entsprechende Verlangen an folgende Adresse:
Hypoport SE Vorstand Heidestraße 8 10557 Berlin Telefax: +49 30 42086-1999 E-Mail: hauptversammlung@hypoport.de
Später zugegangene Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt. Jedem neuen Gegenstand muss eine
Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Eine 90-tägige Vorbesitzzeit des genannten
Mindestbesitzes von Aktien i.S.d. § 122 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. Abs. 1 S. 3 AktG ist gemäß § 50 Abs. 2 SEAG
bei der SE keine Voraussetzung für ein Ergänzungsverlangen.
Auskunftsrecht gemäß Art. 53 SE-VO, § 131 Abs. 1 AktG
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter verlangen, dass der Vorstand
Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft gibt, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des
Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Pflicht zur Auskunft erstreckt sich auch auf die
rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen, soweit die
Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist.
Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu
stellen. Unter bestimmten, in § 131 Abs. 3 AktG näher ausgeführten Umständen, darf der Vorstand die
Auskunft verweigern, z. B. soweit die Erteilung der Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
geeignet ist, der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil
zuzufügen.
Weitergehende Erläuterungen der vorstehend genannten Aktionärsrechte nach Art. 56 Satz 2 und Satz 3
SE-VO, § 50 Absatz 2 SEAG, §§ 122 Abs. 2 sowie nach Art. 53 SE-VO, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG,
finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.hypoport.de/investor-relations/hauptversammlung/
Unterlagen zur Hauptversammlung, Mitteilungen nach § 125 Abs. 1 und 2 AktG und Informationen nach §
124a AktG
Diese Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden Unterlagen, insbesondere der
festgestellte Jahresabschluss der Hypoport SE und der gebilligte Konzernabschluss zum 31. Dezember 2020,
der Lagebericht der Hypoport SE und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2020, der erläuternde Bericht des
Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB, der Bericht des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2020, der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns, etwaige Anträge und
Vorschläge von Aktionären sowie weitere Informationen nach § 124a AktG sind ab dem Tag dieser Einberufung
auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.hypoport.de/investor-relations/hauptversammlung/ VIII. zugänglich. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 289f, 315d HGB ist auf der Internetseite der
Gesellschaft unter
https://www.hypoport.de/investor-relations/corporate-governance/
zugänglich. Sämtliche der Hauptversammlung gesetzlich zugänglich zu machende Unterlagen werden in der
Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausliegen.
Nach § 15 Abs. 6 der Satzung der Gesellschaft werden Mitteilungen der Gesellschaft nach § 125 Abs. 1
AktG ausschließlich im Wege elektronischer Kommunikation übermittelt. Gleiches gilt, unter den weiteren
Voraussetzungen des § 49 Abs. 3 Nr. 1 lit. d) WpHG für die Übermittlung von Mitteilungen durch die
Gesellschaft nach § 125 Abs. 2 AktG. Der Vorstand macht jedoch von seiner in § 15 Abs. 6 der Satzung der
Gesellschaft enthaltenen Ermächtigung Gebrauch und lässt die Übermittlung auch in Papierform zu.
Insbesondere ermächtigt er die Intermediäre zur Übermittlung der Mitteilung in Papierform.
Hinweise zum Datenschutz
Wenn Sie sich für die Hauptversammlung anmelden oder eine Stimmrechtsvollmacht erteilen, erheben wir
personenbezogene Daten über Sie und/oder über Ihren Bevollmächtigten. Dies geschieht, um Aktionären die
Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Mit den Daten von Gästen der
Hauptversammlung wird entsprechend verfahren. Die Hypoport SE verarbeitet Ihre Daten als Verantwortlicher
unter Beachtung der Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie aller weiteren IX. maßgeblichen Gesetze. Einzelheiten zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und zu Ihren Rechten
gemäß DSGVO sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.hypoport.de/investor-relations/hauptversammlung/
zugänglich.
Lübeck, im April 2021
Hypoport SE
Der Vorstand -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
2021-04-13 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Hypoport SE
Heidestraße 8
10557 Berlin
Deutschland
E-Mail: ir@hypoport.de
Internet: http://www.hypoport.de/
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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1184242 2021-04-13
(END) Dow Jones Newswires
April 13, 2021 09:05 ET (13:05 GMT)