Vergütungskomponente. Die Gesamtvergütung setzt sich wie folgt zusammen:


              Erfolgsunabhängige Vergütung 
                            Grundvergütung 
                            Die Mitglieder des Vorstands erhalten ein festes Grundgehalt pro Geschäftsjahr, das 
              a.            monatlich in zwölf gleichen Teilbeträgen ausbezahlt wird. Die Höhe des Grundgehalts 
                            orientiert sich jeweils am Aufgabenspektrum, Ressortzuschnitt und der Erfahrung des 
                            jeweiligen Vorstandsmitglieds. 
                            Nebenleistungen 
                            Die erfolgsunabhängige Vergütung umfasst geldwerte Nebenleistungen. Diese bestehen aus der 
                            Bereitstellung von maximal zwei Dienstwägen zur dienstlichen und privaten Nutzung, der 
                            Möglichkeit zur Nutzung eines Fahrerservices, der Nutzung eines Dienstmobiltelefons auch zu 
3.1                         privaten Zwecken sowie - bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen - der Gewährung von 
                            Personenschutz. Des Weiteren erhalten die Mitglieder des Vorstands Zuschüsse zu 
                            Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsbeiträgen (derzeit begrenzt auf die Hälfte des 
                            allgemeinen und einheitlichen Beitragssatzes der gesetzlichen Krankenkasse). Ferner kann 
              b.            die Sixt SE für die Mitglieder ihres Vorstands in angemessenem Rahmen Versicherungen 
                            abschließen. Derzeit besteht zugunsten der Mitglieder des Vorstands eine 
                            Unfallversicherung, eine Vermögensschadens-Haftpflichtversicherung (D&O) sowie eine 
                            Rechtsschutzversicherung. Darüber hinaus kann der Aufsichtsrat beschließen, Mitgliedern des 
                            Vorstands in Einzelfällen Einmalzahlungen insbesondere zur Abgeltung entfallender Zahlungen 
                            aus dem vorangegangenen Dienstverhältnis und/oder Kostenübernahmen für Makler- und 
                            Umzugskosten oder doppelte Haushaltsführung zu gewähren. 
                            Der Anspruch auf Gewährung vertraglicher Nebenleistungen ist für jedes Mitglied des 
                            Vorstands insgesamt auf einen vertraglich definierten Brutto-Gesamtwert pro Geschäftsjahr 
                            begrenzt. 

Erfolgsabhängige Vergütung

Die Mitglieder des Vorstands erhalten zusätzlich zu ihrer erfolgsunabhängigen Grundvergütung und den

vertraglichen Nebenleistungen eine erfolgsabhängige Vergütung. Die erfolgsabhängige Vergütung besteht aus

zwei Komponenten, einer Tantieme und einem aktienbasierten Share Performance Program.


                            Erfolgsabhängige Vergütung 
                            Entstehung und Höhe des jeweiligen Tantiemeanspruchs orientieren sich an der Erreichung 
                            bestimmter vertraglich definierter und in der Regel ertragsbezogener Finanzkennzahlen (die 
                            'Performancekennzahlen'). Derzeit ist als tantiemerelevante Performance-Kennzahl das im 
                            Konzernabschluss der Sixt SE ausgewiesene Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit vor 
                            Steuern (EBT) des jeweiligen Geschäftsjahrs maßgeblich. Der Aufsichtsrat kann alternative 
                            oder zusätzliche Kennzahlen (z.B. Umsatzerlöse) oder spartenbezogene Kennzahlen als 
                            tantiemerelevante Performancekennzahl(en) vereinbaren, wenn das Aufgabenspektrum des 
                            jeweiligen Vorstandsmitglieds dies als sinnvoll erscheinen lässt. 
                            Die an Performancekennzahlen orientierte erfolgsabhängige Vergütungskomponente fördert 
                            aufgrund ihrer Berechnungsklarheit und Transparenz und aufgrund der grundsätzlich 
                            ertragsbezogenen und auf das Gesamtunternehmen ausgerichteten Ausgestaltung ein nachhaltig 
                            ertragsorientiertes Wachstum der Sixt-Gruppe und am Erfolg des Gesamtunternehmens 
                            orientierte strategische und operative Führungsentscheidungen. Der Grad der Zielerreichung 
                            ist transparent anhand der jeweiligen geschäftsjährlich festgestellten und im 
                            Konzernabschluss der Sixt SE für das betreffende Geschäftsjahr aufgeführten tatsächlichen 
                            Kennzahlen ablesbar. 
                            Für jedes Geschäftsjahr der Vertragslaufzeit eines Vorstandsdienstvertrags ('Basisjahr') 
                            wird ermittelt, ob und ggf. in welcher Höhe ein Anspruch auf Tantieme entstanden ist Bei 
                            unterjährigem Beginn oder Ende der Vertragslaufzeit wird die Tantieme für das betreffende 
                            Basisjahr zeitanteilig gewährt. 
              a. 
                            Die Entstehung des Tantiemeanspruchs ist insgesamt davon abhängig, dass die jeweils 
                            vereinbarte Performancekennzahl im jeweiligen Basisjahr einen bestimmten Mindestwert 
                            erreicht. Wird dieser Mindestwert nicht erreicht, entsteht für das das jeweilige Basisjahr 
                            kein Tantiemeanspruch. Wird der Mindestwert überschritten, so ist die Höhe des 
                            Tantiemeanspruchs grundsätzlich davon abhängig, in welchem Maß der im jeweiligen Basisjahr 
                            tatsächlich erreichte Wert der Performancekennzahl den tantiemerelevanten Mindestwert 
                            überschritten hat. Welche Mindestwertüberschreitung zu welcher Tantiemehöhe führt, wird 
                            unmittelbar und transparent in den jeweiligen Vorstandsdienstverträgen für deren gesamte 
3.2                         Laufzeit geregelt. Die Höhe des Tantiemeanspruchs ist absolut begrenzt auf einen jeweils 
                            fest vereinbarten Maximalbetrag (Cap) pro Basisjahr. 
                            Der Tantiemeanspruch jedes Vorstandsmitglieds für ein bestimmtes Basisjahr wird in zwei 
                            Tranchen untergliedert. Die erste Tranche in Höhe von 49,9 % des Tantiemeanspruchs für das 
                            betreffende Basisjahr wird mit Ablauf der Hauptversammlung, welche über die 
                            Gewinnverwendung für das Basisjahr beschließt, zur Zahlung fällig. Die zweite Tranche in 
                            Höhe von 50,1 % des Tantiemeanspruchs ist in ihrem Bestand davon abhängig, dass die jeweils 
                            vereinbarte Performancekennzahl in dem auf das Basisjahr folgenden Geschäftsjahr ebenfalls 
                            einen vertraglich definierten Mindestwert erreicht. Wird dieser Mindestwert erreicht, so 
                            wird die jeweilige zweite Tranche des Tantiemeanspruchs mit Ablauf der Hauptversammlung 
                            fällig, welche über die Gewinnverwendung für das auf das Basisjahr folgende Geschäftsjahr 
                            beschließt. Wird dieser Mindestwert nicht erreicht, so verfällt der Anspruch auf die zweite 
                            Tranche ersatzlos. Somit wird der Tantiemeanspruch für das Basisjahr auf 49,9 % des 
                            ursprünglichen, d.h. zunächst entstandenen Tantiemeanspruchs reduziert. 
                            Share Performance Program 
                            Die aktienbasierte Vergütung erfolgt über ein Share Performance Program das von der 
                            Erreichung bestimmter Performancekennzahlen abhängt. Gegenwärtig ist dies die Erreichung 
                            eines bestimmten EBT. Sofern bestimmte Performancekennzahlen in einem Geschäftsjahr 
                            erreicht werden, wird den Vorstandsmitgliedern im Folgejahr eine bestimmte Anzahl 
                            virtueller Stammaktien zugeteilt. Die Anzahl der virtuellen Stammaktien ergibt sich aktuell 
                            aus einem bestimmten Bruchteil des EBT des letzten abgelaufenen Geschäftsjahres, höchstens 
                            jedoch einem vereinbarten Cap, dividiert durch den gewichteten Schlusskurs der Stammaktien 
                            für einen bestimmten Zeitraum vor dem Datum der Zuteilung der virtuellen Aktien. Sofern das 
                            Vorstandsmitglied vier Jahre nach Zuteilung weiterhin im Amt ist, erhält es eine 
              b.            Barauszahlung aus dem Share Performance Program. Die Höhe der Barauszahlung entspricht dem 
                            Produkt aus der Anzahl der virtuellen Stammaktien, die für die betreffende Tranche 
                            zugeteilt wurden, und dem gewichteten Schlusskurs der Stammaktien für einen bestimmten 
                            Zeitraum vor dem Datum der Auszahlung, höchstens jedoch einem vereinbarten Auszahlungscap. 
                            Bei außergewöhnlichen Entwicklungen nach oben oder unten (wie z.B. erheblichen Änderungen 
                            von Bilanzierungsregelungen) kann der Aufsichtsrat nach billigem Ermessen die Formel für 
                            die Berechnung der Zuteilung von virtuellen Aktien ändern. Damit wird zugleich eine 

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May 03, 2021 09:09 ET (13:09 GMT)