Studium der Wirtschaftswissenschaften in Wien begann er seine Karriere 2000 bei Credit Suisse First Boston in London mit dem Fokus Börsengänge und M&A. Von 2006 bis 2011 verantwortete er bei Elliott Associates den Bereich Deutschland, Österreich und Schweiz. In c) der Folgezeit gründete Herr Röhrig die Active Ownership-Gruppe, eine Beteiligungsgesellschaft, in der er auch Geschäftsführungsaufgaben wahrnimmt. Herr Röhrig gehört folgenden anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien eines Wirtschaftsunternehmens an: Mitglied des Aufsichtsrats, Formycon AG, Martinsried/Planegg; Mitglied des Verwaltungsrats, Agfa-Gevaert NV, Mortsel, Belgien.
Mit Blick auf die Empfehlung C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird erklärt, dass
Herr Wittan in seiner Funktion als Chief Investment Officer der Obotritia Capital KGaA, die ausweislich der letzten Stimmrechtsmitteilung 28,01% der Anteile an der Francotyp-Postalia - Holding AG hält, in einer geschäftlichen Beziehung zu einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär steht sowie Herr Röhrig als mittelbarer Gesellschafter und Geschäftsführer von Aktionären, die mittelbar Beteiligungen an der Gesellschaft halten, welche ausweislich der letzten - Stimmrechtsmitteilung insgesamt 10,31% der Stimmrechte an der Francotyp-Postalia Holding AG vermitteln, in einer geschäftlichen Beziehung zu wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionären steht.
Weitere nach Einschätzung des Aufsichtsrats nach dieser Empfehlung offenzulegende persönliche oder
geschäftliche Beziehungen der vorgeschlagenen Kandidaten zur Gesellschaft, deren Konzernunternehmen, zu
den Organen der Gesellschaft oder zu wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionären bestehen
nicht.
Der Aufsichtsrat betrachtet alle vorgeschlagenen Kandidaten als unabhängig.
Der Aufsichtsrat hat sich bei den vorgeschlagenen Kandidaten vergewissert, dass sie den zu erwartenden
Zeitaufwand für die Erfüllung des Mandats aufbringen können.
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2021
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum 5. Abschlussprüfer, zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021 und zum Prüfer für eine etwaige
prüferische Durchsicht der verkürzten Abschlüsse und der Zwischenlageberichte und etwaiger zusätzlicher
unterjähriger Finanzinformationen im Sinne von § 115 Abs. 7 WpHG für das Geschäftsjahr 2021 und für das
Geschäftsjahr 2022, soweit sie vor der Hauptversammlung im Geschäftsjahr 2022 aufgestellt werden, zu
wählen.
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands
Die Hauptversammlung börsennotierter Gesellschaften hat gemäß § 120a Abs. 1 AktG bei jeder
wesentlichen Änderung, mindestens jedoch alle vier Jahre über die Billigung des nach § 87a AktG vom
Aufsichtsrat vorgelegten Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder Beschluss zu fassen.
Der Aufsichtsrat hat am 27. April 2021 unter Berücksichtigung der Vorgaben des § 87a Abs. 1 AktG das 6. in den ergänzenden Angaben zu Tagesordnungspunkt 6 dargestellte System zur Vergütung der
Vorstandsmitglieder beschlossen. Das Vergütungssystem wurde vom Aufsichtsrat mit Unterstützung
unabhängiger Berater unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben sowie den Empfehlungen und
Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner aktuellen Fassung vom 16. Dezember 2019
(DCGK) erarbeitet.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, dieses System zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands gemäß § 120a
Abs. 1 AktG zu billigen.
Beschlussfassung über die Vergütung und das Vergütungssystem für die Mitglieder des Aufsichtsrats
Die Hauptversammlung börsennotierter Gesellschaften hat gemäß § 113 Abs. 3 Sätze 1 und 2 AktG
mindestens alle vier Jahre über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder Beschluss zu fassen. Dabei ist
auch ein Beschluss zulässig, der die Vergütung bestätigt.
Die derzeit geltende, in Ziffer 17 der Satzung der Gesellschaft festgelegte Vergütung für die 7. Aufsichtsratsmitglieder ist nach Auffassung des Aufsichtsrats angemessen und soll unverändert bleiben.
Diese Vergütungsregelung berücksichtigt insbesondere die Empfehlung G.17 und die Anregung G.18 des DCGK.
Die bestehende Vergütungsregelung sowie das ihr zugrunde liegenden Vergütungssystem werden gemäß §§
113 Abs. 3 Satz 3, 87a Abs. 1 Satz 2 AktG in den ergänzenden Angaben zu Tagesordnungspunkt 7 erläutert.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, die in Ziffer 17 der Satzung der Francotyp-Postalia
Holding AG geregelte Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder sowie das in den ergänzenden Angaben zu
Tagesordnungspunkt 7 dargestellte Vergütungssystem, das dieser Vergütung zugrunde liegt, zu billigen.
Ergänzende Angaben zu Punkt 6 der Tagesordnung (Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands)
Das Vorstandsvergütungssystem gemäß § 87a Abs. 1 AktG im Einzelnen
Grundlagen und strategische Ausrichtung des Vorstandsvergütungssystems Als weltweit tätiger Dienstleister und Experte für die Briefkommunikation verfolgt die Francotyp-Postalia eine nachhaltige Wachstumsstrategie. Mit der Umsetzung dieser Strategie wird die Unternehmensgruppe nicht nur leistungsfähiger, sondern sichert auch die Beständigkeit für die Zukunft. Das Vergütungssystem des Vorstands dient insoweit als wichtiges Element für die Ausrichtung der Francotyp-Postalia und trägt wesentlich zur Förderung der Geschäftsstrategie und Steigerung der operativen Performance und damit zum langfristigen Erfolg der Gruppe bei. Unser Ziel ist es, eine erfolgreiche und nachhaltige Unternehmensführung zu unterstützen, indem die Vergütung der Vorstandsmitglieder sowohl an die kurzfristige als auch an die langfristige Entwicklung der Gesellschaft gekoppelt ist. Durch die Wahl geeigneter Leistungskriterien werden gleichzeitig wichtige Anreize für die Umsetzung der strategischen Neuausrichtung der Gruppe gesetzt. 1. Das Vergütungssystem umfasst leistungsbezogene und am Unternehmenserfolg orientierte Parameter. Zudem wird zu einem signifikanten Anteil die relative und absolute Entwicklung des Aktienkurses honoriert, wodurch die Zielsetzung des Managements und das unmittelbare Interesse der Aktionäre noch stärker in Einklang gebracht werden. Wir sind uns unserer sozialen und ökologischen Verantwortung bewusst. Deshalb wird bei der Ausgestaltung des Vergütungssystems neben dem Fokus auf finanzielle Leistungskriterien ebenfalls großer Wert auf die Berücksichtigung nicht-finanzieller Nachhaltigkeitskriterien gelegt (Environment-Social-Governance (ESG) -Kriterien). Das im Folgenden vorgestellte Vergütungssystem gilt für alle ab dem 27. April 2021 neu abzuschließenden oder zu verlängernden Vorstandsdienstverträge. Festlegung, Umsetzung und Überprüfung des Vergütungssystems Das Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands wurde vom Aufsichtsrat in Übereinstimmung mit §§ 87 Abs. 1, 87a Abs. 1 AktG beschlossen. Bei der Entwicklung des Vergütungssystems wurde der Aufsichtsrat von unabhängigen Experten beraten. Bei allen Vergütungsentscheidungen berücksichtigt der Aufsichtsrat die Vorgaben des Aktiengesetzes und orientiert sich an den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019 (DCGK) sowie an den folgenden Leitlinien: Der Aufsichtsrat überprüft regelmäßig die Angemessenheit und Üblichkeit der Vergütung der Vorstandsmitglieder - sowohl gesamthaft als auch hinsichtlich der einzelnen Vergütungsbestandteile - und strebt bei Bedarf Anpassungen an, um innerhalb des regulatorischen Rahmens ein marktübliches und zugleich
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May 06, 2021 09:06 ET (13:06 GMT)