Die notwendigen Zugangsdaten für das Aktionärsportal können die Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten der per Post übersandten Anmeldebestätigung entnehmen. Die vorstehend beschriebene Übertragung der Hauptversammlung ermöglicht keine Online-Teilnahme der Aktionäre an der Hauptversammlung im Sinne des § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG.


5.            Rechte der Aktionäre 
              Recht der Aktionäre auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG 
              Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag am Grundkapital von 
              EUR 500.000,00 (dies entspricht 500.000 Stückaktien) erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf 
              die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine 
              Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich oder in der elektronischen 
              Form des § 126a BGB (d.h. mit qualifizierter elektronischer Signatur) an den Vorstand der Voltabox AG zu 
              richten und muss der Gesellschaft spätestens bis zum 1. August 2021, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen. Es wird 
              darum gebeten, entsprechende Verlangen an folgende Anschrift zu richten: 
              Voltabox AG 
              - Vorstand - 
a)            Artegastraße 1 
              33129 Delbrück 
              E-Mail (mit qualifizierter elektronischer Signatur): HV2021@voltabox.ag 
              Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des 
              Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den 
              Antrag halten. Für die Berechnung der Aktienbesitzzeit findet § 70 AktG Anwendung. Im Übrigen ist § 121 
              Abs. 7 AktG entsprechend anzuwenden. 
              Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie nicht bereits mit der Einberufung 
              bekannt gemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des Verlangens in gleicher Weise wie die Einberufung 
              bekannt gemacht. 
              Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG 
              Jeder Aktionär hat das Recht, der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder 
              Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Vorschläge zu einer in der Tagesordnung 
              vorgesehenen Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern zu übermitteln. 
              Gegenanträge mit Begründung sowie Wahlvorschläge können der Gesellschaft vor der Hauptversammlung an 
              folgende Adresse übermittelt werden: 
              Voltabox AG 
              Hauptversammlung 2021 
              Artegastraße 1 
              33129 Delbrück 
              Telefax: +49 5250 9930-901 
              E-Mail (mit qualifizierter elektronischer Signatur): HV2021@voltabox.ag 
              Gegenanträge mit Begründung und Wahlvorschläge, die der Gesellschaft spätestens bis zum 17. August 2021, 
              24:00 (MESZ), unter der vorstehenden Adresse zugehen, werden einschließlich des Namens des Aktionärs, der 
              Begründung sowie eventueller Stellungnahmen der Verwaltung unverzüglich auf der Internetseite der 
b)            Gesellschaft unter 
              http://www.voltabox.ag

unter der Rubrik 'Investor Relations/Hauptversammlung' (URL: https://ir.voltabox.ag/websites/voltabox/

German/

6000/hauptversammlung.html) zugänglich gemacht.

Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge sowie Gegenanträge ohne Begründung werden

nicht berücksichtigt; Wahlvorschläge bedürfen keiner Begründung. Ferner kann die Gesellschaft auch noch

unter bestimmten weiteren, in den §§ 126 bzw. 127 AktG näher geregelten Voraussetzungen von einer

Zugänglichmachung ganz oder teilweise absehen oder Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge und deren

Begründungen zusammenfassen.

Anträge oder Wahlvorschläge von Aktionären, die nach §§ 126, 127 AktG i.V.m. § 1 Abs. 2 Satz 2

Covid-19-Gesetz zugänglich zu machen sind, gelten als in der Hauptversammlung gestellt, wenn der den

Antrag stellende oder den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär ordnungsgemäß legitimiert und zur

Hauptversammlung angemeldet ist.

Fragerecht der Aktionäre nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Covid-19-Gesetz

Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre haben das Recht, im Wege der elektronischen Kommunikation Fragen

zu stellen (§ 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Covid-19 Gesetz).

Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, dass Fragen spätestens bis zum 30.

August 2021, 24:00 Uhr (MESZ), unter Nutzung des passwortgeschützten Aktionärsportals auf der

Internetseite der Gesellschaft unter

http://www.voltabox.ag

unter der Rubrik 'Investor Relations/Hauptversammlung' (URL: https://ir.voltabox.ag/websites/voltabox/

German/ c) 6000/hauptversammlung.html) eingehen müssen. Die notwendigen Zugangsdaten für das Aktionärsportal können

die Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten der per Post übersandten Anmeldebestätigung entnehmen.

Der Vorstand entscheidet abweichend von § 131 AktG nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, wie sie die

Fragen beantwortet. Der Vorstand kann dabei Antworten zusammenfassen. Es werden ausschließlich Fragen in

deutscher Sprache berücksichtigt. Der Vorstand behält sich zudem vor, Fragen vorab auf der Internetseite

der Gesellschaft zu beantworten.

Während der virtuellen Hauptversammlung sind sowohl das Auskunftsrecht gemäß § 131 AktG als auch das

Rede- und Fragerecht nach Beschluss des Vorstands mit Zustimmung des Aufsichtsrats nicht vorgesehen. Die

Gesellschaft weist darauf hin, dass das Investor-Relations-Team außerhalb der Hauptversammlung für die

Beantwortung von Fragen zur Verfügung steht.

Im Hinblick auf die Ausübung des Fragerechts sind die vorgenannten Ausführungen gleichermaßen auf

Bevollmächtigte der Aktionäre mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter

anwendbar.

Möglichkeit des Widerspruchs zur Niederschrift des Notars

Unter Nachweis ihres Anteilsbesitzes ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre, die ihr Stimmrecht nach den d) vorstehend beschriebenen Möglichkeiten ausgeübt haben (siehe oben unter Ziffer 3. 'Verfahren der

Stimmabgabe'), haben die Möglichkeit, ab Beginn der virtuellen Hauptversammlung bis zu deren Schließung

durch den Versammlungsleiter elektronisch Widerspruch zur Niederschrift des beurkundenden Notars zu

erklären. Der Widerspruch ist elektronisch über das Aktionärsportal zu erklären.


6.            Unterlagen und Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft 

Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG in Verbindung mit Art. 2 § 1 Abs. 2 des COVID-19-Gesetzes sowie die Einberufung der Hauptversammlung und die weiteren Informationen nach § 124a AktG sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.voltabox.ag

unter der Rubrik 'Investor Relations/Hauptversammlung' (URL: https://ir.voltabox.ag/websites/voltabox/German/ 6000/hauptversammlung.html) zugänglich.

Dort werden auch ab der Einberufung der Hauptversammlung und während der virtuellen Hauptversammlung sämtliche der Hauptversammlung gesetzlich zugänglich zu machende Unterlagen und insbesondere folgende Unterlagen zugänglich sein:


              Jahresabschluss der Voltabox AG, gebilligter Konzernabschluss und zusammengefasster Lagebericht für die 
-             Voltabox AG und den Konzern jeweils für das Geschäftsjahr 2020; 
-             erläuternder Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB für das Geschäftsjahr 2020; 
-             Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020; 
-             Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands sowie 
-             ggf. weitere vorlagepflichtige Unterlagen. 

Unter dieser Internetadresse werden nach der Hauptversammlung auch die Abstimmungsergebnisse veröffentlicht.

Weitere Informationen zur Briefwahl sowie zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sowie zur Vollmachtserteilung an sonstige Bevollmächtigte ergeben sich aus der Anmeldebestätigung und den ihr beigefügten Hinweisen, die teilnahmeberechtigten Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten nach Erfüllung der Teilnahmevoraussetzungen übersandt werden, und sind ferner auch über das passwortgeschützte Aktionärsportal auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.voltabox.ag

unter der Rubrik 'Investor Relations/Hauptversammlung' (URL: https://ir.voltabox.ag/websites/voltabox/German/ 6000/hauptversammlung.html) verfügbar.


7.            Angaben zur Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung 

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July 23, 2021 09:05 ET (13:05 GMT)