Vergütungsbestandteilen auch kurz- und langfristige variable Vergütungsbestandteile.

Die Unternehmensstrategie zielt auf profitables Wachstum sowie eine nachhaltige und

langfristige Steigerung des Unternehmenswerts ab. Aus dieser Zielsetzung wird die Struktur

des Vergütungssystems für den Vorstand der Sartorius AG abgeleitet: Die kurzfristige

variable Vergütung hängt von jährlichen Unternehmenszielen ab, die an wesentlichen

Kennzahlen für ein profitables Wachstum des Unternehmens ausgerichtet sind. Die

Langfristvergütung hängt zum einen von einem Unternehmensziel ab, welches ein nachhaltiges

und langfristiges Wachstum des Konzerns abbildet, und zum anderen von der langfristigen

Kursentwicklung der Aktie, welche unmittelbar die Wertentwicklung des Unternehmens

widerspiegelt. Somit setzt das Vergütungssystem Anreize im Sinne einer langfristig und

nachhaltig positiven Entwicklung des Unternehmens. Derzeit bestehen für die variablen

Vergütungsbestandteile demgegenüber keine nicht-finanziellen Zielparameter. Der

Aufsichtsrat ist sich indes der Bedeutung sowohl ökologisch nachhaltigen Wirtschaftens als

auch sog. Corporate Social Responsibility-Themen bewusst und wird eine künftige Aufnahme

entsprechender nicht-finanzieller Zielparameter in die kurz- und/oder langfristigen

variablen Vergütungsbestandteile prüfen.

Das System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder ist einfach, klar und verständlich

gestaltet. Es entspricht den Vorgaben des Aktiengesetzes sowie den Empfehlungen des

Deutschen Corporate Governance Kodex ("DCGK") mit Ausnahme etwaiger, in der jeweiligen

Entsprechenserklärung begründeter Abweichungen.


                            B.            Das Vergütungssystem im Einzelnen 
                            I. Vergütungskomponenten 
                            1. Überblick über die einzelnen Vergütungsbestandteile 
                            Die Vergütung setzt sich aus festen und variablen Bestandteilen zusammen. Die festen 
                            Bestandteile sind das feste Jahresgehalt und Nebenleistungen. Die variablen 
                            erfolgsabhängigen Bestandteile bestehen aus kurzfristigen Komponenten mit einjähriger 
                            Bemessungsgrundlage und langfristigen Komponenten mit mehrjähriger Bemessungsgrundlage. 
                            Daneben bestehen Versorgungszusagen, die unter anderem von der Höhe des Eigenbeitrags 
                            abhängen, den das jeweilige Vorstandsmitglied durch Entgeltumwandlung variabler 
                            Vergütungsanteile erbringt, und daher in Teilen ebenfalls variabel ausgestaltet sind. 
                            2. Feste Vergütungskomponenten 
                            a. Feste Jahresvergütung 
                            Die feste Jahresvergütung ist eine auf das Geschäftsjahr bezogene Barvergütung, die sich 
                            insbesondere an dem Aufgaben- und Verantwortungsbereich des jeweiligen Vorstandsmitglieds 
                            orientiert. Die feste Jahresvergütung wird in zwölf Monatsraten ausgezahlt. Bei einem 
                            unterjährigen Ein- oder Austritt des Vorstandsmitglieds wird das Festgehalt anteilig 
                            ausgezahlt. 
                            b. Nebenleistungen 
                            Neben der festen Jahresvergütung erhalten die Vorstandsmitglieder Nebenleistungen in Form 
                            von Sachbezügen und weiteren finanziellen Leistungen. 
                            Als Regelleistung werden den Vorstandsmitgliedern jeweils als Dienstwagen ein Kraftfahrzeug 
                            zur Verfügung gestellt, das auch privat genutzt werden kann, sowie eine Unfallversicherung 
                            zugunsten der Vorstandsmitglieder abgeschlossen. Ferner unterhält die Gesellschaft eine 
                            zugunsten der Vorstandsmitglieder abgeschlossene Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung 
                            (D&O-Versicherung). 
                            Der Aufsichtsrat kann entscheiden, dass bei Bedarf auch geeignete weitere Sachleistungen 
                            (insbesondere Sicherheitsdienstleistungen und medizinische Vorsorgeleistungen) erbracht 
                            bzw. entsprechende Kosten erstattet werden können. 
                            Neu eintretenden Vorstandsmitgliedern können ferner Ausgleichsleistungen für Vergütungs-/ 
                            Versorgungsansprüche gewährt werden, die ihnen aufgrund ihres Wechsels zur Gesellschaft 
                            verloren gehen. Ferner können Umzugskosten und für einen vom Aufsichtsrat festzulegenden 
                            Übergangszeitraum auch weitere Kosten bis zur Höhe eines individualvertraglich 
                            festzulegenden, angemessenen Maximalbetrags erstattet werden, die mit dem Wechsel zur 
                            Gesellschaft verbunden sind (insbesondere Kosten für Heimfahrten einschließlich Nebenkosten 
                            und für doppelte Haushaltsführung). Für Vorstandsmitglieder mit Wohnsitz außerhalb 
                            Deutschlands können von der Gesellschaft auch dauerhaft hiermit verbundene Kosten 
                            (insbesondere Kosten für Heimflüge einschließlich Nebenkosten und für doppelte 
                            Haushaltsführung) übernommen werden. Durch solche Leistungen soll sichergestellt werden, 
                            dass die Gesellschaft die bestmöglichen Kandidatinnen und Kandidaten für eine Tätigkeit im 
                            Vorstand gewinnen kann. 
                            3. Variable erfolgsabhängige Vergütungskomponenten 
                            a. Kurzfristige variable Vergütung mit einjähriger Bemessungsgrundlage 
                            Zusätzlich zu den festen Vergütungsbestandteilen haben alle Vorstandsmitglieder Anspruch 
                            auf eine kurzfristige variable Vergütung mit einjähriger Bemessungsgrundlage. 
                            Zielparameter 
                            Die kurzfristige variable Vergütung mit einjähriger Bemessungsgrundlage setzt sich aus 
                            mehreren Einzelkomponenten zusammen, die jeweils auf unterschiedliche Zielparameter 
                            ausgerichtet sind. 
                            Derzeit bestehen drei Einzelkomponenten, die sich auf finanzielle Teilziele für Umsatz | 
                            Auftragseingang, underlying EBITDA und den dynamischen Verschuldungsgrad beziehen. 
                            Der Zielparameter Umsatz | Auftragseingang misst den Durchschnittswert aus Umsatz und 
                            Auftragseingang und ist eine wesentliche Wachstumskennziffer. Der Zielparameter underlying 
                            EBITDA stellt das um Sondereffekte bereinigte Ergebnis vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen 
                            und Amortisation dar; es handelt sich dabei um eine zentrale Ertragskennziffer des 
                            Konzerns, mit welcher die operative Entwicklung des Konzerns - auch international besser 
                            vergleichbar - dargestellt werden kann. Der Zielparameter dynamischer Verschuldungsgrad 
                            berechnet sich als Quotient aus Nettoverschuldung und underlying EBITDA und ist eine 
                            wichtige Kenngröße für die Fremdfinanzierungspotenziale des Konzerns. 
                            Zur Entwicklung dieser Zielparameter berichtet die Gesellschaft regelmäßig im Rahmen ihrer 
                            periodischen Finanzberichterstattung. Sie stellen wesentliche Steuerungselemente für 
                            profitables Wachstum sowie eine nachhaltige und langfristige Steigerung des 
                            Unternehmenswerts dar und dienen so der Umsetzung der übergeordneten strategischen 
                            Zielsetzung des Unternehmens. 
                            Das Vergütungssystem gibt die derzeit bestehenden Zielparameter jedoch nicht verbindlich 
                            vor. Der Aufsichtsrat kann vielmehr künftig auch weitere (einschließlich nicht-finanzielle) 
                            Zielparameter festsetzen und/oder bestehende Zielparameter durch andere Zielparameter 
                            ersetzen. Dabei sind wiederum jeweils Zielparameter zu verwenden, zu deren Entwicklung die 
                            Gesellschaft im Rahmen ihrer periodischen Finanzberichterstattung mindestens einmal 
                            jährlich berichtet. Der Aufsichtsrat wird bei einer Anpassung der Zielparameter darauf 
                            achten, dass die jeweiligen Zielparameter in ihrer Gesamtheit auch weiterhin wesentliche 
                            Steuerungselemente für ein profitables Wachstum sowie eine nachhaltige und langfristige 
                            Steigerung des Unternehmenswerts darstellen; daneben können künftig auch nicht-finanzielle 

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February 18, 2021 09:05 ET (14:05 GMT)