oder eine sonstige Person im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG bevollmächtigt, so können abweichende Regelungen

bestehen, die jeweils bei diesen zu erfragen sind. Ein Verstoß gegen diese und bestimmte weitere in § 135

AktG genannte Erfordernisse für die Bevollmächtigung eines Intermediärs im Sinne von § 67a Abs. 4 AktG,

einer Aktionärsvereinigung, eines Stimmrechtsberaters oder einer sonstigen Person im Sinne von § 135 Abs.

8 AktG beeinträchtigt allerdings gemäß § 135 Abs. 7 AktG die Wirksamkeit der Stimmabgabe nicht.

Bevollmächtigte können ebenfalls weder physisch noch im Wege elektronischer Kommunikation im Sinne von

§ 118 Abs. 1 Satz 2 AktG an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das Stimmrecht für von ihnen

vertretene Aktionäre lediglich im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch Erteilung von (Unter-)

Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter ausüben.

Ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht ist auf der Stimmrechtskarte, die den Aktionären nach

form- und fristgerechtem Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Aktienbesitzes bei der Gesellschaft

übermittelt wird, abgedruckt. Das entsprechende Formular ist zudem auf der Internetseite der Gesellschaft

unter

https://ir.westwing.com/hv

zugänglich. Möglich ist es aber auch, eine Vollmacht in anderer Weise zu erteilen; diese muss aber,

sofern sie nicht unter Verwendung der Eingabemaske in dem HV-Portal der Gesellschaft, das über die

Internetseite der Gesellschaft unter 6.

https://ir.westwing.com/hv

zugänglich ist, erteilt wird, ebenfalls der Textform (§ 126b BGB) genügen, wenn weder ein Intermediär

im Sinne von § 67a Abs. 4 AktG noch eine Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater oder eine andere

Person im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG bevollmächtigt wird.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis einer gegenüber einem Bevollmächtigten

erteilten Vollmacht oder ihres Widerrufs gegenüber der Gesellschaft müssen auf einem der folgenden Wege

aus organisatorischen Gründen bis zum 4. August 2021, 24:00 Uhr (MESZ), der Gesellschaft zugehen:

Westwing Group AG

c/o Link Market Services GmbH

Landshuter Allee 10

80637 München

oder per Telefax: +49 (0) 89 21027-289

oder per E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de

Die Erteilung der Vollmacht und ihr Widerruf sind darüber hinaus unter Verwendung der Eingabemaske in

dem HV-Portal, das über die Internetseite der Gesellschaft unter

https://ir.westwing.com/hv

zugänglich ist, vor und während der virtuellen Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmungen in der

virtuellen Hauptversammlung am 5. August 2021 möglich. Bis zum Beginn der Abstimmungen in der virtuellen

Hauptversammlung am 5. August 2021 ist auch ein Widerruf oder eine Änderung einer zuvor in Textform (§

126b BGB) übersendeten oder in dem HV-Portal erteilten Vollmacht möglich.

Wenn der Gesellschaft für ein und dieselbe Aktie sowohl eine Stimmabgabe per elektronischer Briefwahl

als auch eine Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten

Stimmrechtsvertreter unwiderrufen vorliegt, wird von diesen die zuletzt zugegangene Stimmabgabe als

verbindlich betrachtet. Gehen bei der Gesellschaft im Zusammenhang mit der Erteilung und dem Widerruf

einer Vollmacht auf unterschiedlichen Übermittlungswegen voneinander abweichende Erklärungen ein und ist

für die Gesellschaft nicht erkennbar, welche dieser Erklärungen zuletzt erfolgt ist, werden diese

Erklärungen in folgender Reihenfolge der Übermittlungswege als verbindlich behandelt: (1) HV-Portal, (2)

E-Mail, (3) Telefax und (4) Papierform.

Auch im Fall einer Vollmachtserteilung sind Anmeldung und Nachweis des Aktienbesitzes form- und

fristgerecht nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Dies schließt - vorbehaltlich der

vorgenannten Bedingungen für die Erteilung einer Vollmacht - eine Erteilung von Vollmachten nach

Anmeldung und Nachweis des Aktienbesitzes nicht aus.

Verfahren für die Stimmabgabe durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter

Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene

Stimmrechtsvertreter zur Ausübung ihres Stimmrechts zu bevollmächtigen. Die von der Gesellschaft

benannten Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär

erteilten Weisungen aus und haben das Recht, Untervollmacht zu erteilen. Die Vollmacht an die von der

Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bedarf ebenso wie die Erteilung von Weisungen der Textform (§

126b BGB) oder ist unter Verwendung der Eingabemaske in dem HV-Portal, das über die Internetseite der

Gesellschaft unter

https://ir.westwing.com/hv

zugänglich ist, zu erteilen. Soweit keine ausdrückliche oder eine widersprüchliche oder unklare

Weisung erteilt worden ist, werden sich die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter zu den

entsprechenden Beschlussgegenständen der Stimme enthalten; dies gilt immer auch für sonstige Anträge.

Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld

der Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine Weisung zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch

als entsprechende Weisung für jeden Punkt der Einzelabstimmung. Die von der Gesellschaft benannten

Stimmrechtsvertreter nehmen weder im Vorfeld der Hauptversammlung noch während der Hauptversammlung

Aufträge zu Wortmeldungen, zum Stellen von Fragen oder Anträgen oder zum Einlegen von Widersprüchen gegen

Beschlüsse der Hauptversammlung entgegen.

Das Vollmachts- und Weisungsformular für die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter und

die entsprechenden Erläuterungen sind auf der Stimmrechtskarte, die den Aktionären nach form- und

fristgerechtem Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft

übermittelt wird, abgedruckt. Das entsprechende Formular ist zudem auf der Internetseite der Gesellschaft

unter

https://ir.westwing.com/hv

zugänglich.

Vollmachten zur Ausübung des Stimmrechts nebst Weisungen an die von der Gesellschaft benannten 7. Stimmrechtsvertreter müssen auf einem der folgenden Wege aus organisatorischen Gründen bis zum 4. August

2021, 24:00 Uhr (MESZ), der Gesellschaft zugehen:

Westwing Group AG

c/o Link Market Services GmbH

Landshuter Allee 10

80637 München

oder per Telefax: +49 (0) 89 21027-289

oder per E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de

Die Erteilung der Vollmacht zur Ausübung des Stimmrechts nebst Weisungen an die von der Gesellschaft

benannten Stimmrechtsvertreter und ihr Widerruf sind darüber hinaus unter Verwendung der Eingabemaske in

dem HV-Portal, das über die Internetseite der Gesellschaft unter

https://ir.westwing.com/hv

zugänglich ist, vor und während der virtuellen Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmungen in der

virtuellen Hauptversammlung am 5. August 2021 möglich. Bis zum Beginn der Abstimmungen in der virtuellen

Hauptversammlung am 5. August 2021 ist in dem HV-Portal auch ein Widerruf oder eine Änderung einer zuvor

in Textform (§ 126b BGB) übersendeten oder in dem HV-Portal erteilten Vollmacht mit Weisungen an die von

der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter möglich.

Wenn der Gesellschaft für ein und dieselbe Aktie sowohl eine Stimmabgabe per elektronischer Briefwahl

als auch eine Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten

Stimmrechtsvertreter unwiderrufen vorliegt, wird von diesen die zuletzt zugegangene Stimmabgabe als

verbindlich betrachtet. Gehen bei der Gesellschaft darüber hinaus im Zusammenhang mit der Erteilung und

dem Widerruf einer Vollmacht oder Weisung auf unterschiedlichen Übermittlungswegen voneinander

abweichende Erklärungen ein und ist für die Gesellschaft nicht erkennbar, welche dieser Erklärungen

zuletzt erfolgt ist, werden diese Erklärungen in folgender Reihenfolge der Übermittlungswege als

verbindlich behandelt: (1) HV-Portal, (2) E-Mail, (3) Telefax und (4) Papierform.

Auch im Fall einer Vollmachtserteilung nebst Weisungen an die von der Gesellschaft benannten

Stimmrechtsvertreter sind Anmeldung und Nachweis des Aktienbesitzes form- und fristgerecht nach den

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June 29, 2021 07:07 ET (11:07 GMT)