Vorstandsmitgliedern vergleichbarer 
      Unternehmen und vertikal mit der Vergütung 
      des oberen Führungskreises und der 
      Gesamtbelegschaft der VERBIO AG unter 
      Berücksichtigung der zeitlichen 
      Entwicklung insgesamt beurteilt. 
    - Für den horizontalen Vergütungsvergleich 
      werden die Vergütungsdaten von mit der 
      VERBIO AG vergleichbaren Unternehmen mit 
      einem Umsatz bis zu einer Milliarde EUR 
      und einer EBITDA-Marge von 10 bis 15 
      Prozent herangezogen. Für den vertikalen 
      Vergleich werden Führungskräfte mit 
      größter Führungsverantwortung und 
      Entscheidungsbefugnis (Geschäftsführer und 
      obere Führungskräfte) als oberer 
      Führungskreis definiert. 
    - Die variable Vergütung, die sich aus dem 
      Erreichen langfristig orientierter Ziele 
      ergibt, soll den Anteil aus kurzfristig 
      orientierten Zielen übersteigen, um die 
      Vergütung der Vorstandsmitglieder 
      besonders auf die langfristige 
      Unternehmensentwicklung auszurichten. 
    - Die individuelle Leistung eines 
      Vorstandsmitglieds soll angemessen 
      berücksichtigt werden. Dabei sollen 
      Erfolge honoriert werden. 
    - Zielverfehlungen sollen zu einer 
      angemessenen Reduzierung der variablen 
      Vergütung führen. Die Vergütungsstruktur 
      soll aber nicht zum Eingehen 
      unangemessener Risiken verleiten. 
 
    Es ist bisher nicht zu Interessenkonflikten 
    einzelner Aufsichtsratsmitglieder im Rahmen der 
    Entscheidung über das Vergütungssystem für den 
    Vorstand gekommen. Sollte ein solcher 
    Interessenkonflikt bei der Fest- und Umsetzung 
    sowie der Überprüfung des Vergütungssystems 
    auftreten, wird der Aufsichtsrat diesen ebenso 
    behandeln wie andere Interessenkonflikte in der 
    Person eines Aufsichtsratsmitglieds, sodass das 
    betreffende Aufsichtsratsmitglied an der 
    Beschlussfassung oder, im Falle eines schwereren 
    Interessenkonflikts, auch an der Beratung nicht 
    teilnehmen wird. Sollte es zu einem dauerhaften und 
    unlösbaren Interessenkonflikt kommen, wird das 
    betreffende Aufsichtsratsmitglied sein Amt 
    niederlegen. 
 
    B. _Beteiligung der Hauptversammlung, 
       Anwendung und Überprüfung des 
       Vergütungssystems_ 
 
    Das vom Aufsichtsrat beschlossene Vergütungssystem 
    wird der Hauptversammlung zur Billigung vorgelegt. 
    Billigt die Hauptversammlung das jeweils zur 
    Abstimmung gestellte Vergütungssystem nicht, wird 
    spätestens in der darauffolgenden ordentlichen 
    Hauptversammlung ein überprüftes Vergütungssystem 
    vorgelegt. 
 
    Die Angemessenheit der Vergütungsbestandteile wird 
    regelmäßig durch den Aufsichtsrat überprüft. 
    Bei Bedarf kann der Aufsichtsrat zur Entwicklung 
    und Fortschreibung des Vergütungssystems und zur 
    Beurteilung der Angemessenheit der Vergütung einen 
    externen Vergütungsexperten hinzuziehen, der vom 
    Vorstand und von der VERBIO AG unabhängig sein 
    soll. Im Falle wesentlicher Änderungen des 
    Vergütungssystems, mindestens jedoch alle vier 
    Jahre, wird das Vergütungssystem der 
    Hauptversammlung zur Billigung vorgelegt. 
 
    Das vorliegende System zur Vergütung der 
    Vorstandsmitglieder hat bereits in den seit 1. Juli 
    2020 geltenden Vorstandsanstellungsverträgen 
    Berücksichtigung gefunden und soll auch für alle 
    neu abzuschließenden 
    Vorstandsanstellungsverträge gelten. Der 
    Aufsichtsrat kann im Rahmen der gesetzlichen 
    Vorgaben bei einer wesentlichen Verschlechterung 
    der Lage der VERBIO AG die Vergütung des Vorstands 
    herabsetzen. Die Ziele und die Zielwerte ändern 
    sich während der jeweiligen für die Zielerreichung 
    maßgeblichen Zeiträume grundsätzlich nicht. 
 
    C. _Vergütungsbestandteile_ 
 
    Das Vergütungssystem der VERBIO AG setzt sich aus 
    nachfolgenden erfolgsunabhängigen und 
    erfolgsabhängigen Vergütungskomponenten zusammen: 
 
    Aus Gründen der besseren Lesbarkeit werden Herr 
    Claus Sauter, Herr Prof. Dr. Oliver Lüdtke, Herr 
    Theodor Niesmann und Herr Bernd Sauter als 
    'Altvorstand' und Herr Stefan Schreiber als 
    'Neuvorstand' bezeichnet. 
 
    Mit dieser Vergütung sind alle Tätigkeiten für die 
    Gesellschaft sowie, sofern keine anderslautende 
    Vereinbarung getroffen wird, für Tätigkeiten für 
    die mit der Gesellschaft nach den §§ 15 ff. 
    Aktiengesetz verbundenen Unternehmen und Funktionen 
    bei Verbänden abgegolten. Die Übernahme von 
    konzernfremden Aufsichtsratsmandaten bedarf der 
    Zustimmung des Aufsichtsrats. Im Zuge dessen wird 
    der Aufsichtsrat entscheiden, ob und inwieweit eine 
    Vergütung anzurechnen ist. 
 
    1. 
 
    1.1 _Festvergütung (Jährliche 
        Grundvergütung)_ 
 
        Jedes Vorstandsmitglied erhält eine 
        erfolgsunabhängige Festvergütung, welche 
        in zwölf gleichen Teilen ausgezahlt 
        wird. 
    1.2 _Nebenleistungen_ 
 
        Neben der Festvergütung erhalten die 
        Vorstandsmitglieder Nebenleistungen. 
        Hierbei handelt es sich um die 
        Zurverfügungstellung eines auch privat 
        nutzbaren Dienstwagens. Sämtliche mit 
        dem Unterhalt und dem Gebrauch des 
        Fahrzeugs verbundenen Kosten trägt die 
        VERBIO AG. Darüber hinaus werden den 
        Vorstandsmitgliedern die im Zusammenhang 
        mit der Erfüllung ihrer Dienstpflichten 
        entstehenden Auslagen und Reisekosten im 
        Rahmen der bei der Gesellschaft jeweils 
        bestehenden Richtlinien erstattet. Die 
        Steuerlast aufgrund der Nebenleistungen 
        trägt das betreffende Vorstandsmitglied. 
    1.3 _Treuebonus_ 
 
        Den Mitgliedern des Altvorstands wird 
        zudem zur Honorierung der Betriebstreue 
        ein sogenannter Treuebonus, den die 
        Vorstände anstelle einer klassischen 
        Versorgungsleistung erhalten, gewährt. 
 
        Der Treuebonus wird zur Hälfte in Aktien 
        der VERBIO AG ausgegeben. Die andere 
        Hälfte kann nach Wahl des Vorstands in 
        bar oder ebenfalls in Aktien ausbezahlt 
        werden. Für die Berechnung der Anzahl 
        der auszugebenden Aktien wird der in 
        Aktien auszugebende Treuebonus dividiert 
        durch den gewichteten 
        3-Monats-Durchschnitt der Aktienkurse 
        der VERBIO-Aktie in der Schlussauktion 
        im Xetra-Handelssystem der Deutschen 
        Börse AG (oder einem an dessen Stelle 
        getretenen funktional vergleichbaren 
        Nachfolgesystems) (Xetra-Kurs). 
        Maßgebend für diese Ermittlung sind 
        die letzten drei Monate (April bis Juni) 
        des betreffenden Geschäftsjahres. Der 
        Vorstand darf erst nach Ablauf des 
        Anstellungsvertrages (Haltefrist) über 
        die Aktien der VERBIO AG frei verfügen. 
 
        Im Falle einer unterjährigen Beendigung 
        des Anstellungsvertrages erfolgt die 
        Gewährung zeitanteilig. Die VERBIO AG 
        ist berechtigt, die als Treuebonus 
        ausgegebenen Aktien ganz oder teilweise 
        zurückzufordern, wenn der 
        Anstellungsvertrag aufgrund eines groben 
        pflichtwidrigen Verhaltens des Vorstands 
        vorzeitig beendet wird. Ein 
        Rückforderungsanspruch besteht jedoch 
        nicht für Aktien, die dem Vorstand 
        aufgrund seines ausgeübten Wahlrechts 
        zugeteilt worden sind. 
    2. 
 
    2.1 _Jahresbonus (STI)_ 
 
        Der Jahresbonus wird sämtlichen 
        Vorstandsmitglieder gewährt, basiert jedoch 
        für Alt- und Neuvorstände auf 
        unterschiedlichen Bewertungsgrundlagen. 
 
        Der Jahresbonus des Altvorstands beträgt 1 
        Prozent des in dem Konzernabschluss des 
        Geschäftsjahres ausgewiesenen positiven 
        Konzern-Periodenergebnisses zuzüglich der im 
        Konzern-Periodenergebnis bereits 
        berücksichtigten Aufwendungen für den an 
        sämtliche Vorstände zu zahlenden 
        Jahresbonus, das und soweit es einen Betrag 
        von 16.000.000,00 EUR überschreitet. Der 
        Jahresbonus beträgt für den Altvorstand 
        höchstens die Hälfte der jährlichen 
        Festvergütung (Jahresbonus-Cap). 
 
        Zur Verdeutlichung der Berechnung dient 
        nachfolgendes Beispiel: 
        Beträgt das ausgewiesene 
        Konzern-Periodenergebnis 19.840.000 EUR und 
        belaufen sich die im 
        Konzern-Periodenergebnis bereits 
        berücksichtigten Aufwendungen für den an 
        sämtliche Vorstände zu zahlenden Jahresbonus 
        auf 160.000 EUR, erhält das 
        Vorstandsmitglied einen Jahresbonus von 
        40.000 EUR (19.840.000 EUR plus 160.000 EUR 
        abzüglich 16.000.000 EUR multipliziert mit 
        0,01 entspricht 40.000,00 EUR). 
 
        Der Jahresbonus des Neuvorstands basiert auf 
        jährlich vom Aufsichtsrat festzulegenden 
        gewichteten Zielvorgaben. Die Vorgaben sind 
        bis zum 30.05. eines Jahres für das folgende 
        Geschäftsjahr der Gesellschaft vom 
        Aufsichtsrat zu beschließen und dem 
        Neuvorstand mitzuteilen. Es müssen 
        mindestens 3 Ziele, maximal können jedoch 5 
        Ziele vereinbart werden. Die Gewichtung je 
        Ziel bedarf einer Einteilung in 
        Zehnerschritten jeweils zwischen 10 und 50 

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December 22, 2020 09:06 ET (14:06 GMT)