Aktionäre können ihr Stimmrecht - anstelle der herkömmlichen Stimmabgabe mittels physischer Abgabe der Stimmkarte in der Hauptversammlung - im Wege der elektronischen Briefwahl ausüben. Die elektronische Briefwahl erfolgt ausschließlich über das InvestorPortal und ist ab dem 28. April 2021 bis zum Eintritt in die Abstimmung am Tag der Hauptversammlung möglich. Aktionäre können über das InvestorPortal auch zuvor abgegebene Briefwahlstimmen bis zum Eintritt in die Abstimmungen am Tag der Hauptversammlung ändern oder widerrufen.

Weitere Hinweise zur elektronischen Briefwahl können die Aktionäre ihrer Stimmkarte entnehmen, die nach der ordnungsgemäßen Anmeldung zugeschickt wird.

Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte

Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten (zum Beispiel ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder einen sonstigen von § 135 Aktiengesetz erfassten Intermediär) ausüben lassen. Auch bei Erteilung einer Vollmacht sind eine fristgemäße Anmeldung durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten und der Nachweis der Berechtigung erforderlich. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder eines sonstigen von § 135 Aktiengesetz erfassten Intermediärs, sehen weder das Gesetz noch die Satzung der Gesellschaft eine besondere Form vor. Möglicherweise verlangt jedoch in diesen Fällen die zu bevollmächtigende Institution oder Person eine besondere Form der Vollmacht, weil sie gemäß § 135 Aktiengesetz die Vollmacht nachprüfbar festhalten muss. Die Besonderheiten sind bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen.

Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen wollen, werden gebeten, zur Erteilung der Vollmacht das Formular zu verwenden, welches die Gesellschaft hierfür bereithält. Es findet sich auf der Rückseite der Stimmkarte, die der Aktionär bei rechtzeitiger Anmeldung und Nachweiserbringung erhält. Zudem wird das Formular für die Erteilung einer Stimmrechtsvollmacht auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.hauptversammlung.vossloh.com

bereitgestellt. Nachweise über die Bestellung eines Bevollmächtigten können der Gesellschaft an folgende E-Mail-Adresse elektronisch übermittelt werden: anmeldestelle@computershare.de

Zusätzlich bieten wir unseren Aktionären an, ihre Stimmrechte in der virtuellen Hauptversammlung durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter ausüben zu lassen. Diesen Stimmrechtsvertretern müssen dazu eine Vollmacht und besondere Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen wollen, benötigen hierzu eine Stimmkarte für die Hauptversammlung. Auf der Stimmkarte ist ein entsprechendes Vollmachts- und Weisungsformular abgedruckt, in dem die Einzelheiten zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter näher erläutert werden; diese Informationen können vor der Hauptversammmlung auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.hauptversammlung.vossloh.com

abgerufen werden.

Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter müssen - sofern nicht das InvestorPortal genutzt wird - in Textform (§ 126b BGB) und unter Verwendung des hierfür auf den Stimmkarten vorgesehenen oder des auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.hauptversammlung.vossloh.com

vor der Hauptversammlung zur Verfügung gestellten Vollmachts- und Weisungsformulars erteilt werden.

Wenn Aktionäre für Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft oder bei der Bevollmächtigung eines Dritten das Vollmachts- und Weisungsformular verwenden oder sonst eine Bevollmächtigung eines Dritten bzw. den Nachweis hierüber auf dem Postweg an die Gesellschaft übermitteln, müssen der Gesellschaft die entsprechenden Unterlagen aus organisatorischen Gründen bis spätestens zum Ablauf des 18. Mai 2021 (24:00 Uhr MESZ) unter nachfolgender Adresse vorliegen. Wir bitten um Verständnis, dass später auf dem Postweg eingehende Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter nicht mehr berücksichtigt werden können.

Vossloh Aktiengesellschaft c/o Computershare Operations Center 80249 München Fax: +49 89 30903-74675 E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter oder an Dritte sowie der Nachweis der Bevollmächtigung Dritter können auch noch bis zum Eintritt in die Abstimmung am Tag der Hauptversammlung (Zugang bei der Gesellschaft) per E-Mail oder Telefax (an vorstehende Adressen) oder elektronisch über das InvestorPortal erteilt bzw. erbracht werden. Die elektronische Zuschaltung eines Bevollmächtigten zur Hauptversammlung über das InvestorPortal setzt voraus, dass der Bevollmächtigte von dem Aktionär die mit der Stimmkarte übersandten Zugangsdaten (bzw. das vom Aktionär selbst generierte Passwort) erhält.

Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen, sonstigen Intermediären und anderen Bevollmächtigten, die eine Mehrzahl von Aktionären vertreten bzw. zusätzlich zu Aktien im Eigenbesitz auch mindestens einen anderen Aktionär vertreten und ihr Stimmrecht über das InvestorPortal ausüben wollen, wird empfohlen, sich im Vorfeld der Hauptversammlung mit dem Dienstleister der Hauptversammlung unter folgender Adresse in Verbindung zu setzen:

Vossloh Aktiengesellschaft c/o Computershare Operations Center 80249 München Fax: +49 89 30903-74675 E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Hinweise zum Datenschutz für Aktionäre und Aktionärsvertreter

Wenn Aktionäre oder Aktionärsvertreter sich für die Hauptversammlung anmelden, eine Stimmrechtsvollmacht erteilen, das InvestorPortal nutzen oder sich zur virtuellen Hauptversammlung zuschalten, erhebt die Gesellschaft personenbezogene Daten über die Aktionäre und/oder etwaige Bevollmächtigte (z.B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer der Stimmkarte). Dies geschieht, um Aktionären oder ihren Bevollmächtigten die Teilnahme an und die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung zu ermöglichen.

Verantwortliche für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist die Vossloh Aktiengesellschaft, Vosslohstraße 4, 58791 Werdohl, Fax: +49 2392/52-219, E-Mail: hauptversammlung@vossloh.com.

Soweit sich die Gesellschaft zur Durchführung der virtuellen Hauptversammlung Dienstleister bedient, verarbeiten diese personenbezogene Daten der Aktionäre nur im Auftrag der Gesellschaft und sind im Übrigen zur Vertraulichkeit verpflichtet.

Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen steht jedem Betroffenen ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Löschungs- und ggf. Widerspruchsrecht bezüglich der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung und ein Recht auf Beschwerde bei einer zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde zu.

Weitere Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der virtuellen Hauptversammlung und zu den Betroffenenrechten nach der Datenschutzgrundverordnung können jederzeit auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.hauptversammlung.vossloh.com

abgerufen oder unter folgender Adresse angefordert werden: Vossloh Aktiengesellschaft, Vosslohstraße 4, 58791 Werdohl, E-Mail: hauptversammlung@vossloh.com.

Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Absatz 2, 126 Absatz 1, 127 und 131 Absatz 1 Aktiengesetz sowie § 1 Absatz 2 C19-AuswBekG

Ergänzungsverlangen (§ 122 Absatz 2 Aktiengesetz)

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von Euro 500.000 am Grundkapital erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.

Ergänzungsverlangen müssen der Gesellschaft in Schriftform spätestens zum Ablauf des 18. April 2021 (24:00 Uhr MESZ) unter nachfolgender Adresse zugegangen sein. Später zugegangene Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt. Bekanntzumachende Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Informationen in der gesamten Europäischen Union verbreiten.

Vossloh Aktiengesellschaft - Vorstand - Vosslohstraße 4 58791 Werdohl

Gegenanträge und Wahlvorschläge (§§ 126 Absatz 1, 127 Aktiengesetz)

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April 06, 2021 09:06 ET (13:06 GMT)