Die notwendigen Zugangsdaten für das Aktionärsportal können die Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten der per Post übersandten Anmeldebestätigung entnehmen. Die vorstehend beschriebene Übertragung der Hauptversammlung ermöglicht keine Online-Teilnahme der Aktionäre an der Hauptversammlung im Sinne des § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG.
5. Rechte der Aktionäre
Recht der Aktionäre auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag am Grundkapital von
EUR 500.000,00 (dies entspricht 500.000 Stückaktien) erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf
die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine
Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich oder in der elektronischen
Form des § 126a BGB (d.h. mit qualifizierter elektronischer Signatur) an den Vorstand der Voltabox AG zu
richten und muss der Gesellschaft spätestens bis zum 1. August 2021, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen. Es wird
darum gebeten, entsprechende Verlangen an folgende Anschrift zu richten:
Voltabox AG
- Vorstand -
a) Artegastraße 1
33129 Delbrück
E-Mail (mit qualifizierter elektronischer Signatur): HV2021@voltabox.ag
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des
Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den
Antrag halten. Für die Berechnung der Aktienbesitzzeit findet § 70 AktG Anwendung. Im Übrigen ist § 121
Abs. 7 AktG entsprechend anzuwenden.
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie nicht bereits mit der Einberufung
bekannt gemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des Verlangens in gleicher Weise wie die Einberufung
bekannt gemacht.
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG
Jeder Aktionär hat das Recht, der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder
Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Vorschläge zu einer in der Tagesordnung
vorgesehenen Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern zu übermitteln.
Gegenanträge mit Begründung sowie Wahlvorschläge können der Gesellschaft vor der Hauptversammlung an
folgende Adresse übermittelt werden:
Voltabox AG
Hauptversammlung 2021
Artegastraße 1
33129 Delbrück
Telefax: +49 5250 9930-901
E-Mail (mit qualifizierter elektronischer Signatur): HV2021@voltabox.ag
Gegenanträge mit Begründung und Wahlvorschläge, die der Gesellschaft spätestens bis zum 17. August 2021,
24:00 (MESZ), unter der vorstehenden Adresse zugehen, werden einschließlich des Namens des Aktionärs, der
Begründung sowie eventueller Stellungnahmen der Verwaltung unverzüglich auf der Internetseite der
b) Gesellschaft unter
http://www.voltabox.ag
unter der Rubrik 'Investor Relations/Hauptversammlung' (URL: https://ir.voltabox.ag/websites/voltabox/
German/
6000/hauptversammlung.html) zugänglich gemacht.
Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge sowie Gegenanträge ohne Begründung werden
nicht berücksichtigt; Wahlvorschläge bedürfen keiner Begründung. Ferner kann die Gesellschaft auch noch
unter bestimmten weiteren, in den §§ 126 bzw. 127 AktG näher geregelten Voraussetzungen von einer
Zugänglichmachung ganz oder teilweise absehen oder Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge und deren
Begründungen zusammenfassen.
Anträge oder Wahlvorschläge von Aktionären, die nach §§ 126, 127 AktG i.V.m. § 1 Abs. 2 Satz 2
Covid-19-Gesetz zugänglich zu machen sind, gelten als in der Hauptversammlung gestellt, wenn der den
Antrag stellende oder den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär ordnungsgemäß legitimiert und zur
Hauptversammlung angemeldet ist.
Fragerecht der Aktionäre nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Covid-19-Gesetz
Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre haben das Recht, im Wege der elektronischen Kommunikation Fragen
zu stellen (§ 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Covid-19 Gesetz).
Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, dass Fragen spätestens bis zum 30.
August 2021, 24:00 Uhr (MESZ), unter Nutzung des passwortgeschützten Aktionärsportals auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.voltabox.ag
unter der Rubrik 'Investor Relations/Hauptversammlung' (URL: https://ir.voltabox.ag/websites/voltabox/
German/ c) 6000/hauptversammlung.html) eingehen müssen. Die notwendigen Zugangsdaten für das Aktionärsportal können
die Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten der per Post übersandten Anmeldebestätigung entnehmen.
Der Vorstand entscheidet abweichend von § 131 AktG nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, wie sie die
Fragen beantwortet. Der Vorstand kann dabei Antworten zusammenfassen. Es werden ausschließlich Fragen in
deutscher Sprache berücksichtigt. Der Vorstand behält sich zudem vor, Fragen vorab auf der Internetseite
der Gesellschaft zu beantworten.
Während der virtuellen Hauptversammlung sind sowohl das Auskunftsrecht gemäß § 131 AktG als auch das
Rede- und Fragerecht nach Beschluss des Vorstands mit Zustimmung des Aufsichtsrats nicht vorgesehen. Die
Gesellschaft weist darauf hin, dass das Investor-Relations-Team außerhalb der Hauptversammlung für die
Beantwortung von Fragen zur Verfügung steht.
Im Hinblick auf die Ausübung des Fragerechts sind die vorgenannten Ausführungen gleichermaßen auf
Bevollmächtigte der Aktionäre mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
anwendbar.
Möglichkeit des Widerspruchs zur Niederschrift des Notars
Unter Nachweis ihres Anteilsbesitzes ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre, die ihr Stimmrecht nach den d) vorstehend beschriebenen Möglichkeiten ausgeübt haben (siehe oben unter Ziffer 3. 'Verfahren der
Stimmabgabe'), haben die Möglichkeit, ab Beginn der virtuellen Hauptversammlung bis zu deren Schließung
durch den Versammlungsleiter elektronisch Widerspruch zur Niederschrift des beurkundenden Notars zu
erklären. Der Widerspruch ist elektronisch über das Aktionärsportal zu erklären.
6. Unterlagen und Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG in Verbindung mit Art. 2 § 1 Abs. 2 des COVID-19-Gesetzes sowie die Einberufung der Hauptversammlung und die weiteren Informationen nach § 124a AktG sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.voltabox.ag
unter der Rubrik 'Investor Relations/Hauptversammlung' (URL: https://ir.voltabox.ag/websites/voltabox/German/ 6000/hauptversammlung.html) zugänglich.
Dort werden auch ab der Einberufung der Hauptversammlung und während der virtuellen Hauptversammlung sämtliche der Hauptversammlung gesetzlich zugänglich zu machende Unterlagen und insbesondere folgende Unterlagen zugänglich sein:
Jahresabschluss der Voltabox AG, gebilligter Konzernabschluss und zusammengefasster Lagebericht für die - Voltabox AG und den Konzern jeweils für das Geschäftsjahr 2020; - erläuternder Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB für das Geschäftsjahr 2020; - Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020; - Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands sowie - ggf. weitere vorlagepflichtige Unterlagen.
Unter dieser Internetadresse werden nach der Hauptversammlung auch die Abstimmungsergebnisse veröffentlicht.
Weitere Informationen zur Briefwahl sowie zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sowie zur Vollmachtserteilung an sonstige Bevollmächtigte ergeben sich aus der Anmeldebestätigung und den ihr beigefügten Hinweisen, die teilnahmeberechtigten Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten nach Erfüllung der Teilnahmevoraussetzungen übersandt werden, und sind ferner auch über das passwortgeschützte Aktionärsportal auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.voltabox.ag
unter der Rubrik 'Investor Relations/Hauptversammlung' (URL: https://ir.voltabox.ag/websites/voltabox/German/ 6000/hauptversammlung.html) verfügbar.
7. Angaben zur Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
July 23, 2021 09:05 ET (13:05 GMT)