soweit die Ermächtigung zur Begebung von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 25. Juni 2021 während der Laufzeit der Ermächtigung nicht ausgeübt wird oder die entsprechenden Wandlungs- oder Optionsrechte bzw. Wandlungs- und Optionspflichten durch Ablauf der Ausübungsfristen oder in sonstiger Weise erlöschen.'
Beschlussfassung über die teilweise Aufhebung der bestehenden Ermächtigung zur Gewährung von
Aktienoptionsrechten (Aktienoptionsprogramm 2015); Ermächtigung zur Gewährung von Aktienoptionsrechten
(Aktienoptionsprogramm 2021); teilweise Aufhebung des Bedingten Kapitals 2015/II; Schaffung eines neuen
bedingten Kapitals 2021/II; Satzungsänderung
Die Hauptversammlung der Gesellschaft vom 7. April 2015 hat den Verwaltungsrat (ohne Mitwirkung von
Verwaltungsratsmitgliedern, die auch geschäftsführende Direktoren sind, soweit Optionsrechte an
geschäftsführende Direktoren gewährt werden) zu Tagesordnungspunkt 8 ermächtigt, bis zum 6. April 2020
einmalig oder mehrmalig Optionsrechte zum Bezug von insgesamt bis zu 400.000 neuen nennbetragslosen auf
den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft an geschäftsführende Direktoren der Gesellschaft, an
Arbeitnehmer der Gesellschaft sowie an Arbeitnehmer und Mitglieder der Geschäftsführung von mit der
Gesellschaft verbundenen Unternehmen nach Maßgabe der im vorgenannten Beschluss näher dargelegten
Bestimmungen zu gewähren ("Aktienoptionsprogramm 2015").
Von dieser Ermächtigung wurde teilweise durch Ausgabe von Optionsrechten Gebrauch gemacht. Zur
Gewährung neuer Aktien an die Inhaber der Optionsrechte wurde das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu
EUR 400.000 bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2015/II). Das Bedingte Kapital 2015/II besteht derzeit noch
in voller Höhe.
Das Aktienoptionsprogramm 2015 ist am 6. April 2020 ausgelaufen. Dem Verwaltungsrat soll auch künftig
die Möglichkeit gegeben werden, Arbeitnehmer verbundener Unternehmen sowie Mitglieder der
Geschäftsführung verbundener Unternehmen durch Aktienoptionen zu motivieren und langfristig an die
Gesellschaft bzw. die Unternehmensgruppe zu binden. Ebenso sollen für geschäftsführende Direktoren der
Gesellschaft auch in Zukunft Aktienoptionen als ein möglicher Bestandteil variabler Vergütung zur
Verfügung stehen. Daher soll ein neues Aktienoptionsprogramm 2021 mit einer Laufzeit bis zum 24. Juni
2026 geschaffen werden ("Aktienoptionsprogramm 2021").
Der Verwaltungsrat schlägt daher vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Teilweise Aufhebung der Ermächtigung zur Gewährung von Aktienoptionsrechten (Aktienoptionsprogramm 2015) a) Die durch Beschluss der Hauptversammlung vom 7. April 2015 unter Tagesordnungspunkt 8 erteilte Ermächtigung zur Gewährung von Aktienoptionsrechten (Aktienoptionsprogramm 2015) wird, soweit die Ermächtigung noch nicht ausgenutzt wurde, aufgehoben. Ermächtigung zur Gewährung von Aktienoptionsrechten (Aktienoptionsprogramm 2021) Der Verwaltungsrat (ohne Mitwirkung von Verwaltungsratsmitgliedern, die auch geschäftsführende Direktoren sind, soweit Optionsrechte an geschäftsführende Direktoren gewährt werden), wird ermächtigt, bis zum 24. Juni 2026 einmalig, mehrmalig oder - soweit ausgegebene Optionsrechte verfallen oder sonst erlöschen - wiederholt Optionsrechte zum Bezug von insgesamt bis zu 200.000 neuen nennbetragslosen auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft an geschäftsführende Direktoren der Gesellschaft, an Arbeitnehmer der Gesellschaft sowie an Arbeitnehmer und Mitglieder der Geschäftsführung von mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zu gewähren. aa) Kreis der Bezugsberechtigten Von den Optionsrechten zum Bezug von insgesamt bis zu 200.000 Aktien dürfen Optionsrechte zum Bezug von insgesamt bis zu 75.000 Aktien an geschäftsführende Direktoren der Gesellschaft (Gruppe A), zum Bezug von insgesamt bis zu 25.000 Aktien an Mitglieder der Geschäftsführung von mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen (Gruppe C) und zum Bezug von insgesamt bis zu 100.000 Aktien an Arbeitnehmer von mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen (Gruppe D) ausgegeben werden, wohingegen an Arbeitnehmer der Gesellschaft (Gruppe B) keine Optionsrechte zum Bezug von Aktien an der Gesellschaft ausgegeben werden sollen. Die Berechtigten müssen zum Zeitpunkt der Gewährung der Optionen in einem ungekündigten Dienstverhältnis zur Gesellschaft (betreffend Gruppe A) bzw. einem ungekündigten Dienst- bzw. Arbeitsverhältnis mit einem mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen (betreffend Gruppen C und D) stehen. Der genaue Kreis der Bezugsberechtigten und die Zahl der Optionsrechte für jeden Bezugsberechtigten werden im Fall der Gruppe A durch den Verwaltungsrat (ohne Mitwirkung von Verwaltungsratsmitgliedern, die auch geschäftsführende Direktoren sind) und im Fall der Gruppen C und D durch den Verwaltungsrat mit den gegebenenfalls rechtlich erforderlichen Zustimmungen von zuständigen Gremien der jeweiligen verbundenen Unternehmen festgelegt. Ein Bezugsrecht der Aktionäre besteht nicht. bb) Laufzeit, Wartezeit, Ausübungszeiträume, Sperrfristen Die Optionsrechte haben jeweils eine Laufzeit von maximal 10 Jahren ab dem Tag des Entstehens des jeweiligen Optionsrechts ("Ausgabetag"). Die Bezugsberechtigten können die Optionsrechte frühestens nach Ablauf einer Wartezeit von vier Jahren, beginnend am Ausgabetag, ausüben. Die Optionsrechte dürfen ferner nur jeweils in einem Zeitraum von sechs Wochen nach Veröffentlichung eines Konzernhalbjahresfinanzberichts gemäß §§ 115, 117 Nr. 2 des Wertpapierhandelsgesetzes, eines freiwilligen Konzernquartalsfinanzberichts entsprechend den Vorgaben von §§ 115 Abs. 2 Nr. 1 und 2, Abs. 3 und 4, 117 Nr. 2 des Wertpapierhandelsgesetzes oder einer Konzernquartalsmitteilung im Sinne von § 53 Abs. 1 Börsenordnung für die Frankfurter Wertpapierbörse oder eines Konzernjahresfinanzberichts gemäß §§ 114, 117 Nr. 1 des Wertpapierhandelsgesetzes ausgeübt werden ("Ausübungszeiträume "). Darüber hinaus ist eine Ausübung innerhalb folgender Sperrfristen nicht möglich: Innerhalb von zwei Wochen vor dem Ende eines Geschäftsjahres der * Gesellschaft, in der Zeit vom Tage der Veröffentlichung der Einberufung einer * Hauptversammlung der Gesellschaft bis zum Tage der Hauptversammlung und von dem Tag, an dem die Gesellschaft ein Angebot an ihre Aktionäre zum Bezug neuer Aktien oder von Schuldverschreibungen mit Wandel- oder Optionsrechten * im Bundesanzeiger veröffentlicht, bis zu dem Tag, an dem die bezugsberechtigten Aktien der Gesellschaft erstmals in einem Marktsegment der Frankfurter Wertpapierbörse "ex-Bezugsrecht" notiert werden.
Im Übrigen sind die aus den Vorschriften betreffend den Insiderhandel und den
geschlossenen Zeitraum bei Eigengeschäften von Führungskräften in der Verordnung EU Nr. 596
/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch und
sonstigen Rechtsvorschriften folgenden Ausübungsbeschränkungen zu beachten. Die
Optionsrechte verfallen nach Ablauf der Laufzeit entschädigungslos.
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June 02, 2021 09:05 ET (13:05 GMT)