Vergütungskomponente. Die Gesamtvergütung setzt sich wie folgt zusammen:
Erfolgsunabhängige Vergütung Grundvergütung Die Mitglieder des Vorstands erhalten ein festes Grundgehalt pro Geschäftsjahr, das a. monatlich in zwölf gleichen Teilbeträgen ausbezahlt wird. Die Höhe des Grundgehalts orientiert sich jeweils am Aufgabenspektrum, Ressortzuschnitt und der Erfahrung des jeweiligen Vorstandsmitglieds. Nebenleistungen Die erfolgsunabhängige Vergütung umfasst geldwerte Nebenleistungen. Diese bestehen aus der Bereitstellung von maximal zwei Dienstwägen zur dienstlichen und privaten Nutzung, der Möglichkeit zur Nutzung eines Fahrerservices, der Nutzung eines Dienstmobiltelefons auch zu 3.1 privaten Zwecken sowie - bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen - der Gewährung von Personenschutz. Des Weiteren erhalten die Mitglieder des Vorstands Zuschüsse zu Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsbeiträgen (derzeit begrenzt auf die Hälfte des allgemeinen und einheitlichen Beitragssatzes der gesetzlichen Krankenkasse). Ferner kann b. die Sixt SE für die Mitglieder ihres Vorstands in angemessenem Rahmen Versicherungen abschließen. Derzeit besteht zugunsten der Mitglieder des Vorstands eine Unfallversicherung, eine Vermögensschadens-Haftpflichtversicherung (D&O) sowie eine Rechtsschutzversicherung. Darüber hinaus kann der Aufsichtsrat beschließen, Mitgliedern des Vorstands in Einzelfällen Einmalzahlungen insbesondere zur Abgeltung entfallender Zahlungen aus dem vorangegangenen Dienstverhältnis und/oder Kostenübernahmen für Makler- und Umzugskosten oder doppelte Haushaltsführung zu gewähren. Der Anspruch auf Gewährung vertraglicher Nebenleistungen ist für jedes Mitglied des Vorstands insgesamt auf einen vertraglich definierten Brutto-Gesamtwert pro Geschäftsjahr begrenzt.
Erfolgsabhängige Vergütung
Die Mitglieder des Vorstands erhalten zusätzlich zu ihrer erfolgsunabhängigen Grundvergütung und den
vertraglichen Nebenleistungen eine erfolgsabhängige Vergütung. Die erfolgsabhängige Vergütung besteht aus
zwei Komponenten, einer Tantieme und einem aktienbasierten Share Performance Program.
Erfolgsabhängige Vergütung Entstehung und Höhe des jeweiligen Tantiemeanspruchs orientieren sich an der Erreichung bestimmter vertraglich definierter und in der Regel ertragsbezogener Finanzkennzahlen (die 'Performancekennzahlen'). Derzeit ist als tantiemerelevante Performance-Kennzahl das im Konzernabschluss der Sixt SE ausgewiesene Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit vor Steuern (EBT) des jeweiligen Geschäftsjahrs maßgeblich. Der Aufsichtsrat kann alternative oder zusätzliche Kennzahlen (z.B. Umsatzerlöse) oder spartenbezogene Kennzahlen als tantiemerelevante Performancekennzahl(en) vereinbaren, wenn das Aufgabenspektrum des jeweiligen Vorstandsmitglieds dies als sinnvoll erscheinen lässt. Die an Performancekennzahlen orientierte erfolgsabhängige Vergütungskomponente fördert aufgrund ihrer Berechnungsklarheit und Transparenz und aufgrund der grundsätzlich ertragsbezogenen und auf das Gesamtunternehmen ausgerichteten Ausgestaltung ein nachhaltig ertragsorientiertes Wachstum der Sixt-Gruppe und am Erfolg des Gesamtunternehmens orientierte strategische und operative Führungsentscheidungen. Der Grad der Zielerreichung ist transparent anhand der jeweiligen geschäftsjährlich festgestellten und im Konzernabschluss der Sixt SE für das betreffende Geschäftsjahr aufgeführten tatsächlichen Kennzahlen ablesbar. Für jedes Geschäftsjahr der Vertragslaufzeit eines Vorstandsdienstvertrags ('Basisjahr') wird ermittelt, ob und ggf. in welcher Höhe ein Anspruch auf Tantieme entstanden ist Bei unterjährigem Beginn oder Ende der Vertragslaufzeit wird die Tantieme für das betreffende Basisjahr zeitanteilig gewährt. a. Die Entstehung des Tantiemeanspruchs ist insgesamt davon abhängig, dass die jeweils vereinbarte Performancekennzahl im jeweiligen Basisjahr einen bestimmten Mindestwert erreicht. Wird dieser Mindestwert nicht erreicht, entsteht für das das jeweilige Basisjahr kein Tantiemeanspruch. Wird der Mindestwert überschritten, so ist die Höhe des Tantiemeanspruchs grundsätzlich davon abhängig, in welchem Maß der im jeweiligen Basisjahr tatsächlich erreichte Wert der Performancekennzahl den tantiemerelevanten Mindestwert überschritten hat. Welche Mindestwertüberschreitung zu welcher Tantiemehöhe führt, wird unmittelbar und transparent in den jeweiligen Vorstandsdienstverträgen für deren gesamte 3.2 Laufzeit geregelt. Die Höhe des Tantiemeanspruchs ist absolut begrenzt auf einen jeweils fest vereinbarten Maximalbetrag (Cap) pro Basisjahr. Der Tantiemeanspruch jedes Vorstandsmitglieds für ein bestimmtes Basisjahr wird in zwei Tranchen untergliedert. Die erste Tranche in Höhe von 49,9 % des Tantiemeanspruchs für das betreffende Basisjahr wird mit Ablauf der Hauptversammlung, welche über die Gewinnverwendung für das Basisjahr beschließt, zur Zahlung fällig. Die zweite Tranche in Höhe von 50,1 % des Tantiemeanspruchs ist in ihrem Bestand davon abhängig, dass die jeweils vereinbarte Performancekennzahl in dem auf das Basisjahr folgenden Geschäftsjahr ebenfalls einen vertraglich definierten Mindestwert erreicht. Wird dieser Mindestwert erreicht, so wird die jeweilige zweite Tranche des Tantiemeanspruchs mit Ablauf der Hauptversammlung fällig, welche über die Gewinnverwendung für das auf das Basisjahr folgende Geschäftsjahr beschließt. Wird dieser Mindestwert nicht erreicht, so verfällt der Anspruch auf die zweite Tranche ersatzlos. Somit wird der Tantiemeanspruch für das Basisjahr auf 49,9 % des ursprünglichen, d.h. zunächst entstandenen Tantiemeanspruchs reduziert. Share Performance Program Die aktienbasierte Vergütung erfolgt über ein Share Performance Program das von der Erreichung bestimmter Performancekennzahlen abhängt. Gegenwärtig ist dies die Erreichung eines bestimmten EBT. Sofern bestimmte Performancekennzahlen in einem Geschäftsjahr erreicht werden, wird den Vorstandsmitgliedern im Folgejahr eine bestimmte Anzahl virtueller Stammaktien zugeteilt. Die Anzahl der virtuellen Stammaktien ergibt sich aktuell aus einem bestimmten Bruchteil des EBT des letzten abgelaufenen Geschäftsjahres, höchstens jedoch einem vereinbarten Cap, dividiert durch den gewichteten Schlusskurs der Stammaktien für einen bestimmten Zeitraum vor dem Datum der Zuteilung der virtuellen Aktien. Sofern das Vorstandsmitglied vier Jahre nach Zuteilung weiterhin im Amt ist, erhält es eine b. Barauszahlung aus dem Share Performance Program. Die Höhe der Barauszahlung entspricht dem Produkt aus der Anzahl der virtuellen Stammaktien, die für die betreffende Tranche zugeteilt wurden, und dem gewichteten Schlusskurs der Stammaktien für einen bestimmten Zeitraum vor dem Datum der Auszahlung, höchstens jedoch einem vereinbarten Auszahlungscap. Bei außergewöhnlichen Entwicklungen nach oben oder unten (wie z.B. erheblichen Änderungen von Bilanzierungsregelungen) kann der Aufsichtsrat nach billigem Ermessen die Formel für die Berechnung der Zuteilung von virtuellen Aktien ändern. Damit wird zugleich eine
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May 03, 2021 09:09 ET (13:09 GMT)