Der Aufsichtsrat kann vorübergehend von dem Vergütungssystem (Verfahren und Regelungen zu Vergütungsstruktur) und dessen einzelnen Bestandteilen sowie in Bezug auf einzelne Vergütungsbestandteile des Vergütungssystems abweichen oder neue Vergütungsbestandteile einführen, wenn dies im Interesse des langfristigen Wohlergehens der RATIONAL AG notwendig ist. Der Aufsichtsrat behält sich solche Abweichungen für außergewöhnliche Umstände, wie zum Beispiel eine Wirtschafts- oder Unternehmenskrise vor. Bei Vorliegen solcher außergewöhnlichen Umstände kann der Aufsichtsrat insbesondere von den Planbedingungen des STI und/oder des LTI abweichen.

XV. Anlage zu Tagesordnungspunkt 7 - Vergütungssystem für die Aufsichtsratsmitglieder der RATIONAL AG

Gemäß der Neufassung von § 113 Abs. 3 Satz 1 AktG ist bei börsennotierten Gesellschaften mindestens alle vier Jahre über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder Beschluss zu fassen, wobei eine bestätigende Beschlussfassung zulässig ist. Erstmals hat eine Beschlussfassung gemäß § 113 Abs. 3 Satz 1 AktG bis zum Ablauf der ersten ordentlichen Hauptversammlung stattzufinden, die auf den 31. Dezember 2020 folgt.

Vorstand und Aufsichtsrat haben die Einführung dieser Vorschrift zum Anlass genommen, das bestehende System der Aufsichtsratsvergütung zu überprüfen und sind zu dem Ergebnis gelangt, an der bisherigen Festvergütung festzuhalten. Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 19. März 2015 gilt für die Aufsichtsratsvergütung:


              Mit Wirkung ab dem Beginn des 1. Januar 2015 erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats für jedes 
              Geschäftsjahr eine Festvergütung von EUR 150.000,00; der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält eine 
              jährliche Festvergütung von EUR 250.000,00 und jeder stellvertretende Vorsitzende eine jährliche 
a.            Festvergütung von EUR 200.000,00. Beginnt oder endet die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat während eines 
              laufenden Geschäftsjahres, wird die Vergütung zeitanteilig gezahlt. Die Vergütung ist jeweils nach 
              Abschluss eines Geschäftsjahres fällig. 
              Der Vorsitzende des Aufsichtsrats und jeder stellvertretende Vorsitzende erhalten von der Gesellschaft 
b.            zur Ausübung ihrer Aufsichtsratstätigkeit jeweils einen Pkw der Oberklasse einschließlich der laufenden 
              Kosten zur Verfügung gestellt, der auch kostenlos privat genutzt werden kann. 

Die Festvergütung unterstützt die auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung bezogene Beratung und Überwachung und entspricht der Anregung G.18 Satz 1 des DCGK. Nach Auffassung der RATIONAL AG ist eine reine Festvergütung geeignet, die Unabhängigkeit der Aufsichtsratsmitglieder zu stärken und ihren Aufwand angemessen zu vergüten.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält wie stellvertretende Vorsitzende eine höhere Vergütung im Hinblick auf den höheren Organisations- und Verwaltungsaufwand sowie ein Fahrzeug zur Nutzung.

Landsberg am Lech, im März 2021

RATIONAL Aktiengesellschaft

Der Vorstand -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

2021-03-31 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------


Sprache:      Deutsch 
Unternehmen:  RATIONAL Aktiengesellschaft 
              Siegfried-Meister-Straße 1 
              86899 Landsberg am Lech 
              Deutschland 
E-Mail:       s.arnold@rational-online.com 
Internet:     https://www.rational-online.com 
 
Ende der Mitteilung  DGAP News-Service 
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1180213 2021-03-31

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March 31, 2021 09:06 ET (13:06 GMT)