Herr Baier, der zum 30. September 2018 aus dem Vorstand der TUI AG ausgeschieden ist, hat einen Anspruch auf Auszahlung aus der zum 30. September 2020 ausgelaufenen LTIP-Tranche aus dem Geschäftsjahr 2017. Dieser Anspruch beläuft sich auf 47 Tsd. EUR^2 und gelangt im Dezember 2020 zur Auszahlung.


5.4           VERGLEICHENDE DARSTELLUNG DER JÄHRLICHEN VERÄNDERUNG DER VERGÜTUNG DER MITGLIEDER DES VORSTANDS MIT DER 
              ERTRAGSENTWICKLUNG UND DER DURCHSCHNITTLICHEN VERGÜTUNG VON ARBEITNEHMERN DER TUI AG^3 

Die folgende Tabelle zeigt einen Vergleich der prozentualen Veränderung der Vergütung der Mitglieder des Vorstands mit der Ertragsentwicklung der TUI AG und mit der durchschnittlichen Vergütung der Arbeitnehmer auf Vollzeitäquivalentbasis gegenüber dem Vorjahr. Die in der Tabelle enthaltene Vergütung der Mitglieder des Vorstands bildet die im jeweiligen Geschäftsjahr tatsächlich zugeflossenen Beträge ab. Für aktive Mitglieder des Vorstands entsprechen diese Werte für das Geschäftsjahr 2020 den in der Tabelle 'Gewährte oder geschuldete Vergütung' im Sinne des § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG (Seite 133 - 134 des Geschäftsberichts) angegebenen Werten. Soweit Mitglieder des Vorstands in einzelnen Geschäftsjahren nur anteilig vergütet wurden, zum Beispiel aufgrund eines unterjährigen Eintritts, wurde die Vergütung für dieses Geschäftsjahr auf ein volles Jahr hochgerechnet, um die Vergleichbarkeit sicherzustellen.

^1 Zu ehemaligen Mitgliedern des Vorstands siehe Seite 128 des Geschäftsberichts. ^2 Herr Baier erhielt im GJ 2020 darüber hinaus Pensionszahlungen in Höhe von 910,3 Tsd. EUR. Danach beträgt der relative Anteil des LTIP ca. 4,9 % der ihm im GJ 2020 gewährten und geschuldeten Vergütung. ^3 Der folgende Abschnitt stellt eine Pflichtangabe gemäß § 162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AktG in Verbindung mit § 26j Abs. 2 Satz 2 EGAktG dar und ist gemäß § 162 Abs. 3 Satz 2 AktG kein Gegenstand der Abschlussprüfung.

Die Ertragsentwicklung wird grundsätzlich anhand der Entwicklung des Jahresergebnisses der TUI AG gemäß § 275 Abs. 2 Nr. 17 HGB dargestellt. Da die Vergütung der Mitglieder des Vorstands auch maßgeblich von der Entwicklung von Konzernkennzahlen abhängig ist, wird darüber hinaus auch die Entwicklung des im Konzernabschluss ausgewiesenen bereinigten EBITA des TUI Konzerns angegeben.

Für den Vergleich mit der Entwicklung der durchschnittlichen Vergütung der Arbeitnehmer wird auf die durchschnittliche Vergütung der Belegschaft der TUI AG abgestellt. Da die Arbeitnehmer- und Vergütungsstrukturen in den Tochtergesellschaften vielfältig sind, insbesondere bei Beschäftigten im Ausland, bietet es sich an, für den Vergleich der Entwicklung der durchschnittlichen Vergütung nur auf die Belegschaft der TUI AG abzustellen. Diese Vergleichsgruppe wurde auch bei der Prüfung der Angemessenheit der Vergütung der Mitglieder des Vorstands herangezogen. Dabei wurde die Vergütung aller Arbeitnehmer, einschließlich der leitenden Angestellten im Sinne des § 5 Abs. 3 BetrVG, berücksichtigt. Soweit Arbeitnehmer zugleich eine Vergütung als Mitglied des Aufsichtsrats der TUI AG erhalten, wurde diese Vergütung nicht berücksichtigt.

Um die Vergleichbarkeit sicherzustellen, wurde die Vergütung von Teilzeitarbeitskräften auf Vollzeitäquivalente hochgerechnet.

Vergleich jährliche Veränderung der Vorstandsvergütung gemäß § 162 Abs. 1 Nr. 2


Jährliche Veränderung (in %)                                            2020 ggb. 2019 
Vorstandsvergütung^1 
Friedrich Joussen                                                       -5% 
David Burling                                                           -15% 
Birgit Conix                                                            -5% 
Sebastian Ebel                                                          -5% 
Dr. Elke Eller                                                          -5% 
Frank Rosenberger                                                       -5% 
Horst Baier (CFO bis 30. September 2018)^2                              10% 
Michael Frenzel (CEO bis 31. März 2014)^3                               1% 
Ertragsentwicklung 
Jahresergebnis (TUI AG)^4                                               -1.994% 
EBITA (Konzern)^5                                                       -440% 
Durchschnittliche Vergütung der Mitarbeiter auf Vollzeitäquivalentbasis 
Mitarbeiter der Gesellschaft                                            -2% 

^1 'Gewährte und geschuldete' Vergütung im Sinne des § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG (Festvergütung, JEV, LTIP, Nebenleistungen sowie festes jährliches Versorgungsentgelt für Frau Conix und Herrn Burling; 'Zuflusswerte'). ^2 Herr Baier erhielt im GJ 2019 eine Auszahlung aus seinem Pensionsplan, im GJ 2020 erhielt er eine Auszahlung aus seinem Pensionsplan und aus der LTIP-Tranche 2017 - 2020. ^3 Herr Frenzel erhielt in den GJ 2019 und 2020 Auszahlungen aus seinem Pensionsplan. ^4 Jahresergebnis im Sinn von § 275 Abs. 2 Nr. 17 HGB. ^5 Bereinigtes EBITA des TUI Konzerns.

ÜBERPRÜFUNG DER ANGEMESSENHEIT DER VORSTANDSVERGÜTUNG UND DES RUHEGEHALTS

Der Aufsichtsrat hat nach Ablauf des Geschäftsjahres 2020 die jährliche Überprüfung der Vorstandsvergütung und der Ruhegehälter für das Geschäftsjahr 2020 vorgenommen. Er ist dabei zu dem Ergebnis gekommen, dass die Höhe der Vorstandsvergütung und die der Ruhegehälter aus rechtlicher Sicht angemessen im Sinne des § 87 Abs. 1 AktG sind.

Für die Bewertung der Angemessenheit der Vorstandsvergütung und des Ruhegehalts nimmt der Aufsichtsrat regelmäßig auch externe Beratung in Anspruch. Hierbei wird aus einer unternehmensexternen Perspektive zum einen das Verhältnis von Höhe und Struktur der Vorstandsvergütung zur Vergütung des oberen Führungskreises und der Belegschaft insgesamt bewertet (Vertikalvergleich). Neben einer Status-quo-Betrachtung berücksichtigt der Vertikalvergleich auch die Entwicklung der Vergütungsrelationen im Zeitablauf. Zum anderen werden die Vergütungshöhe und -struktur anhand einer Positionierung der TUI AG in einem Vergleichsmarkt bewertet (Horizontalvergleich). Der Vergleichsmarkt besteht aus einer Kombination von DAX- und MDAX-Unternehmen, die in den Geltungsraum des Aktiengesetzes fallen, die zu verwandten Branchen gehören bzw. vergleichbare Kernmerkmale aufweisen und zu denen eine Ähnlichkeit hinsichtlich der Unternehmensgröße zum Stichtag der Betrachtung besteht. Der Horizontalvergleich umfasst neben der Festvergütung auch die kurz- und langfristigen Vergütungsbestandteile sowie die Höhe der betrieblichen Altersvorsorge.

Vergleichsunternehmen für die Bewertung der Angemessenheit der Vorstandsvergütung^*


Unternehmen                         Börsensegment Unternehmen                       Börsensegment 
Adidas AG                           Dax           Hugo Boss AG                      MDax 
alstria office REIT-AG              Mdax          Infineon Technologies AG          Dax 
Aurubis AG                          Mdax          innogy SE                         MDax 
BASF SE                             Dax           K+S AG                            MDax 
Bayer AG                            Dax           KION GROUP AG                     MDax 
Bechtle AG                          MDax          LANXESS AG                        MDax 
Beiersdorf AG                       Dax           LEG Immobilien AG                 MDax 
Brenntag AG                         Dax           Merck KGaA                        Dax 
Carl Zeiss Meditec AG               MDax          METRO AG                          MDax 
Continental AG                      Dax           MorphoSys AG                      MDax 
Covestro AG                         Dax           MTU Aero Engines AG               MDax 
Daimler AG                          Dax           Nemetschek SE                     MDax 
Delivery Hero AG                    Dax           NORMA Group SE                    MDax 
Deutsche Euroshop AG                MDax          OSRAM Licht AG                    MDax 
Deutsche Lufthansa AG               Dax           ProSiebenSat.1 Media SE           MDax 
Deutsche Post AG                    Dax           Rheinmetall AG                    MDax 
Deutsche Telekom AG                 MDax          RWE AG                            Dax 
Deutsche Wohnen AG                  MDax          SAP SE                            Dax 
Drillisch AG                        MDax          Sartorius AG                      MDax 
Dürr AG                             MDax          Scout24 AG                        MDax 
E.ON SE                             Dax           Siemens AG                        Dax 
Evonik Industries AG                MDax          Siltronic AG                      MDax 
Evotec AG                           MDax          Software AG                       MDax 
Fielmann AG                         MDax          Symrise AG                        MDax 
Fraport AG                          MDax          TAG Immobilien AG                 MDax 
freenet AG                          MDax          Telefónica Deutschland Holding AG MDax 
Fresenius Medical Care AG & Co KGaA Dax           ThyssenKrupp AG                   Dax 
Fresenius SE & Co KGaA              Dax           Uniper SE                         MDax 
Fuchs Petrolub SE                   MDax          United Internet AG                MDax 
GEA Group AG                        MDax          Volkswagen AG                     Dax 
Gerresheimer AG                     MDax          Vonovia SE                        Dax 

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March 03, 2021 13:06 ET (18:06 GMT)