Stimmrechtsvertreter ausüben zu lassen. Die Gesellschaft hat Herrn Lars
Kuhnke, Hannover, von der Firma GFEI IR Services GmbH als
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft benannt. Eine Vollmacht zugunsten des
von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters erfordert, dass diesem
ausdrücklich Weisungen zum Gegenstand der Beschlussfassung erteilt werden.
Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, nach Maßgabe der ihm erteilten
Weisungen abzustimmen; er kann die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen
ausüben. Der Stimmrechtsvertreter nimmt keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur
Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum
Stellen von Fragen oder Anträgen entgegen.
Die Erteilung der Vollmacht an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft,
ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft
bedürfen der Textform. Aktionäre, die den Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft bevollmächtigen möchten, können hierzu sowie zur Erteilung von
Weisungen das Formular, welches sie im Rahmen der Übersendung der
Eintrittskarte erhalten, nutzen. Aktionäre, die von dieser Möglichkeit
Gebrauch machen möchten, müssen ihre Eintrittskarten zusammen mit der
Vollmacht und den Weisungen der Gesellschaft aus organisatorischen Gründen
bis Mittwoch, 15. September 2021 (24:00 Uhr), in Textform an folgende Adresse
senden:
(c)
GFEI IR Services GmbH
Ostergrube 11
30559 Hannover
Fax: 0049 511 47402319
E-Mail: hv@gfei.de IV. Das Formular zur Vollmacht- und Weisungserteilung sowie weitere
Informationen zu Vollmachtserteilung können auch auf der Internetseite der
Gesellschaft unter
http://www.sgu-ag.de/hauptversammlung-2021.html
abgerufen werden.
Zudem können form- und fristgerecht angemeldete und auf der
Hauptversammlung erschienene Aktionäre sowie deren Bevollmächtigte den von
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch während der
Hauptversammlung bis zum Ende der Generaldebatte zur Ausübung ihres
Stimmrechts bevollmächtigen und diesem Weisungen erteilen.
Auch nach Vollmachtserteilung an den von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter können angemeldete Aktionäre persönlich an der
Hauptversammlung teilnehmen.
Rechte der Aktionäre
Ergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals (das
entspricht EUR 90.000,00) oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 (dies
entspricht 500.000 Stückaktien) erreichen, können verlangen, dass Gegenstände
auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Das Verlangen ist
schriftlich an den Vorstand der Sino-German United AG zu richten und muss der
Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung zugehen; der Tag des
Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind nicht mitzurechnen.
Letztmöglicher Zugangstermin ist also Montag, 16. August 2021 (24:00 Uhr).
Später zugehende Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt. Bitte
richten Sie entsprechende Verlangen an die folgende Adresse:
An den Vorstand
Sino-German United AG
Maximilianstr. 54
80538 München
Deutschland
Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder
Beschlussvorlage beiliegen.
(a)
Für Ergänzungsverlangen gilt gemäß § 122 Abs. 2 Satz 1 AktG die Vorschrift
des § 122 Abs. 1 Satz 3 AktG entsprechend. Hiernach haben die Antragsteller
nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des
Verlangens Inhaber der Aktien sind und sie die Aktien bis zur Entscheidung
des Vorstands über den Antrag halten. Bei der Berechnung der Frist ist § 121
Abs. 7 AktG zu beachten.
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie nicht
bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden - unverzüglich nach Zugang
des Verlangens bei der Gesellschaft im Bundesanzeiger bekannt gemacht und
solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen
werden kann, dass sie die Information in der ganzen Europäischen Union
verbreiten, sowie unter
http://www.sgu-ag.de/hauptversammlung-2021.html
zugänglich gemacht.
Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 1 und 127 AktG
Aktionäre der Gesellschaft können Gegenanträge gegen Vorschläge von
Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung gemäß §
126 Abs. 1 AktG stellen sowie Vorschläge zur Wahl von
Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern gemäß § 127 AktG
unterbreiten.
Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. Wahlvorschläge von
Aktionären brauchen hingegen nicht begründet zu werden.
Vorschläge zur Wahl von Abschlussprüfern und Aufsichtsratsmitgliedern
müssen gemäß § 124 Abs. 3 Satz 4 AktG den Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort
der vorgeschlagenen Person (bei juristischen Personen die Firma und den Sitz)
enthalten.
Solche Anträge und Wahlvorschläge sind ausschließlich an folgende Adresse
der Gesellschaft zu richten:
3.
An den Vorstand
Sino-German United AG
Maximilianstr. 54
80538 München
Telefax: +49 (0) 89 2388 6848
E-Mail: info@sgu-ag.de
Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht
berücksichtigt. Vorbehaltlich § 126 Abs. 2 und 3 AktG wird die Gesellschaft
zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären,
einschließlich des Namens des Aktionärs sowie zugänglich zu machender
Begründungen nach ihrem Eingang unter der Internetseite
http://www.sgu-ag.de/hauptversammlung-2021.html
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August 02, 2021 09:05 ET (13:05 GMT)