Ferner kann die Gesellschaft auch noch unter bestimmten weiteren, in den §§ 126 bzw. 127
AktG näher geregelten Voraussetzungen von einer Zugänglichmachung ganz oder teilweise
absehen oder Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge und deren Begründungen zusammenfassen. Einer
Begründung bedarf es jedenfalls im Fall eines Wahlvorschlags nicht. Ein Wahlvorschlag zum
Aufsichtsrat muss den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen
Person sowie deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
enthalten. Die Zugänglichmachung erfolgt einschließlich des Namens des Aktionärs, einer
zugänglich zu machenden Begründung, Pflichtangaben nach § 127 Satz 4 AktG und einer
etwaigen Stellungnahme der Verwaltung im Internet unter
7.
www.uniper.energy/hv
Gemäß § 1 Abs. 2 Satz 3 COVID-19-Gesetz gelten Anträge oder Wahlvorschläge von
Aktionären, die nach § 126 bzw. § 127 AktG zugänglich zu machen sind, als in der
Versammlung gestellt, wenn der den Antrag stellende oder den Wahlvorschlag unterbreitende
Aktionär ordnungsgemäß legitimiert und zur Hauptversammlung angemeldet ist, das heißt, wenn
die unter Ziffer VIII. 3. genannten Voraussetzungen für die Anmeldung und Ausübung des
Stimmrechts erfüllt sind. Das Recht des Versammlungsleiters, im Rahmen der Abstimmung
zuerst über die Vorschläge der Verwaltung abstimmen zu lassen, bleibt hiervon unberührt.
Sollten die Vorschläge der Verwaltung mit der notwendigen Mehrheit angenommen werden, haben
sich insoweit die Gegenanträge oder (abweichende) Wahlvorschläge erledigt.
c. Fragerecht - § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 COVID-19-Gesetz
Den Aktionären wird gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 COVID-19-Gesetz ein Fragerecht
eingeräumt. Auf der Grundlage von § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 Halbsatz 2
COVID-19-Gesetz hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, dass
Aktionäre ihre Fragen bis spätestens Montag, den 17. Mai 2021, 24:00 Uhr MESZ, über den
passwortgeschützten Online-Service bei der Gesellschaft einreichen müssen. Der Vorstand
wird nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen entscheiden, wie er Fragen beantwortet. Er kann
hierbei insbesondere Fragen zusammenfassen und Aktionärsvereinigungen und Institutionelle
Investoren mit bedeutenden Stimmanteilen bevorzugen.
Nur ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldete Aktionäre können ihre Fragen über den
passwortgeschützten Online-Service gemäß dem dort von der Uniper SE festgelegten Verfahren
unter
www.uniper.energy/hv-service
einreichen.
Bei der Beantwortung von Fragen während der Hauptversammlung wird der Name des
Fragestellers nur offengelegt (soweit Fragen individuell beantwortet werden), wenn mit der
Übermittlung der Frage das Einverständnis und der Wunsch zur Offenlegung des Namens erklärt
wurden. Gleiches gilt für eine etwaige Vorabveröffentlichung von Fragen und gegebenenfalls
Antworten auf der Internetseite der Gesellschaft im Vorfeld der Hauptversammlung. Auch in
diesem Fall wird der Name des Fragestellers nur offengelegt, wenn er mit Übersendung der
Frage sein Einverständnis mit der Offenlegung seines Namens und einen entsprechenden Wunsch
erklärt hat.
d. Widerspruchsrecht - § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 COVID-19-Gesetz
Aktionäre, die ihr Stimmrecht im Wege der Briefwahl (schriftlich oder im Wege
elektronischer Kommunikation) oder über die Erteilung von Vollmachten ausgeübt haben, haben
die Möglichkeit, über den passwortgeschützten Online-Service gemäß dem dort von der Uniper
SE festgelegten Verfahren Widerspruch gegen die Beschlüsse der Hauptversammlung bei dem mit
der Niederschrift der Hauptversammlung beauftragten Notar zu erklären. Die Übermittlung ist
ab der Eröffnung der Hauptversammlung bis zu deren Schließung durch den Versammlungsleiter
möglich.
e. Weitergehende Erläuterungen zu Aktionärsrechten
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach Art. 56 Satz 2 und Satz 3
SE-VO, § 50 Abs. 2 SEAG, §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG und § 1
COVID-19-Gesetz sind im Internet unter
www.uniper.energy/hv
abrufbar.
Internetseite, über die die Informationen nach § 124a AktG zugänglich sind
Die Informationen nach § 124a AktG sind im Internet unter
8. www.uniper.energy/hv
zugänglich.
Hinweis zum Datenschutz
Der Schutz Ihrer Daten und deren rechtskonforme Verarbeitung haben für uns einen hohen
Stellenwert.
In unseren Datenschutzhinweisen haben wir alle Informationen zur Verarbeitung
personenbezogener Daten unserer Aktionäre übersichtlich an einer Stelle zusammengefasst.
Die Datenschutzhinweise für Aktionäre finden Sie unter dem folgenden Link:
9. www.uniper.energy/datenschutz/aktionaere
Die allgemeinen Datenschutzhinweise der Gesellschaft finden Sie darüber hinaus unter dem
folgenden Link:
www.uniper.energy/de/datenschutz
Düsseldorf, im April 2021
Der Vorstand -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
2021-04-09 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Uniper SE
Holzstraße 6
40221 Düsseldorf
Deutschland
E-Mail: sascha.fehlemann@uniper.energy
Internet: https://www.uniper.energy/de
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
=------------
1183113 2021-04-09
(END) Dow Jones Newswires
April 09, 2021 09:06 ET (13:06 GMT)