Auf Grundlage von § 1 des COVID-19-Gesetzes hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, die ordentliche Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abzuhalten. Für die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten (mit Ausnahme des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters) besteht kein Recht und keine Möglichkeit zur Anwesenheit am Ort der Hauptversammlung; eine Teilnahme ist nur im Wege elektronischer Zuschaltung möglich.

Die gesamte Hauptversammlung wird für angemeldete Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten am Mittwoch, den 9. Juni 2021, ab 10:00 Uhr MESZ, live im Internet über ein unter www.gerresheimer.com/unternehmen/investor-relations/hauptversammlung

erreichbares elektronisches System (InvestorPortal) in Bild und Ton übertragen.

Aktionäre, die an der virtuellen Hauptversammlung teilnehmen (d. h. die Hauptversammlung im Wege elektronischer Zuschaltung live in Bild und Ton verfolgen) oder ihr Stimmrecht ausüben wollen, müssen sich nach § 16 Absatz 1 der Satzung vor der Versammlung anmelden. Die Anmeldung bedarf der Textform und muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.

Sie müssen außerdem ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts gemäß § 16 Absatz 2 der Satzung nachweisen. Der Nachweis hat durch den Letztintermediär in Textform gemäß den gesetzlichen Anforderungen zu erfolgen. Nach § 67c Absatz 3 AktG hat der Nachweis gemäß den Anforderungen nach Artikel 5 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 zu erfolgen. Letztintermediär ist, wer als Intermediär für einen Aktionär Aktien einer Gesellschaft verwahrt. Intermediär ist eine Person, die Dienstleistungen der Verwahrung oder der Verwaltung von Wertpapieren oder der Führung von Depotkonten für Aktionäre oder andere Personen erbringt, wenn die Dienstleistungen im Zusammenhang mit Aktien von Gesellschaften stehen, die ihren Sitz in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum haben. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also Mittwoch, den 19. Mai 2021, 00:00 Uhr MESZ, (Nachweisstichtag) zu beziehen.

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt dementsprechend für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Veränderungen des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag sind möglich (keine Veräußerungs- oder Erwerbssperre), haben aber für die Berechtigung zur Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts keine Bedeutung. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.

Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft unter der nachstehend bestimmten Adresse spätestens am Mittwoch, den 2. Juni 2021, 24:00 Uhr MESZ, zugehen:

Gerresheimer AG c/o Computershare Operations Center 80249 München Fax: +49 89 30903-74675 E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes werden den Aktionären Anmeldebestätigungen mit einer Anmeldebestätigungsnummer, einem Internet-Zugangscode zum InvestorPortal der Gesellschaft, einem Stimmrechtsformular und weiteren Informationen für die virtuelle Hauptversammlung zugesandt. Mit dem Internet-Zugangscode können die Aktionäre sich im InvestorPortal einloggen.


2.            Teilweise öffentliche Übertragung der Hauptversammlung im Internet 

Die Eröffnung der Hauptversammlung durch den Versammlungsleiter, die Erläuterung des Berichts des Aufsichtsrats durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrats und die Rede des Vorstandsvorsitzenden werden live im Internet übertragen. Alle Aktionäre sowie die interessierte Öffentlichkeit können diese Übertragung ohne vorherige Anmeldung unter www.gerresheimer.com/unternehmen/investor-relations/hauptversammlung

mitverfolgen. Den weiteren Verlauf der Hauptversammlung können ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten nur über das InvestorPortal der Gesellschaft unter www.gerresheimer.com/unternehmen/investor-relations/hauptversammlung

verfolgen (siehe Abschnitt 1 'Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung im Wege der elektronischen Zuschaltung und für die Ausübung des Stimmrechts').


3.            Stimmrechtsausübung durch Briefwahl 

Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten können ihr Stimmrecht durch Briefwahl ausüben. Auch im Fall der Stimmabgabe per Briefwahl sind eine Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen (siehe Abschnitt 1 'Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung im Wege der elektronischen Zuschaltung und für die Ausübung des Stimmrechts') erforderlich.

Die Stimmabgabe kann im Wege elektronischer Kommunikation über das InvestorPortal der Gesellschaft unter www.gerresheimer.com/unternehmen/investor-relations/hauptversammlung

erfolgen. Die Stimmabgabe sowie der Widerruf oder die Änderung der abgegebenen Stimmen über das InvestorPortal der Gesellschaft können vor und auch noch während der Hauptversammlung vorgenommen werden, müssen jedoch spätestens bis zum Beginn der Abstimmung zu dem vom Versammlungsleiter festgelegten Zeitpunkt vorliegen.

Daneben können Briefwahlstimmen schriftlich, in Textform oder per Telefax an die nachstehend bestimmte Adresse gegenüber der Gesellschaft abgegeben, widerrufen und geändert werden:

Gerresheimer AG c/o Computershare Operations Center 80249 München Fax: +49 89 30903-74675 E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Die Stimmabgabe per Briefwahl sowie der Widerruf und die Änderung von abgegebenen Stimmen außerhalb des InvestorPortals der Gesellschaft müssen der Gesellschaft vor dem Tag der Hauptversammlung, also bis spätestens zum Ablauf des Dienstags, den 8. Juni 2021, 24:00 Uhr MESZ, zugehen. Das Formular zur Stimmrechtsausübung, von dem bei der Briefwahl Gebrauch gemacht werden kann, erhalten die Aktionäre zusammen mit der Anmeldebestätigung.


4.            Stimmrechtsausübung durch den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 

Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten können ihr Stimmrecht auch durch Vollmachtserteilung und Weisungen an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben. Auch in diesem Fall sind eine Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes des Aktionärs nach den vorstehenden Bestimmungen (siehe Abschnitt 1 'Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung im Wege der elektronischen Zuschaltung und für die Ausübung des Stimmrechts') erforderlich.

Der Stimmrechtsvertreter darf das Stimmrecht nur nach Maßgabe ausdrücklich und eindeutig erteilter Weisungen zu den einzelnen Gegenständen der Tagesordnung ausüben. Dem Stimmrechtsvertreter muss eine Vollmacht und Weisung für die Ausübung des Stimmrechts zu jedem Abstimmungsgegenstand erteilt werden. Sollte keine ausdrückliche und eindeutige Weisung vorliegen, wird sich der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter für den jeweiligen Abstimmungsgegenstand der Stimme enthalten. Die Gesellschaft weist ihre Aktionäre darauf hin, dass der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegennimmt.

Die Bevollmächtigung des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters und die Erteilung von Weisungen können im Wege elektronischer Kommunikation über das InvestorPortal der Gesellschaft unter www.gerresheimer.com/unternehmen/investor-relations/hauptversammlung

vor und auch noch während der virtuellen Hauptversammlung erteilt, geändert oder widerrufen werden. Sie müssen jedoch spätestens bis zum Beginn der Abstimmung am Tag der Hauptversammlung zu dem vom Versammlungsleiter festgelegten Zeitpunkt vorliegen.

Daneben können Vollmachten und Weisungen an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter schriftlich, in Textform oder per Telefax an die nachstehend bestimmte Adresse gegenüber der Gesellschaft abgegeben, widerrufen und geändert werden:

Gerresheimer AG c/o Computershare Operations Center 80249 München Fax: +49 89 30903-74675 E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Außerhalb des InvestorPortals der Gesellschaft an diese Adresse übermittelte Vollmachten und Weisungen oder Erklärungen werden nur berücksichtigt, wenn sie der Gesellschaft vor dem Tag der Hauptversammlung, also bis spätestens zum Ablauf des Dienstags, den 8. Juni 2021, 24:00 Uhr MESZ, zugehen. Das Formular zur Stimmrechtsausübung, von dem bei der Bevollmächtigung und Erteilung von Weisungen an den Stimmrechtsvertreter Gebrauch gemacht werden kann, erhalten die Aktionäre zusammen mit der Anmeldebestätigung.


5.            Bevollmächtigung Dritter 

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April 27, 2021 09:06 ET (13:06 GMT)