Bei der Ausgestaltung des Vergütungssystems für Vorstandsmitglieder hat sich der Aufsichtsrat an 
              folgenden Grundsätzen orientiert: 
                            Übereinstimmung mit den aktienrechtlichen Bestimmungen sowie den Grundsätzen guter 
1.            *             Corporate Governance, 
              *             Fokus auf leistungsbezogene Vergütung anhand klarer und eindeutiger Kriterien, 
              *             Ausrichtung der variablen Vergütung an der Geschäftsstrategie von Voltabox, 
              *             Förderung einer nachhaltigen und langfristigen Entwicklung von Voltabox, 
              *             Berücksichtigung von Marktüblichkeit und Vergütungshöhe innerhalb des Konzerns, soweit 
                            sinnvoll. 

Als Pionier für leistungsstarke Batteriesysteme besteht Voltabox' Geschäftsstrategie in der

eigenständigen Entwicklung, Produktion und dem Vertrieb von hochentwickelten Batteriesystemen für den

Einsatz in industriellen Teilmärkten und im margenstarken, ausgewählten Massenmärkten mit dem Ziel,

strategisch bedeutsame Kunden und Marktanteile in bestimmten schnell wachsenden industriellen Teilmärkten

der Elektromobilität innerhalb des Investitionsgütermarktes zu gewinnen. 2. Verfahren zur Festsetzung der konkreten Gesamtvergütung sowie zur Überprüfung des

Vorstandsvergütungssystems


              Festsetzung der Vergütungshöhen 
              Der Aufsichtsrat setzt gemäß § 87 Abs. 1 AktG die Gesamtbezüge für jedes Vorstandsmitglied fest. Für den 
              Fall, dass der Aufsichtsrat für seine Beratungen einen externen Vergütungsexperten hinzuziehen möchte, 
              ist dessen Unabhängigkeit sicherzustellen. 
              Der Aufsichtsrat legt für die Mitglieder des Vorstands eine Ziel-Gesamtvergütung fest. Hierbei achtet er 
              darauf, dass diese in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben und Leistungen des Mitglieds des 
              Vorstands sowie zur Lage der Gesellschaft steht und die übliche Vergütung nicht ohne besondere Gründe 
              übersteigt. Zudem sorgt der Aufsichtsrat dafür, dass die Ziel-Gesamtvergütung auf eine langfristige und 
              nachhaltige Entwicklung der Gesellschaft ausgerichtet wird und dass die langfristigen variablen 
              Vergütungsbestandteile eine mehrjährige Bemessungsgrundlage haben. 
2.1           Der Anteil der langfristig variablen Vergütung übersteigt dabei den Anteil der kurzfristig variablen 
              Vergütung. Die für die variablen kurzfristigen Vergütungsbestandteile relevanten Leistungskriterien 
              werden vom Aufsichtsrat für jedes Vorstandsmitglied festgelegt, wobei er sich neben operativen vor allem 
              an strategischen Zielsetzungen orientiert. Dabei legt der Aufsichtsrat fest, in welchem Umfang Ziele 
              individuell sowie für die Vorstandsmitglieder gemeinsam maßgebend sind. Die nachträgliche Änderung der 
              Zielwerte oder der Vergleichsparameter ist dabei ausgeschlossen. Nach Ablauf des Geschäftsjahres bestimmt 
              der Aufsichtsrat in Abhängigkeit von der Zielerreichung die Höhe der individuell für das Geschäftsjahr 
              auszuzahlenden Vergütungsbestandteile. Dabei stellt der Aufsichtsrat sicher, dass die Vorstandsvergütung 
              dem Grunde und der Höhe nach nachvollziehbar ist. 
              Die Höhe der Gesamtvergütung wird vom Aufsichtsrat regelmäßig einer Angemessenheitsüberprüfung 
              unterzogen. Hierbei überprüft der Aufsichtsrat die Angemessenheit und Üblichkeit der Vergütung, auch 
              unter Berücksichtigung der Vergütungsstruktur innerhalb von Voltabox, soweit dies angesichts der geringen 
              Größe der Gesellschaft sinnvoll ist, und entscheidet über etwaigen Anpassungsbedarf. 
              Überprüfung des Vorstandsvergütungssystems und Umgang mit Interessenkonflikten 
              Der Aufsichtsrat überprüft regelmäßig das geltende Vergütungssystems und passt es an, soweit dies 
              erforderlich oder zweckmäßig ist. Kommt es zu einer Änderung des Vergütungssystems, so wird das 
              Vergütungssystem der Hauptversammlung erneut zur Billigung vorgelegt. Im Fall eines im Zeitablauf 
              konstanten Vergütungssystems erfolgt die Vorlage an die Hauptversammlung spätestens vier Jahre nach der 
              letzten durchgeführten Billigung des Systems. Sollte die Hauptversammlung einem Vergütungssystem die 
              Billigung verweigern, wird der Aufsichtsrat ein neues, angepasstes Vergütungssystem ausarbeiten und 
2.2           beschließen und der Hauptversammlung zur Billigung vorlegen. 
              Die Regelungen des Aktiengesetzes und des DCGK zur Behandlung von Interessenkonflikten für die Mitglieder 
              des Aufsichtsrats werden sowohl im Zuge der Fest- und Umsetzung des Vergütungssystems als auch bei dessen 
              laufender Überprüfung beachtet. Falls Interessenkonflikte bestehen, legen die betroffenen Mitglieder des 
              Aufsichtsrats diese gegenüber dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats offen und enthalten sich bei den 
              entsprechenden Abstimmungen. Außerdem berichtet der Aufsichtsratsvorsitzende über aufgetretene 
              Interessenkonflikte und deren Behandlung an die Hauptversammlung von Voltabox. Sind die 
              Interessenkonflikte wesentlich und nicht nur vorübergehend, führen diese zu einer Beendigung des 
              Aufsichtsratsmandats. 
3.            Gesamtvergütung, Vergütungsstruktur und weitere vergütungsbezogene Aspekte 
              Gesamtvergütung 
              Die Gesamtvergütung des Vorstands besteht aus folgenden fixen und variablen Vergütungsbestandteilen: 
                            Jahresfestgehalt, Sachbezüge und sonstige Vorteile 
                            Die Vorstandsmitglieder erhalten für ihre Tätigkeit ein Jahresfestgehalt, das in zwölf 
                            gleichen Monatsraten gezahlt wird und sich an den Aufgaben des jeweiligen 
                            Vorstandsmitglieds orientiert. Das Jahresfestgehalt berücksichtigt die individuelle Rolle 
                            des Vorstandsmitglieds innerhalb des Vorstands, die Erfahrung, den Verantwortungsbereich 
                            und die Marktverhältnisse. Bei einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit, die durch 
                            Krankheit, Unfall oder aus einem anderen nicht durch das jeweilige Vorstandsmitglied zu 
                            vertretenden Grund eintritt, wird das Jahresfestgehalt für die Höchstdauer von 12 Monaten 
                            weitergewährt. Ein von einer Krankenkasse gezahltes Krankengeld ist auf die Bezüge 
                            anzurechnen. 
              (a)           Zusätzlich zum Jahresfestgehalt gewährt die Gesellschaft allen Mitgliedern des Vorstands 
                            weitere Leistungen, die zum Teil als geldwerte Vorteile angesehen und entsprechend 
                            versteuert werden. So steht Vorstandsmitgliedern im Rahmen eines vorgegebenen Budgets 
                            beispielsweise ein Geschäftsfahrzeug zur betrieblichen und privaten Nutzung zur Verfügung 
                            oder alternativ eine entsprechende Entgeltpauschale. Die Gesellschaft gewährt den 
                            Vorstandsmitgliedern Zuschüsse zu einer gesetzlichen oder privaten Kranken- und 
                            Pflegeversicherung, deren Höhe sich nach den gesetzlichen Bestimmungen betreffend die 
                            Beitragszuschüsse für freiwillig, gesetzlich oder Privatversicherte (§ 257 SGB V und § 61 
                            SGB XI) richtet, einschließlich etwa hierauf entfallene Steuern, und trägt die Kosten einer 
                            Unfallversicherung für den Todes- und Invaliditätsfall. Schließlich werden 
                            Vorstandsmitgliedern benötigte Kommunikationsmittel auch zu Hause kostenfrei zur Verfügung 
                            gestellt. 
                            Kurzfristige variable Vergütung 
                            Zusätzlich zu dem Jahresfestgehalt erhalten die Vorstandsmitglieder eine kurzfristige 
                            variable Vergütung in Form eines jährlichen Bonus (sog. Short Term Incentives, nachfolgend 
                            auch STI). Die Zahlung des STI hängt vom Grad der Erfüllung der vom Aufsichtsrat 
                            festgelegten Zielvorgaben ab, die der Aufsichtsrat für jedes Geschäftsjahr und für jedes 
                            Vorstandsmitglied zu Beginn eines jeden Geschäftsjahres festlegt und deren Erreichung im 
                            Rahmen der Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses überprüft wird. Bei 
                            Zielübererfüllung kann der STI bis zu 150 % des vereinbarten STI betragen. 
                            Im Rahmen dieser Zielvorgaben werden neben nichtfinanziellen Leistungskriterien wie 
                            Umwelt-, Arbeitnehmer- oder Sozialbelange vor allem finanzielle Leistungskriterien 

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July 23, 2021 09:05 ET (13:05 GMT)