Die Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der creditshelf Aktiengesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft spätestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens bis zum 9. April 2021 bis 24:00 Uhr (MESZ, 22:00 Uhr UTC), ausschließlich unter folgender Adresse zugehen:

creditshelf Aktiengesellschaft Vorstand Mainzer Landstraße 33a 60329 Frankfurt am Main

Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten, wobei § 70 und § 121 Abs. 7 AktG bei der Berechnung der Aktienbesitzzeit Anwendung finden.

Bekanntzumachende Ergänzungsverlangen der Tagesordnung werden - soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekanntgemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des Ergänzungsverlangens in gleicher Weise wie die Einberufung bekannt gemacht.


b.            Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 126 Abs. 1 und § 127 AktG 

Jeder Aktionär ist berechtigt, Gegenanträge zu den Beschlussvorschlägen von Aufsichtsrat und Vorstand zu den Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge zu übersenden. Solche Anträge (nebst etwaiger Begründung) und Wahlvorschläge sind ausschließlich zu richten an:

creditshelf Aktiengesellschaft c/o Link Market Services GmbH Landshuter Allee 10 80637 München E-Mail: antraege@linkmarketservices.de

Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. Zugänglich zu machende Gegenanträge müssen begründet werden, für Wahlvorschläge gilt das nicht.

Zugänglich zu machende Anträge von Aktionären zu Punkten der Tagesordnung und Vorschläge von Aktionären zur Wahl des Aufsichtsrats und des Abschlussprüfers, die bis mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, also bis zum 25. April 2021, 24:00 Uhr (MESZ, 22:00 Uhr UTC), bei der Gesellschaft unter der vorstehenden Adresse eingehen, werden einschließlich einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unverzüglich nach ihrem Eingang im Internet unter www.creditshelf.com im Bereich 'Über uns" unter der Rubrik 'Investor Relations" > 'Hauptversammlung' > '2021' (https://ir.creditshelf.com/websites/creditshelf/German/5500/hauptversammlung.html)

veröffentlicht. Zugänglich zu machende Gegenanträge müssen begründet werden, für Wahlvorschläge gilt das nicht.

Die Gesellschaft braucht einen Gegenantrag und dessen Begründung bzw. einen Wahlvorschlag nicht zugänglich zu machen, wenn einer der Ausschlusstatbestände nach § 126 Abs. 2 AktG vorliegt, etwa weil der Wahlvorschlag oder Gegenantrag zu einem gesetz- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde oder die Begründung in wesentlichen Punkten offensichtlich falsche oder irreführende Angaben enthält. Die Begründung eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. Ein Wahlvorschlag muss darüber hinaus auch dann nicht zugänglich gemacht werden, wenn der Vorschlag nicht den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person enthält. Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern müssen schließlich dann nicht zugänglich gemacht werden, wenn ihnen keine Angaben zu Mitgliedschaften des vorgeschlagenen Kandidaten in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten im Sinne von §§ 127 Satz 3 i.V.m. § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG beigefügt sind.

Anträge und Wahlvorschläge, die bis Sonntag, 25. April 2021, 24:00 Uhr (MESZ, 22:00 Uhr UTC), ordnungsgemäß zugehen, werden in der Hauptversammlung so behandelt als seien sie in der Hauptversammlung gestellt worden.


c.            Auskunftsrecht nach § 131 Absatz 1 AktG, Artikel 2, § 1 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 Covid-19-Gesetz 

Fragen der Aktionäre sind bis spätestens einen Tag vor der Versammlung, d.h. bis spätestens zum 9. Mai 2021, 13:00 Uhr (MESZ, 11:00 Uhr UTC), wie in Abschnitt VII.2. dieser Einberufung beschrieben im Wege elektronischer Kommunikation einzureichen. Während der Hauptversammlung können keine Fragen gestellt werden. Der Vorstand entscheidet in Abweichung von § 131 AktG nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, wie er die über das HV-Portal gestellten Fragen beantwortet.


7.            Weitergehende Erläuterungen 

Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre sind der Öffentlichkeit auf der Internetseite der creditshelf Aktiengesellschaft unter der Internetadresse www.creditshelf.com im Bereich 'Über uns" unter der Rubrik 'Investor Relations" > 'Hauptversammlung' > '2021' (https://ir.creditshelf.com/websites/creditshelf/German/5500/hauptversammlung.html)

zugänglich gemacht.


8.            Internetseite, über welche die Informationen gemäß § 124a AktG zugänglich sind 

Veröffentlichungen gemäß § 124a AktG zur Hauptversammlung sind ab der Einberufung der Hauptversammlung über die Internetseite der creditshelf Aktiengesellschaft unter der Internetadresse www.creditshelf.com im Bereich 'Über uns" unter der Rubrik 'Investor Relations" > 'Hauptversammlung' > '2021' (https://ir.creditshelf.com/websites/creditshelf/German/5500/hauptversammlung.html)

abrufbar.


9.            Hinweise zum Datenschutz 

Wenn Sie sich für die Hauptversammlung anmelden oder eine Stimmrechtsvollmacht erteilen, erheben wir personenbezogene Daten über Sie und/oder über Ihren Bevollmächtigten. Dies geschieht, um Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.

Die creditshelf Aktiengesellschaft verarbeitet als verantwortliche Stelle im Sinne von Art. 4 Nr. 7 Datenschutz-Grundverordnung ('DS-GVO') personenbezogene Daten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer der Stimmrechtskarte) auf Grundlage der in Deutschland geltenden Datenschutzbestimmungen, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Die Gesellschaft wird vertreten durch die Vorstände. Die Gesellschaft können Sie erreichen unter:

creditshelf Aktiengesellschaft Mainzer Landstraße 33a 60329 Frankfurt am Main Tel. +49 69 3487724-0 E-Mail: info@creditshelf.com

Soweit diese personenbezogenen Daten nicht von Ihnen im Rahmen Ihrer Anmeldung zur Hauptversammlung angegeben werden, übermittelt Ihre depotführende Bank Ihre personenbezogenen Daten an die Gesellschaft. Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt ausschließlich für die Abwicklung Ihrer Teilnahme an der Hauptversammlung und auch insoweit nur in dem zur Erreichung dieses Zwecks zwingend erforderlichen Maße. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. (c) DS-GVO. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten für einen Zeitraum von zehn (10) Jahren beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem die Hauptversammlung stattfand.

Die Dienstleister der Gesellschaft, welche zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt werden, erhalten von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft.

Werden Ergänzungen der Tagesordnung der Hauptversammlung oder (Gegen-)Anträge zur Tagesordnung der Hauptversammlung gestellt, prüfen wir diese auf ihre Zulässigkeit, teilen diese einschließlich des/der Namen der Antragsteller und gegebenenfalls einer Stellungnahme der Verwaltung den übrigen Aktionären mit und veröffentlichen dies zusätzlich auf der Website der Gesellschaft bzw., im Falle von Ergänzungsverlangen, auch im Bundesanzeiger.

Bezüglich der Verarbeitung personenbezogener Daten haben die Aktionäre die folgenden Rechte: Sie können von der Gesellschaft gemäß Art. 15 DS-GVO Auskunft über Ihre personenbezogenen Daten, gemäß Art. 16 DS-GVO die Berichtigung Ihrer personenbezogenen Daten, gemäß Art. 17 DS-GVO die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten, gemäß Art. 18 DS-GVO die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und gemäß Art. 20 DS-GVO die Übertragung bestimmter personenbezogener Daten auf Sie oder einen von Ihnen benannten Dritten (Recht auf Datenübertragbarkeit) verlangen.

Diese Rechte können die Aktionäre gegenüber der Gesellschaft unentgeltlich über die E-Mail-Adresse oder über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:

creditshelf Aktiengesellschaft Mainzer Landstraße 33a 60329 Frankfurt am Main Tel. +49 69 3487724-0 E-Mail: info@creditshelf.com

Zudem steht den Aktionären gemäß Art. 77 DS-GVO ein Beschwerderecht bei den Datenschutzaufsichtsbehörden zu. Diese kann insbesondere bei der Datenschutzaufsichtsbehörde entweder des Bundeslandes, in dem der Aktionär seinen Wohnsitz oder ständigen Aufenthaltsort hat, oder des Bundeslandes Hessen, in dem die Gesellschaft ihren Verwaltungssitz hat, eingelegt werden.

Sie erreichen unseren betrieblichen Datenschutzbeauftragten unter:

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March 30, 2021 09:07 ET (13:07 GMT)