Ziele abgebildet werden. Mindestens ein Zielparameter ist an Kennziffern auszurichten, 
                            welche die Entwicklung des Geschäftsvolumens und/oder des Ertrags messen. 
                            Messung der Zielerreichung und Auszahlung 
                            Der Aufsichtsrat bestimmt für jeden Zielparameter eine Formel, anhand derer in Abhängigkeit 
                            vom Zielerreichungsgrad die Auszahlungshöhe der zugehörigen Einzelkomponente ermittelt 
                            wird. Dabei legt der Aufsichtsrat auch jeweils (i) eine Mindestzielerreichung fest, bei 
                            deren Unterschreitung die Auszahlung Null beträgt, und (ii) eine maximale Zielerreichung, 
                            bei deren Überschreitung die Auszahlungshöhe nicht mehr zunimmt. Damit ist der 
                            Auszahlungsbetrag für jedes Teilziel auf einen maximalen Prozentsatz des individuellen 
                            Zielbetrags begrenzt (Cap). Dieser Cap liegt derzeit für alle Teilziele bei 120 %. Der 
                            Aufsichtsrat kann diesen Cap künftig jedoch auch abweichend festlegen. 
                            Für jede der Einzelkomponenten der kurzfristigen variablen Vergütung mit einjähriger 
                            Bemessungsgrundlage wird vom Aufsichtsrat vor Beginn des Geschäftsjahres ein individueller 
                            Zielbetrag für jedes Vorstandsmitglied festgelegt, auf dessen Basis jeweils anhand der für 
                            das betreffende Geschäftsjahr festgestellten Zielerreichung des zugehörigen Teilziels der 
                            konkrete Auszahlungsbetrag ermittelt wird. Die Ziele sind für die einzelnen 
                            Vorstandsmitglieder gemäß ihrem Verantwortungsbereich gewichtet und können bei 
                            Spartenverantwortung außer auf Bemessungsgrößen für den Konzern auch auf Bemessungsgrößen 
                            der jeweiligen Sparte bezogen sein. 
                            Im Falle von finanziellen Zielparametern wird der Zielwert, bei dem der volle Zielbetrag 
                            zur Auszahlung kommt (= 100% Zielerreichung), vom Aufsichtsrat aus dem genehmigten 
                            Jahresbudget für das betreffende Geschäftsjahr abgeleitet und der Zielerreichungsgrad durch 
                            Vergleich mit dem Ist-Ergebnis bestimmt, welches sich aus dem geprüften und gebilligten 
                            Konzernabschluss der Gesellschaft für das betreffende Geschäftsjahr ergibt. Der 
                            Aufsichtsrat kann dabei Bereinigungen des Ist-Werts zur Berücksichtigung 
                            nicht-wiederkehrender, außergewöhnlicher Umstände und/oder nicht-operativer Effekte 
                            vornehmen. 
                            Die jährliche kurzfristige variable Vergütung wird in dem auf die Gewährung folgenden 
                            Geschäftsjahr abgerechnet und ausgezahlt. Bei einem unterjährigen Ein- oder Austritt wird 
                            die kurzfristige variable Vergütung anteilig ermittelt und festgelegt. 
                            b. Langfristige variable Vergütungsbestandteile 
                            Die langfristigen variablen Vergütungsbestandteile bestehen bei allen Vorstandsmitgliedern 
                            zunächst aus den folgenden zwei Einzelkomponenten: Eine Einzelkomponente bezieht sich auf 
                            die Entwicklung des Konzernjahresüberschusses in einem vierjährigen Bemessungszeitraum als 
                            Zielparameter, die andere auf die Kursentwicklung der Vorzugsaktie der Sartorius AG in 
                            einem ebenfalls (mindestens) vierjährigen Bemessungszeitraum (Phantom Stock). Damit sind 
                            auch die langfristigen variablen Vergütungsbestandteile an finanziellen Zielparametern 
                            ausgerichtet, die profitables Wachstum und eine nachhaltige und langfristige Steigerung des 
                            Unternehmenswerts messen, und dienen so der Umsetzung der übergeordneten strategischen 
                            Zielsetzung des Unternehmens. 
                            Die beiden vorgenannten langfristigen variablen Vergütungsbestandteile sind jeweils zu 50 % 
                            gewichtet. Für jede der beiden Einzelkomponenten wird vom Aufsichtsrat vor Beginn des 
                            Geschäftsjahres ein separater individueller Zielbetrag für jedes Vorstandsmitglied 
                            festgelegt, auf dessen Basis jeweils anhand der für die betreffenden Geschäftsjahre 
                            festgestellten Zielerreichung der zugehörigen Ziele der konkrete Auszahlungsbetrag 
                            ermittelt wird. 
                            Dem Vorstandsvorsitzenden kann als weitere langfristige variable Vergütungskomponente 
                            zusätzlich eine Vergütung in Form von Aktien der Gesellschaft (Aktienvergütung) gewährt 
                            werden. Auch durch die Aktienvergütung und die dadurch vermittelte Teilnahme an der 
                            Kursentwicklung der Aktien der Gesellschaft wird die langfristige Steigerung des 
                            Unternehmenswerts als übergeordnete strategische Zielsetzung des Unternehmens gefördert. 
                            Konzernjahresüberschuss 
                            Die Einzelkomponente bezogen auf den Konzernjahresüberschuss hat einen Bemessungszeitraum 
                            von vier aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren und beginnt mit dem Geschäftsjahr der 
                            Zuteilung der betreffenden Tranche. Die Zuteilung einer neuen Tranche erfolgt rollierend 
                            für jedes Geschäftsjahr der Bestellungszeit. Der Auszahlungsbetrag für die jeweilige 
                            Tranche richtet sich nach dem individuellen Zielbetrag und der Gesamtzielerreichung für den 
                            zugehörigen Bemessungszeitraum, die dem Durchschnitt der Zielerreichung für jedes der vier 
                            Geschäftsjahre des betreffenden Bemessungszeitraums entspricht. Der Aufsichtsrat legt 
                            jährlich für jedes Geschäftsjahr einen Zielwert für den Konzernjahresüberschuss in Euro 
                            fest, der aus dem vom Aufsichtsrat genehmigten Jahresbudget für das betreffende 
                            Geschäftsjahr abgeleitet wird. Zur Ermittlung der Zielerreichung für ein Geschäftsjahr wird 
                            der im geprüften und gebilligten Konzernabschluss der Gesellschaft ausgewiesene 
                            Konzernjahresüberschuss exklusive Amortisation (Abschreibungen auf immaterielle 
                            Vermögenswerte aus Unternehmenszusammenschlüssen gemäß IFRS 3) mit dem vom Aufsichtsrat 
                            jeweils festgelegten Zielwert verglichen. Dabei kann der Aufsichtsrat im Einzelfall 
                            Bereinigungen des Ist-Werts zur Berücksichtigung nicht-wiederkehrender außergewöhnlicher 
                            und/oder nicht-operativer Effekte vornehmen. 
                            Die Auszahlungshöhe wird anhand des individuellen Zielbetrags und einer vom Aufsichtsrat 
                            festgelegten Formel bestimmt. Sie sieht (i) eine Mindestzielerreichung vor, die 
                            überschritten werden muss, bei deren Unterschreitung die Auszahlung Null beträgt, und (ii) 
                            eine maximale Zielerreichung, bei deren Überschreitung die Auszahlungshöhe nicht mehr 
                            zunimmt. Damit ist der Auszahlungsbetrag jeweils auf einen maximalen Prozentsatz des 
                            individuellen Zielbetrags begrenzt (Cap). Dieser Cap liegt derzeit einheitlich bei 120 % 
                            und wird bei einem Zielerreichungsgrad von 120 % erreicht. Der Aufsichtsrat kann diesen Cap 
                            künftig jedoch auch abweichend festlegen. 
                            Die Auszahlung dieser Vergütungskomponente erfolgt nach Ablauf des vierten Geschäftsjahres 
                            des Bemessungszeitraums für die betreffende Tranche. 
                            Kursentwicklung der Vorzugsaktie (Phantom Stock-Plan) 
                            Als zweite Einzelkomponente der langfristigen variablen Vergütung erhalten die 
                            Vorstandsmitglieder virtuelle Aktien, sog. Phantom Stocks. Mit der Ausgabe von Phantom 
                            Stocks werden die Vorstandsmitglieder so gestellt, als ob sie Inhaber einer bestimmten 
                            Anzahl von Vorzugsaktien der Sartorius AG wären, ohne jedoch dividendenberechtigt zu sein. 
                            Die Wertentwicklung dieser Phantom Stocks ist an die Kursentwicklung der Vorzugsaktie der 
                            Gesellschaft gekoppelt. Dabei werden sowohl Kursgewinne als auch Kursverluste 
                            berücksichtigt. Zu einem späteren Zeitpunkt werden die Phantom Stocks anhand des aktuellen 
                            Aktienkurses bewertet und ihr Gegenwert in bar ausbezahlt, sofern die Bedingungen dafür 
                            vorliegen. Die Phantom Stocks sind nicht handelbar und beinhalten kein Aktienbezugsrecht. 

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February 18, 2021 09:05 ET (14:05 GMT)