die beiden Ergänzungswahlen jeweils für den Zeitraum bis zur Beendigung der Hauptversammlung erfolgen, die über die Entlastung der neu gewählten Mitglieder für das Geschäftsjahr 2023 beschließt. Darüber hinaus sollen für den Zeitraum ab Wirksamwerden der unter Tagesordnungspunkt 2.1 vorgeschlagenen Satzungsänderung zur Erweiterung des Aufsichtsrats auf künftig sechs Mitglieder zwei zusätzliche Mitglieder gewählt werden. Gemäß § 10 Absatz 3 Satz 1 der derzeit geltenden Satzung der Gesellschaft erfolgt die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats jeweils für den Zeitraum bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über ihre Entlastung für das vierte Geschäftsjahr ab Beginn ihrer Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitzurechnen ist. Es ist jedoch vorgesehen, diese Regelung zur Amtsdauer der Aufsichtsratsmitglieder durch die unter Tagesordnungspunkt 2.2 vorgeschlagene Satzungsänderung zu flexibilisieren und dadurch auch eine Wahl für eine kürzere Amtsdauer zu ermöglichen. Von dieser Möglichkeit soll bereits bei der Wahl der zwei zusätzlichen Aufsichtsratsmitglieder Gebrauch gemacht werden, indem auch die Wahl dieser Mitglieder für den Zeitraum bis zur Beendigung der Hauptversammlung erfolgt, die über ihre Entlastung für das Geschäftsjahr 2023 beschließt. Die unter Tagesordnungspunkt 2.2 vorgeschlagene neue Satzungsregelung, die auch eine solche kürzere Amtsperiode ermöglicht, wird allerdings - auch wenn sie, wie vorgeschlagen, von der Hauptversammlung beschlossen wird - erst mit der anschließenden Eintragung im Handelsregister der Gesellschaft wirksam werden. Daher sollen die Neuwahlen der zwei zusätzlichen Mitglieder in der Weise durchgeführt werden, dass die neuen Aufsichtsratsmitglieder zwar zunächst für eine volle Amtszeit entsprechend der derzeit geltenden Satzungsregelung gewählt werden, die Amtszeit sich jedoch für diese neu gewählten Aufsichtsratsmitglieder verkürzt, sobald auch die unter Tagesordnungspunkt 2.2 vorgeschlagene Satzungsregelung durch Eintragung im Handelsregister der Gesellschaft wirksam geworden ist. Der Aufsichtsrat schlägt vor, wie folgt zu beschließen: Die folgenden Personen werden in den Aufsichtsrat gewählt: a. Herr Jochen Klöpper, Mitglied des Vorstands der Santander Consumer Bank Aktiengesellschaft, Deutschland, und Mitglied der Geschäftsführung der Santander Consumer Holding GmbH, Deutschland, wohnhaft in: Wien, Österreich, b. Frau Hyunjoo Kim, Head of Corporate Center Unit / Senior Vice President der Hyundai Capital Services Inc., Republik Korea,l und Mitglied des Risk Control Committees der Hyundai Commercial Inc., Republik Korea, wohnhaft in: Seoul, Republik Korea, c. Herr Thomas Oliver Hanswillemenke, Mitglied des Vorstands der Santander Consumer Bank Aktiengesellschaft, Deutschland, und Mitglied der Geschäftsführung der Santander Consumer Holding GmbH, Deutschland, wohnhaft in: Dormagen, Deutschland, und d. Herr Chi Whan Yoon, Head of Global Business Planning Department / Vice President bei Hyundai Capital Services, Inc., Republik Korea, wohnhaft in Seoul, Republik Korea. Die Wahl der unter a. und b. vorgeschlagenen Personen erfolgt im Wege der Ergänzungswahl als Nachfolger für die vorzeitig ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieder Erich Sixt und Prof. Dr. Marcus Englert jeweils mit Wirkung ab Beendigung der vorliegenden Hauptversammlung und für den Zeitraum bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über ihre Entlastung für das Geschäftsjahr 2023 beschließt. Die Wahl der unter c. und d. vorgeschlagenen Personen erfolgt jeweils mit Wirkung ab Eintragung der vorstehend unter Tagesordnungspunkt 2.1 zur Beschlussfassung vorgeschlagenen Satzungsänderung im Handelsregister der Gesellschaft und für den Zeitraum bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des jeweiligen Aufsichtsratsmitglieds für das vierte Geschäftsjahr ab Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitzurechnen ist. Mit Eintragung der vorstehend unter Tagesordnungspunkt 2.2 vorgeschlagenen Satzungsänderung im Handelsregister der Gesellschaft verkürzt sich jedoch die Amtszeit jeweils auf den Zeitraum bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des jeweiligen Aufsichtsratsmitglieds für das Geschäftsjahr 2023 beschließt. In jedem Fall erfolgt die Wahl jeweils längstens für sechs Jahre. Es ist vorgesehen, die vorstehenden Wahlen im Wege der Einzelwahl durchzuführen. Der derzeitige Aufsichtsratsvorsitzende Jochen Klöpper beabsichtigt im Falle seiner Wiederwahl, erneut für den Aufsichtsratsvorsitz zu kandidieren. Angaben zu persönlichen und geschäftlichen Beziehungen der unter diesem Tagesordnungspunkt 7 zur Wahl vorgeschlagenen Personen zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär, die nach Einschätzung des Aufsichtsrats für die Wahlentscheidung maßgeblich sind: Herr Jochen Klöpper und Frau Hyunjoo Kim gehören bereits derzeit dem Aufsichtsrat der Gesellschaft als gerichtlich bestellte Mitglieder an; sie gehören ferner ebenso wie Herr Thomas Oliver Hanswillemenke und Herr Chi Whan Yoon dem Aufsichtsrat der Hyundai Capital Bank Europe GmbH als einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär an. Mitgliedschaften der zur Wahl vorgeschlagenen Personen in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten (nachstehend jeweils unter (i) aufgeführt) und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen (nachstehend jeweils unter (ii) aufgeführt): * Herr Jochen Klöpper (i) keine (ii) Vorsitzender des Aufsichtsrats der Hyundai Capital Bank Europe GmbH, Frankfurt am Main/Deutschland Mitglied des Beirats West der Schufa Holding AG, Wiesbaden/Deutschland * Frau Hyunjoo Kim (i) keine (ii) Mitglied des Aufsichtsrats der Hyundai Capital Bank Europe GmbH, Frankfurt am Main/Deutschland Mitglied des Boards der Fubon Hyundai Life Insurance Co Ltd, Republik Korea Mitglied des Boards der Korea Credit Bureau Co Ltd, Republik Korea * Herr Thomas Oliver Hanswillemenke (i) Mitglied des Aufsichtsrats der Santander Consumer Operations Services GmbH, Mönchengladbach/Deutschland (ii) Mitglied des Aufsichtsrats der Hyundai Capital Bank Europe GmbH, Frankfurt am Main/Deutschland Vorsitzender des Advisory Board der VCFS Germany GmbH, Köln/Deutschland * Herr Chi Whan Yoon (I) keine (II) Mitglied des Aufsichtsrats der Hyundai Capital Bank Europe GmbH, Frankfurt am Main/Deutschland Lebensläufe und Übersichten über die wesentlichen Tätigkeiten der zur Wahl vorgeschlagenen Personen neben ihrem Aufsichtsratsmandat bei der Gesellschaft sind über die Internetseite der Gesellschaft unter _http://ir.sixt-leasing.de/hv_ zugänglich und werden zudem den Mitteilungen nach § 125 Absatz 1 bis 3 AktG beigefügt. Der Aufsichtsrat berücksichtigt durch die zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten die vom Aufsichtsrat beschlossenen Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats und trägt gleichzeitig dem angestrebten Kompetenzprofil des Aufsichtsrats Rechnung. Eine Erläuterung der vom Aufsichtsrat beschlossenen Ziele für die Zusammensetzung sowie des Kompetenzprofils des Aufsichtsrats sowie Angaben zu dessen Ausfüllung durch die derzeitigen Aufsichtsratsmitglieder unter Einschluss der zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten ist auf den Seiten 19 und 20 des Geschäftsberichts 2019 der Gesellschaft abgedruckt, zugänglich über die Internetseite der Gesellschaft unter _http://ir.sixt-leasing.de/hv_ 8. *Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 sowie des Prüfers für eine prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte/Finanzinformationen im Geschäftsjahr 2020 und im Geschäftsjahr 2021 im Zeitraum bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung* Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft vom 23. Juni 2020 hat unter Tagesordnungspunkt 5 die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 sowie zum Prüfer für eine prüferische Durchsicht unterjähriger
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November 18, 2020 09:05 ET (14:05 GMT)