Stimmrechtsvertreter ausüben zu lassen. Die Gesellschaft hat Herrn Lars

Kuhnke, Hannover, von der Firma GFEI IR Services GmbH als

Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft benannt. Eine Vollmacht zugunsten des

von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters erfordert, dass diesem

ausdrücklich Weisungen zum Gegenstand der Beschlussfassung erteilt werden.

Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, nach Maßgabe der ihm erteilten

Weisungen abzustimmen; er kann die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen

ausüben. Der Stimmrechtsvertreter nimmt keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur

Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum

Stellen von Fragen oder Anträgen entgegen.

Die Erteilung der Vollmacht an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft,

ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft

bedürfen der Textform. Aktionäre, die den Stimmrechtsvertreter der

Gesellschaft bevollmächtigen möchten, können hierzu sowie zur Erteilung von

Weisungen das Formular, welches sie im Rahmen der Übersendung der

Eintrittskarte erhalten, nutzen. Aktionäre, die von dieser Möglichkeit

Gebrauch machen möchten, müssen ihre Eintrittskarten zusammen mit der

Vollmacht und den Weisungen der Gesellschaft aus organisatorischen Gründen

bis Mittwoch, 15. September 2021 (24:00 Uhr), in Textform an folgende Adresse

senden:

(c)

GFEI IR Services GmbH

Ostergrube 11

30559 Hannover

Fax: 0049 511 47402319

E-Mail: hv@gfei.de IV. Das Formular zur Vollmacht- und Weisungserteilung sowie weitere

Informationen zu Vollmachtserteilung können auch auf der Internetseite der

Gesellschaft unter

http://www.sgu-ag.de/hauptversammlung-2021.html

abgerufen werden.

Zudem können form- und fristgerecht angemeldete und auf der

Hauptversammlung erschienene Aktionäre sowie deren Bevollmächtigte den von

der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch während der

Hauptversammlung bis zum Ende der Generaldebatte zur Ausübung ihres

Stimmrechts bevollmächtigen und diesem Weisungen erteilen.

Auch nach Vollmachtserteilung an den von der Gesellschaft benannten

Stimmrechtsvertreter können angemeldete Aktionäre persönlich an der

Hauptversammlung teilnehmen.

Rechte der Aktionäre


                                          Ergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG 
                                          Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals (das 
                                          entspricht EUR 90.000,00) oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 (dies 
                                          entspricht 500.000 Stückaktien) erreichen, können verlangen, dass Gegenstände 
                                          auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Das Verlangen ist 
                                          schriftlich an den Vorstand der Sino-German United AG zu richten und muss der 
                                          Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung zugehen; der Tag des 
                                          Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind nicht mitzurechnen. 
                                          Letztmöglicher Zugangstermin ist also Montag, 16. August 2021 (24:00 Uhr). 
                                          Später zugehende Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt. Bitte 
                                          richten Sie entsprechende Verlangen an die folgende Adresse: 
                                          An den Vorstand 
                                          Sino-German United AG 
                                          Maximilianstr. 54 
                                          80538 München 
                                          Deutschland 
                                          Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder 
                                          Beschlussvorlage beiliegen. 
                            (a) 
                                          Für Ergänzungsverlangen gilt gemäß § 122 Abs. 2 Satz 1 AktG die Vorschrift 
                                          des § 122 Abs. 1 Satz 3 AktG entsprechend. Hiernach haben die Antragsteller 
                                          nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des 
                                          Verlangens Inhaber der Aktien sind und sie die Aktien bis zur Entscheidung 
                                          des Vorstands über den Antrag halten. Bei der Berechnung der Frist ist § 121 
                                          Abs. 7 AktG zu beachten. 
                                          Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie nicht 
                                          bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden - unverzüglich nach Zugang 
                                          des Verlangens bei der Gesellschaft im Bundesanzeiger bekannt gemacht und 
                                          solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen 
                                          werden kann, dass sie die Information in der ganzen Europäischen Union 
                                          verbreiten, sowie unter 
                                          http://www.sgu-ag.de/hauptversammlung-2021.html

zugänglich gemacht.

Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 1 und 127 AktG

Aktionäre der Gesellschaft können Gegenanträge gegen Vorschläge von

Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung gemäß §

126 Abs. 1 AktG stellen sowie Vorschläge zur Wahl von

Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern gemäß § 127 AktG

unterbreiten.

Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. Wahlvorschläge von

Aktionären brauchen hingegen nicht begründet zu werden.

Vorschläge zur Wahl von Abschlussprüfern und Aufsichtsratsmitgliedern

müssen gemäß § 124 Abs. 3 Satz 4 AktG den Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort

der vorgeschlagenen Person (bei juristischen Personen die Firma und den Sitz)

enthalten.

Solche Anträge und Wahlvorschläge sind ausschließlich an folgende Adresse

der Gesellschaft zu richten:

3.

An den Vorstand

Sino-German United AG

Maximilianstr. 54

80538 München

Telefax: +49 (0) 89 2388 6848

E-Mail: info@sgu-ag.de

Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht

berücksichtigt. Vorbehaltlich § 126 Abs. 2 und 3 AktG wird die Gesellschaft

zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären,

einschließlich des Namens des Aktionärs sowie zugänglich zu machender

Begründungen nach ihrem Eingang unter der Internetseite

http://www.sgu-ag.de/hauptversammlung-2021.html

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August 02, 2021 09:05 ET (13:05 GMT)