DGAP-News: Aareal Bank AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
Aareal Bank AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 18.05.2021 in Wiesbaden mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
2021-04-16 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
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Aareal Bank AG Wiesbaden WKN: 540 811 
ISIN: DE 0005408116 Ergänzung der Tagesordnung zur ordentlichen (virtuellen) Hauptversammlung 
der Aareal Bank AG am 18. Mai 2021 
Durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 6. April 2021 wurde die ordentliche (virtuelle) Hauptversammlung der Aareal 
Bank AG für Dienstag, den 18. Mai 2021, in Wiesbaden einberufen. 
Der Aktionär Herr Till Hufnagel, Baar (Schweiz), hat mit Schreiben vom 12. April 2021, der Aareal Bank AG zugegangen am 
13. April 2021, die Ergänzung der Tagesordnung der ordentlichen (virtuellen) Hauptversammlung am 18. Mai 2021 gem. § 
122 Abs. 2 AktG verlangt. 
Die Tagesordnung der ordentlichen (virtuellen) Hauptversammlung am 18. Mai 2021 wird daher gemäß §§ 122 Abs. 2, 124 
Abs. 1 AktG um nachfolgende Gegenstände zur Beschlussfassung ergänzt und hiermit bekannt gemacht, obwohl die Aareal 
Bank AG aufgrund von Widersprüchen mit früheren Stimmrechtsmitteilungen noch im Prüfungsprozess bzgl. der Berechtigung 
von Herrn Hufnagel zur Stellung eines Tagesordnungsergänzungsverlangens ist. Die Aareal Bank AG hat Herrn Hufnagel um 
Stellungnahme hierzu gebeten. Gleichwohl erfolgt nunmehr die Bekanntmachung wie nachfolgend: 
              Beschlussfassung über die Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern gemäß § 103 AktG 
              Es wird vorgeschlagen, wie folgt zu beschließen: 
                            Das Aufsichtsratsmitglied Marija Korsch (zugleich Vorsitzende des Aufsichtsrats) wird mit 
              a)            Wirkung zum Zeitpunkt der Beendigung dieser Hauptversammlung von ihrem Amt abberufen. 
TOP 11:                     Das Aufsichtsratsmitglied Christof von Dryander wird mit Wirkung zum Zeitpunkt der 
              b)            Beendigung dieser Hauptversammlung von seinem Amt abberufen. 
              c)            Das Aufsichtsratsmitglied Dietrich Voigtländer wird mit Wirkung zum Zeitpunkt der 
                            Beendigung dieser Hauptversammlung von seinem Amt abberufen. 

Die Beschlussfassung soll im Wege der Einzelabstimmung erfolgen.

Beschlussfassung über die Nachwahl von Aufsichtsratsmitgliedern

Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 2 Abs. 1 der Mitbestimmungsvereinbarung in Verbindung mit § 9 der

Satzung und §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG aus acht von der Hauptversammlung und vier von den

Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern zusammen. Bei der Wahl der Anteilseignervertreter ist die

Hauptversammlung an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Unter der Annahme, dass der Antrag zur Beschlussfassung über die Abberufung von

Aufsichtsratsmitgliedern ganz oder teilweise erfolgreich ist, mithin mindestens eines der bisherigen

Aufsichtsratsmitglieder Frau Marija Korsch, Herr Dietrich Voigtländer oder Herr Christof von Dryander in

dieser Hauptversammlung abberufen wird oder sofern die Mitgliedschaft eines der Aufsichtsratsmitglieder

im Aufsichtsrat anderweitig geendet hat oder zum Zeitpunkt der Beendigung der Hauptversammlung

anderweitig endet, wird vorgeschlagen, folgende Kandidaten als Vertreter der Anteilseigner für den Rest

deren/dessen jeweiliger Amtszeit in den Aufsichtsrat zu wählen und daher wie folgt zu beschließen:


                            Für den Fall, dass das Aufsichtsratsmitglied Marija Korsch in dieser Hauptversammlung 
                            abberufen wird oder deren Mitgliedschaft im Aufsichtsrat anderweitig geendet hat oder zum 
                            Zeitpunkt der Beendigung der Hauptversammlung anderweitig endet, wird Herr Theodor Heinz 
                            Laber, Unterschleißheim (Deutschland), Kaufmann und ehem. Mitglied der Geschäftsleitung der 
              a)            UniCredit Bank AG, als Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat gewählt. 
                            Herr Theodor Heinz Laber ist Vorsitzender des Aufsichtsrates des BVV Versicherungsvereins 
                            des Bankgewerbes a.G., der BVV Versorgungskasse des Bankgewerbes e.V. und der BVV 
                            Pensionsfonds des Bankgewerbes AG. Ein Lebenslauf von Herrn Laber ist als Anlage beigefügt. 
                            Für den Fall, dass das Aufsichtsratsmitglied Christof von Dryander in dieser 
TOP 12:                     Hauptversammlung abberufen wird oder dessen Mitgliedschaft im Aufsichtsrat anderweitig 
                            geendet hat oder zum Zeitpunkt der Beendigung der Hauptversammlung anderweitig endet, wird 
                            Frau Marion Khüny, Mödling (Österreich), selbständige Beraterin, als Vertreterin der 
              b)            Anteilseigner in den Aufsichtsrat gewählt. 
                            Frau Marion Khüny ist Mitglied des Aufsichtsrats der Erste Group Bank AG, Wien, Österreich, 
                            sowie der KA Finanz AG, Wien, Österreich. Ein Lebenslauf von Frau Marion Khüny ist als 
                            Anlage beigefügt. 
                            Für den Fall, dass das Aufsichtsratsmitglied Dietrich Voigtländer in dieser 
                            Hauptversammlung abberufen wird oder dessen Mitgliedschaft im Aufsichtsrat anderweitig 
                            geendet hat oder zum Zeitpunkt der Beendigung der Hauptversammlung anderweitig endet, wird 
                            Herr Thomas Christian Hürlimann, Horgen (Schweiz), selbständiger Berater, als Vertreter der 
              c)            Anteilseigner in den Aufsichtsrat gewählt. 
                            Herr Thomas Christian Hürlimann ist Independent Non-Executive Director der Hiscox Ltd., 
                            Bermuda, und der Hiscox S.A., Luxemburg. Ein Lebenslauf von Herr Thomas Christian Hürlimann 
                            ist als Anlage beigefügt. 

Die Wahl soll mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung und gemäß § 9 der Satzung der

Gesellschaft (i) für den Kandidaten Heinz Laber und die Kandidatin Marion Khüny bis zur Beendigung der

Hauptversammlung erfolgen, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022

beschließt und (ii) für den Kandidaten Thomas Christian Hürlimann bis zur Beendigung der Hauptversammlung

erfolgen, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 beschließt.

Die Beschlussfassung soll im Wege der Einzelabstimmung erfolgen.

Begründung des Tagesordnungsergänzungsverlangens durch den Antragsteller:

Sehr geehrte Mitaktionärinnen und Mitaktionäre, sehr geehrte Mitglieder der Verwaltung, sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Aareal Bank Gruppe,

zur Bewältigung der vielfältigen Herausforderungen der Zukunft, vor denen sich die Aareal Bank Gruppe zu diesem Zeitpunkt sieht, ist ein sofortiges gemeinschaftliches und umsichtiges strategisches Handeln notwendig, um einen nachhaltigen Erfolg der Unternehmensgruppe für die Zukunft sicherzustellen! Vorstand und Aufsichtsrat, insbesondere die Aufsichtsratsvorsitzende, Frau Korsch, haben hierbei versagt. Daher, um es mit den eigenen Worten von Frau Korsch im Zusammenhang mit dem vorzeitigen Ausscheiden des früheren Vorstandsvorsitzenden Herrn Dr. Wolf Schumacher im September 2015 auszudrücken, 'ist dies ein guter Zeitpunkt für einen Stabwechsel".

Gemeinsam mit meinem Partner Klaus Umek und unserem Unternehmen, Petrus Advisers, sind wir seit dem Jahr 2019 Großaktionär der Aareal Bank AG. Per 30. März 2021 haben wir gemeinsam eine Beteiligung von rd. 9,4 Prozent an der Aareal Bank AG gemeldet. Seit längerem befinden wir uns in einem intensiven und konstruktiven Dialog mit dem Vorstand zur zukünftigen strategischen Ausrichtung der Gruppe, in dessen Rahmen wir nicht nur interne und externe Beratungsexpertise zusagten und zur Verfügung stellten, sondern uns auch öffentlich hinter die Entscheidung des Vorstands stellten, teures Private Equity-KapitaI bei der konzernangehörigen Aareon AG an Bord zu holen. Eine von uns bereits Anfang 2020 veranlasste Überprüfung der strategischen Ausrichtung des Bankgeschäfts der Aareal Bank AG hat ergeben, dass eine nachhaltige Erwirtschaftung der Kapitalkosten der Aareal Bank AG (was wir als mindestens 8-10 Prozent Nachsteuerrendite auf das eingesetzte Kapital erachten) nicht zu erwarten ist.

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April 16, 2021 09:05 ET (13:05 GMT)