom 23. März 2021 befasste sich der Aufsichtsrat mit dem Vergütungssystem. Ergebnis der Überprüfung des Vergütungssystems war die Entscheidung eine Maximalvergütung einzuführen.

Der Aufsichtsrat hat sich dagegen entschieden, nichtfinanzielle Leistungskriterien im Hinblick auf die variable Vergütung mit einzubeziehen, da Kriterien der Nachhaltigkeit schon durch das Produktportfolio der init und dem Unternehmenszweck vorgegeben sind.

Ausgehend von dem bisherigen Vergütungssystem wurde das vorliegende Vergütungssystem für Neuverträge- und Vertragsverlängerungen entwickelt.

Der Aufsichtsrat hat sodann in seiner Sitzung vom 23. März 2021 dieses System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder, vorbehaltlich der Billigung der HV, festgelegt.

Bei der Festsetzung dieses Vergütungssystems wurde die Vergütung der init-Führungskräfte berücksichtigt, um die eingangs erwähnte Verhältnismäßigkeit innerhalb der init sicherzustellen.

Für das Vergütungssystem werden Unterscheidungen zwischen zwei Gruppen der Vorstände getroffen:


-             Vorstandsgruppe 1: Vorstand allgemein (V1) 
-             Vorstandsgruppe 2: Vorstandsvorsitzender und dessen Stellvertreter (V2) 

Hierbei werden einzelne Vergütungskomponenten (siehe unten) unterschiedlich ausgestaltet und einzelne Bandbreiten je Vorstandsgruppe festgelegt. Die konkreten Vergütungsvereinbarungen müssen sich innerhalb der festgelegten Bandbreiten bewegen.

Bei künftigen Neubestellungen und bei Wiederbestellungen von Vorstandsmitgliedern wird der Aufsichtsrat auf dieser Grundlage über die konkrete Gesamtvergütung entscheiden.

Dabei sind die aktienrechtlichen Vorgaben und dieses Vergütungssystem zu beachten. Der Aufsichtsrat bestimmt in diesem Rahmen die näheren Einzelheiten, die in den konkreten Vereinbarungen mit den Vorstandsmitgliedern festgeschrieben werden.

Der Aufsichtsrat wird die Vergütung der Vorstandsmitglieder und das Vergütungssystem jährlich in seiner Sitzung einer Überprüfung unterziehen. Dabei wird insbesondere die Angemessenheit der Gesamtvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder überprüft und ein Benchmarking durchgeführt. Falls erforderlich, wird der Aufsichtsrat das Vergütungssystem ändern und das geänderte System der ordentlichen Hauptversammlung zur Billigung vorlegen.

Billigt die ordentliche Hauptversammlung am 19. Mai 2021 das Vergütungssystem nicht, wird bereits in der darauffolgenden ordentlichen Hauptversammlung ein überprüftes Vergütungssystem vorgelegt. Dadurch, dass das Gesetz die Zuständigkeit für die Festsetzung, Überprüfung und Umsetzung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder dem Aufsichtsrat zuweist, wird das Entstehen von Interessenkonflikten von vornherein weitgehend ausgeschlossen.

Komponenten der Vorstandsvergütung

Die Vergütung der Vorstandsmitglieder setzt sich aus erfolgsunabhängigen und erfolgsabhängigen Komponenten zusammen. Diese sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Grundstruktur Vergütung Erfolgsunabhängige Vergütung


              Festvergütung 
              Nebenleistungen 
              Versorgungssystem Erfolgsabhängige Vergütung 
 
STI           Short Term Incentive - Bartantieme 
 
LTI           Long Term Incentive - Aktienbezug 1. Erfolgsunabhängige Vergütung 

a. Festvergütung

Die Festvergütung erfolgt in zwölf gleichen Raten in Euro. Es kann eine Sonderzahlung (bspw. Weihnachtsgeld) vereinbart werden, die dann auch als Festvergütung gewertet würde. Der Aufsichtsrat überprüft die Festvergütung jährlich und legt immer zum April Gehaltssteigerungen fest. Die Steigerungen orientieren sich an der allgemeinen durchschnittlichen Gehaltsentwicklung der init Gruppe.

b. Nebenleistungen

Die Festvergütung wird durch vertraglich zugesicherte Nebenleistungen ergänzt. Diese beziehen sich im Wesentlichen auf die üblichen Zusatzleistungen der init SE, die auch für Mitarbeiter und Führungskräfte gelten, wie beispielsweise Zuschüsse zu Kinderbetreuung, Versicherungen, geldwerte Vorteile wie private Nutzung des Firmenwagens. Im Fall des derzeitigen Vorstandsvorsitzenden wird dessen Pkw-Versteuerung übernommen.

Sofern Vorstandsmitglieder ihren Lebensmittelpunkt im Ausland haben, können adäquate, der Situation angemessene Vereinbarungen getroffenen werden z. B. Übernahme Steuerberatungskosten, Umzugskosten etc.

c. Versorgungssystem

Die Vorstandsmitglieder partizipieren an der Mitarbeiterversorgung der init Kerngesellschaften und am dort vereinbarten arbeitgeberfinanzierten Versorgungssystem. Sofern aus der Vorbeschäftigungszeit Modelle existieren, werden diese weiter fortgeführt. Neue Vorstandsmitglieder werden entsprechend in die im Unternehmen zu diesem Zeitpunkt vereinbarten Modelle aufgenommen. Es handelt sich um dieselbe Einordung wie Geschäftsführer und Prokuristen sie erhalten.

Weiterhin gibt es zusätzliche Absicherungen aufgrund der Funktion als Vorstand. Im Wesentlichen ist dies eine beitragsorientierte Einzahlung (bolZ) auf jährlicher Basis in ein Versorgungswerk. Die Einzahlungshöhen werden jährlich vertraglich festgesetzt und können sich unterscheiden. Parallel dazu erfolgt im Wege einer Leistungszusage eine Berufsunfähigkeitsabsicherung.

Nur im Falle des Bestehens einer seit Jahren durchgeführten Altversorgung im Wege einer Direktzusage wird diese entsprechend fortgeführt und ersetzt die vorliegend beschriebenen Darstellungen.

Weiterhin gibt es eine ergänzende Unfallversicherung.

Werden weitere Versicherungen allen Mitarbeitern des Unternehmens angeboten, gelten diese auch entsprechend für die Vorstandsmitglieder.

2. Erfolgsabhängige Vergütung

a. Short Term Incentive (STI)

Der STI ist eine kurzfristige, einjährig bemessene erfolgsabhängige Vergütungskomponente, die im Erfolgsfall jährlich gewährt wird. Der STI setzt für die Vorstandsmitglieder einheitliche Anreize zur Erreichung von wichtigen Zielen aus der Führung des init Konzerns die sich im EBIT des Konzerns der init SE niederschlagen. Die Auszahlungshöhe aus dem STI bestimmt sich dementsprechend auf Basis finanzieller Leistungskriterien.

Es muss ein Mindest-EBIT (nach Abzug der Kosten für alle Tantiemen aller Mitarbeiter im Konzern) erreicht werden. Danach bestimmt sich die Tantieme gemäß einem Prozentsatz vom EBIT.

Die Bartantieme darf 25 % der Festvergütung unter a) i. nicht übersteigen.

Die Auszahlung erfolgt immer nach Billigung des Konzernjahresabschlusses im laufenden Kalenderjahr durch den Aufsichtsrat. Das Erreichen dieses Erfolgszieles erfordert einen kontinuierlichen Leistungsbeitrag der Teilnehmer zum Ergebnis der Gesellschaft.

b. Long Term Incentive (LTI)

Der LTI ist eine langfristige, mehrjährige wirksame, erfolgsabhängige Vergütung, die in Form von init Aktien ausgekehrt wird. Der LTI setzt so für die Vorstandsmitglieder einheitliche Anreize zur Erreichung von wichtigen Zielen aus der langfristigen strategischen Planung.

Der LTI belohnt die Vorstandsmitglieder außerdem für die Entwicklung des Aktienkurses der init und sorgt damit für einen Gleichlauf mit den Interessen der Aktionäre.

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April 09, 2021 09:05 ET (13:05 GMT)