einstellen oder als Gewinn vortragen.          profit in the resolution on the 
                                                                           appropriation of the distributable profit. 
              V.                                                       V. 
              SCHLUSSBESTIMMUNGEN                                      FINAL PROVISIONS 
              § 24                                                     § 24 
              GRÜNDUNGSKOSTEN/FORM-                                    COSTS OF TRANSFORMATION 
              WECHSELAUFWAND 
                            Die Kosten des Formwechsels der                The costs of the change of the legal form of 
                            Gesellschaft in die Rechtsform der             the Company into a stock corporation (in 
                            Aktiengesellschaft (insbesondere Notar-        particular the costs for the notary and the 
              (1)           und Gerichtsgebühren, Kosten der           (1) court, costs for publication, taxes, audit 
                            Veröffentlichung, Steuern, Prüfungs- und       costs and costs for consultants) shall be 
                            Beratungskosten) trägt die Gesellschaft        borne by the Company in an amount of up to 
                            bis zu einem Betrag von EUR 200.000,00.        EUR 200,000.00. 
                            Die Kosten des Formwechsels der                The costs of the change of the legal form of 
                            Gesellschaft von der Rechtsform der            the Company from the legal form of a stock 
                            Aktiengesellschaft in die Rechtsform der       corporation into the legal form of a 
                            Societas Europaea (SE) (insbesondere           Societas Europaea (SE) (in particular the 
              (2)           Notar- und Gerichtsgebühren, Kosten der    (2) costs for the notary and the court, costs 
                            Veröffentlichung, Steuern, Prüfungs- und       for publication, taxes, audit costs and 
                            Beratungskosten) trägt die Gesellschaft        costs for consultants) shall be borne by the 
                            bis zu einem Betrag von EUR 400.000,00.        Company in an amount of up to EUR 
                                                                           400.000.00. 
              § 25                                                     § 25 
              SPRACHFASSUNG                                            LANGUAGE VERSION 
                            Die deutsche Sprachfassung dieser Satzung      The German language version of these 
                            ist maßgeblich. Die englische                  Articles of Association shall prevail. The 
                            Sprachfassung ist nicht Teil der Satzung       English version is not part of these 
                            und nur eine unverbindliche Übersetzung.       Articles of Association and only a 
                                                                           non-binding convenience translation. 

Weitere Angaben zu den unter Tagesordnungspunkt 6 und Tagesordnungspunkt 12 zur Wahl vorgeschlagenen

Kandidatinnen und Kandidaten für den Aufsichtsrat

In Bezug auf die unter Tagesordnungspunkt 6 zur Wahl in den vergrößerten Aufsichtsrat der Westwing

Group AG vorgeschlagene Kandidatin Mareike Wächter sowie die unter Tagesordnungspunkt 12 zur Wahl

vorgeschlagenen Mitglieder des ersten Aufsichtsrats der Westwing Group SE werden folgende Angaben

gemacht:


                            Herr Christoph Barchewitz, Co-Chief Executive Officer der Global Fashion Group S.A. mit 
                            Sitz in Luxemburg, wohnhaft in London, Vereinigtes Königreich. 
                            Persönliche Informationen 
                            Geburtsjahr:          1978 
                            Geburtsort:           Wiesbaden 
                            Staatsangehörigkeit:  Deutsch 

Ausbildung

Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Universität Mannheim (Abschluss als

Diplom-Kaufmann), Masterstudium an der School of International and Public Affairs an der

Columbia University in New York City (Abschluss als Master of Public Administration)

Beruflicher Werdegang


                            Seit 2018     Co-Chief Executive Officer der Global Fashion Group S.A. 
                            2017 bis 2019 Nicht-geschäftsführendes Mitglied im Aufsichtsgremium der Namshi Holding Ltd. 
                                          Nicht-geschäftsführendes Mitglied in Aufsichtsgremien verschiedener 
                            2014 bis 2018 E-Commerce-Unternehmen im Bereich Mode und Lifestyle (Global Fashion Group 
                                          S.A.), Home & Living (Home24 AG (später Home24 SE)) und General Merchandise 
                                          (Linio GmbH) 
                            2014 bis 2016 Nicht-geschäftsführendes Mitglied im Aufsichtsgremium der Lazada Group S.A. 
                            2014 bis 2018 Investment Director bei der schwedischen Beteiligungsgesellschaft Kinnevik AB 
                            2007 bis 2014 Executive Director / Vice President bei Goldman Sachs 
                            2003 bis 2005 Unternehmensberater bei Solon Management Consulting 

Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:

Keine

Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von

Wirtschaftsunternehmen

Keine

Keine weiteren wesentlichen Tätigkeiten

Relevante Kenntnisse Fähigkeiten und Erfahrungen

Als Co-CEO der Global Fashion Group verfügt Christoph Barchewitz sowohl in operativen

als auch in strategischen Fragen über umfassenden wirtschaftlichen Sachverstand. Besonders

hervorzuheben ist seine herausragende Kompetenz im Bereich E-Commerce, die er durch seine

Tätigkeit als Investment Director bei Kinnevik, als Mitglied in den Aufsichtsgremien

verschiedener E-Commerce-Unternehmen sowie nicht zuletzt als Co-CEO der börsennotierten

Global Fashion Group erworben hat. Neben seiner unternehmerischen Expertise verfügt

Christoph Barchewitz zudem über langjährige Erfahrung in beratenden Funktionen sowie als

Führungskraft. Christoph Barchewitz verfügt darüber hinaus über Sachverstand auf den

Gebieten Rechnungslegung und Abschlussprüfung.

Angaben gemäß den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK)

Nach Einschätzung des Aufsichtsrats ist Herr Barchewitz als unabhängig einzustufen. Es

bestehen nach Einschätzung des Aufsichtsrats keine im Sinne von Empfehlung C.13 DCGK

offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen von Herrn Barchewitz zur

Gesellschaft, deren Konzernunternehmen, den Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich

an der Gesellschaft beteiligten Aktionär.

Herr Thomas Harding, Partner der Bridford Group, wohnhaft in London, Vereinigtes

Königreich.

Persönliche Informationen


                            Geburtsjahr:         1971 
                            Geburtsort:          London, Vereinigtes Königreich 
                            Staatsangehörigkeit: Britisch 

Ausbildung

Studium der Archäologie an der Universität Cambridge (Bachelor und Master) sowie Studium

der Rechtswissenschaften an der City University und dem College of Law in London. Teilnahme

am Corporate Finance-Programm der London Business School, seit 2001 zugelassener englischer

Rechtsanwalt (Solicitor of the Senior Courts of England and Wales)

Beruflicher Werdegang


                            Seit 2018     Partner der Bridford Group 
                            2007 bis 2018 Access Industries: Partner bei Access Media 
                            2006 bis 2007 Senior Associate, Private Equity und Corporate bei Weil Gotshal and Manges 
                                          LLP 
                            2001 bis 2006 Associate im Bereich Corporate und Private-Equity bei Lovells (jetzt Hogan 
                                          Lovells LLP) 
                            1999 bis 2001 Trainee Solicitor bei Lovells (jetzt Hogan Lovells LLP) 
                            1994 bis 1997 Luftfahrtversicherung bei Amlin plc 

Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:

Keine

Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von

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June 28, 2021 09:07 ET (13:07 GMT)