Anträge von Aktionären, einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung, sind den in § 125 Absätze 1 bis 3 Aktiengesetz genannten Berechtigten unter den dortigen Voraussetzungen zugänglich zu machen, wenn der Aktionär mindestens 14 Tage vor der Versammlung der Gesellschaft einen Gegenantrag gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung mit Begründung an nachstehende Adresse übersandt hat.

Bei einer virtuellen Hauptversammlung auf Grundlage des C19-AuswBekG gelten Anträge oder Wahlvorschläge von Aktionären, die nach § 126 oder § 127 Aktiengesetz zugänglich zu machen sind, als in der Versammlung gestellt, wenn der den Antrag stellende oder den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär ordnungsgemäß legitimiert und zur Hauptversammlung angemeldet ist. Das Recht des Versammlungsleiters, im Rahmen der Abstimmung zuerst über die Vorschläge der Verwaltung abstimmen zu lassen, bleibt hiervon unberührt. Sollten in diesem Fall die Vorschläge der Verwaltung mit der notwendigen Mehrheit angenommen werden, haben sich insoweit die Gegenanträge oder Wahlvorschläge erledigt.

Gegenanträge und Wahlvorschläge sind ausschließlich an die nachstehende Adresse zu richten:

Vossloh Aktiengesellschaft Vosslohstraße 4 58791 Werdohl Fax: +49 2392/52-219 E-Mail: hauptversammlung@vossloh.com

Bis spätestens zum Ablauf des 4. Mai 2021 (24:00 Uhr MESZ) unter vorstehender Adresse bei der Gesellschaft mit Nachweis der Aktionärseigenschaft eingegangene Gegenanträge (nebst etwaiger Begründung) und Wahlvorschläge werden - unter Nennung des Namens des Aktionärs - einschließlich einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unverzüglich über die Internetseite der Gesellschaft unter www.hauptversammlung.vossloh.com

zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht vorab veröffentlicht.

Fragerecht (§ 1 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 C19-AuswBekG)

Aktionären steht in der virtuellen Hauptversammlung auf Grundlage des C19-AuswBekG kein Auskunftsrecht im Sinne des § 131 Absatz 1 Aktiengesetz zu. Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre erhalten jedoch das Recht, im Wege der elektronischen Kommunikation Fragen zu stellen (§ 1 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 C19-AuswBekG). Etwaige Fragen sind bis spätestens zum Ablauf des 17. Mai 2021 (24:00 Uhr MESZ) über das InvestorPortal der Gesellschaft einzureichen. Hierfür steht das InvestorPortal ab dem 28. April 2021 zur Verfügung.

Nach Ablauf der vorgenannten Frist können Fragen nicht mehr berücksichtigt werden. Der Vorstand entscheidet gemäß § 1 Absatz 2 Satz 2 C19-AuswBekG nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, wie er die Fragen beantwortet, beispielsweise durch eine Zusammenfassung und Sortierung der Fragen nach Themenblöcken. Der Vorstand behält sich vor, die Namen der Fragesteller im Rahmen der Fragebeantwortung zu nennen, sofern diese ihrer namentlichen Nennung nicht ausdrücklich widersprochen haben.

Es ist beabsichtigt, Auszüge bzw. Kernaussagen aus den Reden des Vorstands bereits im Vorfeld der Hauptversammlung ab dem 13. Mai 2021 auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.hauptversammlung.vossloh.com

zu veröffentlichen. Hierdurch soll den Aktionären Gelegenheit gegeben werden, die angesprochenen Inhalte auch bei der Ausübung ihres Fragerechts berücksichtigen zu können.

Erklärung von Widersprüchen zu Protokoll (§ 1 Absatz 2 Nr. 4 C19-AuswBekG)

Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre können ab Beginn der Hauptversammlung über das InvestorPortal, unter Verzicht auf das Erfordernis des Erscheinens in der Hauptversammlung, bis zum Ende der Hauptversammlung auf elektronischem Weg Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zu Protokoll des Notars im Sinne von § 245 Nr. 1 Aktiengesetz in Verbindung mit § 1 Absatz 2 Nr. 4 C19-AuswBekG erklären.

Möglichkeit zur Einreichung von Videobotschaften

Bei der Abhaltung einer virtuellen Hauptversammlung ohne physische Anwesenheit der Aktionäre bzw. ihrer Bevollmächtigten haben diese grundsätzlich nicht die Möglichkeit, sich in der Hauptversammlung zur Tagesordnung zu äußern. Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, den Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten - über die Vorgaben des C19-AuswBekG hinaus - die Möglichkeit zu geben, mittels Videobotschaften zur Tagesordnung Stellung zu nehmen.

Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten haben daher die Möglichkeit, elektronisch mittels der mit der Stimmkarte übersandten Zugangsdaten (bzw. dem vom Aktionär selbst generierten Passwort) über das InvestorPortal der Gesellschaft bis zum 14. Mai 2021, 17:00 Uhr MESZ, Stellungnahmen mit Bezug zur Tagesordnung als Videobotschaft einzureichen. Die Dauer einer solchen Videobotschaft soll drei Minuten nicht überschreiten und es sind nur solche Videobotschaften zulässig, in denen der Aktionär oder sein Bevollmächtigter selbst in Erscheinung tritt. Mit dem Einreichen erklärt sich der Aktionär bzw. sein Bevollmächtigter damit einverstanden, dass die Videobotschaft unter Nennung seines Namens im InvestorPortal der Gesellschaft veröffentlicht wird.

Einzelheiten zu den technischen und rechtlichen Voraussetzungen für das Einreichen von Videobotschaften sind in dem unter www.hauptversammlung.vossloh.com

erreichbaren InvestorPortal der Gesellschaft dargestellt.

Es ist beabsichtigt, die eingereichten Videobotschaften vor der Hauptversammlung im nur für Aktionäre mittels individueller Zugangsdaten unter www.hauptversammlung.vossloh.com

erreichbaren InvestorPortal der Gesellschaft zu veröffentlichen. Es wird aber darauf hingewiesen, dass kein Rechtsanspruch auf die Veröffentlichung einer Videobotschaft besteht. Die Gesellschaft behält sich vor, insbesondere Videobotschaften mit beleidigendem, diskriminierendem oder strafrechtlich relevantem oder offensichtlich falschem oder irreführendem Inhalt sowie solche ohne jeglichen Bezug zur Tagesordnung oder in anderer als deutscher Sprache nicht zu veröffentlichen. Dies gilt auch für Videobotschaften mit eine Dauer von über drei Minuten oder solche, die die technischen Voraussetzungen nicht erfüllen. Pro Aktionär wird nur eine Videobotschaft veröffentlicht.

Mit den Videobotschaften soll den Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten eine Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben werden. Für Fragen sowie Gegenanträge und Wahlvorschläge gelten dagegen ausschließlich die oben unter den jeweiligen Punkten beschriebenen Verfahren. Die Gesellschaft weist darauf hin, dass Fragen, Gegenanträge oder Wahlvorschläge, die in einer Videobotschaft enthalten sind, aber nicht wie oben unter den jeweiligen Punkten beschrieben eingereicht wurden, unberücksichtigt bleiben.

Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft (§ 124a Aktiengesetz)

Diese Einberufung, die ab der Einberufung zugänglich zu machenden Berichte und Unterlagen sowie weitere Informationen zur Hauptversammlung einschließlich der weitergehenden Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Absatz 2, 126 Absatz 1 und 127 Aktiengesetz sowie nach § 1 Absatz 2 Nr. 3 und 4 C19-AuswBekG finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.hauptversammlung.vossloh.com

Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung unter der gleichen Internetadresse bekannt gegeben. Diese Einberufung wurde im Bundesanzeiger bekannt gemacht.

Technische Hinweise

Für die Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung sowie zur Nutzung des InvestorPortals und zur Ausübung von Aktionärsrechten benötigen Aktionäre eine Internetverbindung und ein internetfähiges Endgerät. Um die Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung optimal wiedergeben zu können, wird eine stabile Internetverbindung mit einer ausreichenden Übertragungsgeschwindigkeit empfohlen.

Nutzen Aktionäre zum Empfang der Bild- und Tonübertragung der virtuellen Hauptversammlung einen Computer, werden ein Browser und ein Lautsprecher oder Kopfhörer benötigt.

Für den Zugang zum internetgestützten InvestorPortal der Gesellschaft benötigen Aktionäre ihre Stimmkarte, welche nach ordnungsgemäßer Anmeldung zugeschickt wird. Auf dieser Stimmkarte befinden sich die individuellen Daten für die Anmeldung im InvestorPortal.

Um das Risiko von Einschränkungen bei der Ausübung von Aktionärsrechten durch technische Probleme während der virtuellen Hauptversammlung zu vermeiden, wird empfohlen - soweit möglich - die Aktionärsrechte (insbesondere das Stimmrecht) bereits vor Beginn der Hauptversammlung auszuüben. Im InvestorPortal ist die Ausübung des Stimmrechts ab dem 28. April 2021 möglich.

Weitere Einzelheiten zum InvestorPortal und den Anmelde- und Nutzungsbedingungen erhalten die Aktionäre zusammen mit ihrer Stimmkarte bzw. über die Internetseite der Gesellschaft unter www.hauptversammlung.vossloh.com

Hinweise zur Verfügbarkeit der Bild- und Tonübertragung

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April 06, 2021 09:06 ET (13:06 GMT)