die beiden Ergänzungswahlen jeweils für den 
    Zeitraum bis zur Beendigung der 
    Hauptversammlung erfolgen, die über die 
    Entlastung der neu gewählten Mitglieder für das 
    Geschäftsjahr 2023 beschließt. 
 
    Darüber hinaus sollen für den Zeitraum ab 
    Wirksamwerden der unter Tagesordnungspunkt 2.1 
    vorgeschlagenen Satzungsänderung zur 
    Erweiterung des Aufsichtsrats auf künftig sechs 
    Mitglieder zwei zusätzliche Mitglieder gewählt 
    werden. Gemäß § 10 Absatz 3 Satz 1 der 
    derzeit geltenden Satzung der Gesellschaft 
    erfolgt die Wahl der Mitglieder des 
    Aufsichtsrats jeweils für den Zeitraum bis zur 
    Beendigung der Hauptversammlung, die über ihre 
    Entlastung für das vierte Geschäftsjahr ab 
    Beginn ihrer Amtszeit beschließt, wobei 
    das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, 
    nicht mitzurechnen ist. Es ist jedoch 
    vorgesehen, diese Regelung zur Amtsdauer der 
    Aufsichtsratsmitglieder durch die unter 
    Tagesordnungspunkt 2.2 vorgeschlagene 
    Satzungsänderung zu flexibilisieren und dadurch 
    auch eine Wahl für eine kürzere Amtsdauer zu 
    ermöglichen. Von dieser Möglichkeit soll 
    bereits bei der Wahl der zwei zusätzlichen 
    Aufsichtsratsmitglieder Gebrauch gemacht 
    werden, indem auch die Wahl dieser Mitglieder 
    für den Zeitraum bis zur Beendigung der 
    Hauptversammlung erfolgt, die über ihre 
    Entlastung für das Geschäftsjahr 2023 
    beschließt. Die unter Tagesordnungspunkt 
    2.2 vorgeschlagene neue Satzungsregelung, die 
    auch eine solche kürzere Amtsperiode 
    ermöglicht, wird allerdings - auch wenn sie, 
    wie vorgeschlagen, von der Hauptversammlung 
    beschlossen wird - erst mit der 
    anschließenden Eintragung im 
    Handelsregister der Gesellschaft wirksam 
    werden. Daher sollen die Neuwahlen der zwei 
    zusätzlichen Mitglieder in der Weise 
    durchgeführt werden, dass die neuen 
    Aufsichtsratsmitglieder zwar zunächst für eine 
    volle Amtszeit entsprechend der derzeit 
    geltenden Satzungsregelung gewählt werden, die 
    Amtszeit sich jedoch für diese neu gewählten 
    Aufsichtsratsmitglieder verkürzt, sobald auch 
    die unter Tagesordnungspunkt 2.2 vorgeschlagene 
    Satzungsregelung durch Eintragung im 
    Handelsregister der Gesellschaft wirksam 
    geworden ist. 
 
    Der Aufsichtsrat schlägt vor, wie folgt zu 
    beschließen: 
 
     Die folgenden Personen werden in den 
     Aufsichtsrat gewählt: 
 
     a. Herr Jochen Klöpper, 
        Mitglied des Vorstands der Santander 
        Consumer Bank Aktiengesellschaft, 
        Deutschland, und Mitglied der 
        Geschäftsführung der Santander 
        Consumer Holding GmbH, Deutschland, 
        wohnhaft in: Wien, Österreich, 
     b. Frau Hyunjoo Kim, 
        Head of Corporate Center Unit / 
        Senior Vice President der Hyundai 
        Capital Services Inc., Republik 
        Korea,l und Mitglied des Risk Control 
        Committees der Hyundai Commercial 
        Inc., Republik Korea, wohnhaft in: 
        Seoul, Republik Korea, 
     c. Herr Thomas Oliver Hanswillemenke, 
        Mitglied des Vorstands der Santander 
        Consumer Bank Aktiengesellschaft, 
        Deutschland, und Mitglied der 
        Geschäftsführung der Santander 
        Consumer Holding GmbH, Deutschland, 
        wohnhaft in: Dormagen, Deutschland, 
 
        und 
     d. Herr Chi Whan Yoon, 
        Head of Global Business Planning 
        Department / Vice President bei 
        Hyundai Capital Services, Inc., 
        Republik Korea, wohnhaft in Seoul, 
        Republik Korea. 
 
     Die Wahl der unter a. und b. 
     vorgeschlagenen Personen erfolgt im Wege 
     der Ergänzungswahl als Nachfolger für die 
     vorzeitig ausgeschiedenen 
     Aufsichtsratsmitglieder Erich Sixt und 
     Prof. Dr. Marcus Englert jeweils mit 
     Wirkung ab Beendigung der vorliegenden 
     Hauptversammlung und für den Zeitraum bis 
     zur Beendigung der Hauptversammlung, die 
     über ihre Entlastung für das Geschäftsjahr 
     2023 beschließt. 
     Die Wahl der unter c. und d. 
     vorgeschlagenen Personen erfolgt jeweils 
     mit Wirkung ab Eintragung der vorstehend 
     unter Tagesordnungspunkt 2.1 zur 
     Beschlussfassung vorgeschlagenen 
     Satzungsänderung im Handelsregister der 
     Gesellschaft und für den Zeitraum bis zur 
     Beendigung der Hauptversammlung, die über 
     die Entlastung des jeweiligen 
     Aufsichtsratsmitglieds für das vierte 
     Geschäftsjahr ab Beginn der Amtszeit 
     beschließt, wobei das Geschäftsjahr, 
     in dem die Amtszeit beginnt, nicht 
     mitzurechnen ist. Mit Eintragung der 
     vorstehend unter Tagesordnungspunkt 2.2 
     vorgeschlagenen Satzungsänderung im 
     Handelsregister der Gesellschaft verkürzt 
     sich jedoch die Amtszeit jeweils auf den 
     Zeitraum bis zur Beendigung der 
     Hauptversammlung, die über die Entlastung 
     des jeweiligen Aufsichtsratsmitglieds für 
     das Geschäftsjahr 2023 beschließt. 
     In jedem Fall erfolgt die Wahl jeweils 
     längstens für sechs Jahre. 
 
    Es ist vorgesehen, die vorstehenden Wahlen im 
    Wege der Einzelwahl durchzuführen. 
 
    Der derzeitige Aufsichtsratsvorsitzende Jochen 
    Klöpper beabsichtigt im Falle seiner 
    Wiederwahl, erneut für den Aufsichtsratsvorsitz 
    zu kandidieren. 
 
    Angaben zu persönlichen und geschäftlichen 
    Beziehungen der unter diesem Tagesordnungspunkt 
    7 zur Wahl vorgeschlagenen Personen zum 
    Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und 
    einem wesentlich an der Gesellschaft 
    beteiligten Aktionär, die nach Einschätzung des 
    Aufsichtsrats für die Wahlentscheidung 
    maßgeblich sind: 
 
     Herr Jochen Klöpper und Frau Hyunjoo Kim 
     gehören bereits derzeit dem Aufsichtsrat 
     der Gesellschaft als gerichtlich bestellte 
     Mitglieder an; sie gehören ferner ebenso 
     wie Herr Thomas Oliver Hanswillemenke und 
     Herr Chi Whan Yoon dem Aufsichtsrat der 
     Hyundai Capital Bank Europe GmbH als einem 
     wesentlich an der Gesellschaft beteiligten 
     Aktionär an. 
 
    Mitgliedschaften der zur Wahl vorgeschlagenen 
    Personen in anderen gesetzlich zu bildenden 
    Aufsichtsräten (nachstehend jeweils unter (i) 
    aufgeführt) und vergleichbaren in- und 
    ausländischen Kontrollgremien von 
    Wirtschaftsunternehmen (nachstehend jeweils 
    unter (ii) aufgeführt): 
 
    * Herr Jochen Klöpper 
 
      (i)  keine 
      (ii) Vorsitzender des Aufsichtsrats der 
           Hyundai Capital Bank Europe GmbH, 
           Frankfurt am Main/Deutschland 
 
           Mitglied des Beirats West der 
           Schufa Holding AG, 
           Wiesbaden/Deutschland 
    * Frau Hyunjoo Kim 
 
      (i)  keine 
      (ii) Mitglied des Aufsichtsrats der 
           Hyundai Capital Bank Europe GmbH, 
           Frankfurt am Main/Deutschland 
 
           Mitglied des Boards der Fubon 
           Hyundai Life Insurance Co Ltd, 
           Republik Korea 
 
           Mitglied des Boards der Korea 
           Credit Bureau Co Ltd, Republik 
           Korea 
    * Herr Thomas Oliver Hanswillemenke 
 
      (i)  Mitglied des Aufsichtsrats der 
           Santander Consumer Operations 
           Services GmbH, 
           Mönchengladbach/Deutschland 
      (ii) Mitglied des Aufsichtsrats der 
           Hyundai Capital Bank Europe GmbH, 
           Frankfurt am Main/Deutschland 
 
           Vorsitzender des Advisory Board der 
           VCFS Germany GmbH, Köln/Deutschland 
    * Herr Chi Whan Yoon 
 
      (I)  keine 
      (II) Mitglied des Aufsichtsrats der 
           Hyundai Capital Bank Europe GmbH, 
           Frankfurt am Main/Deutschland 
 
    Lebensläufe und Übersichten über die 
    wesentlichen Tätigkeiten der zur Wahl 
    vorgeschlagenen Personen neben ihrem 
    Aufsichtsratsmandat bei der Gesellschaft sind 
    über die Internetseite der Gesellschaft unter 
 
    _http://ir.sixt-leasing.de/hv_ 
 
    zugänglich und werden zudem den Mitteilungen 
    nach § 125 Absatz 1 bis 3 AktG beigefügt. 
 
    Der Aufsichtsrat berücksichtigt durch die zur 
    Wahl vorgeschlagenen Kandidaten die vom 
    Aufsichtsrat beschlossenen Ziele für die 
    Zusammensetzung des Aufsichtsrats und trägt 
    gleichzeitig dem angestrebten Kompetenzprofil 
    des Aufsichtsrats Rechnung. Eine Erläuterung 
    der vom Aufsichtsrat beschlossenen Ziele für 
    die Zusammensetzung sowie des Kompetenzprofils 
    des Aufsichtsrats sowie Angaben zu dessen 
    Ausfüllung durch die derzeitigen 
    Aufsichtsratsmitglieder unter Einschluss der 
    zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten ist auf den 
    Seiten 19 und 20 des Geschäftsberichts 2019 der 
    Gesellschaft abgedruckt, zugänglich über die 
    Internetseite der Gesellschaft unter 
 
    _http://ir.sixt-leasing.de/hv_ 
8.  *Wahl des Abschlussprüfers für das 
    Geschäftsjahr 2020 sowie des Prüfers für eine 
    prüferische Durchsicht unterjähriger 
    Finanzberichte/Finanzinformationen im 
    Geschäftsjahr 2020 und im Geschäftsjahr 2021 im 
    Zeitraum bis zur nächsten ordentlichen 
    Hauptversammlung* 
 
    Die ordentliche Hauptversammlung der 
    Gesellschaft vom 23. Juni 2020 hat unter 
    Tagesordnungspunkt 5 die Deloitte GmbH 
    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum 
    Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 
    sowie zum Prüfer für eine prüferische 
    Durchsicht unterjähriger 

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November 18, 2020 09:05 ET (14:05 GMT)