E-Mail an die Adresse


                                          Salzgitter AG 
                                          c/o Computershare Operations Center 
                                          80249 München 
                                          Fax-Nr. +49 (0) 89 30903-74675 
                                          Salzgitter-HV2021@computershare.de 
              b) 

zu senden oder der Gesellschaft über den elektronischen Online-Service unter der

Internetadresse

https://www.salzgitter-ag.com/Hauptversammlung

unter Verwendung der mit der Stimmrechtskarte übersandten Zugangsdaten zu übermitteln.

Über den elektronischen Online-Service kann die Stimmabgabe per Briefwahl noch während der

Hauptversammlung bis zum Ende der Abstimmung erteilt oder geändert werden. Der

Versammlungsleiter wird das Ende der Abstimmung einige Zeit vorher ankündigen. Zum

angekündigten Zeitpunkt des Endes der Abstimmung wird der Online-Service für die Abstimmung

geschlossen. Auch nach Stimmabgabe per Briefwahl kann der Aktionär weiterhin frei über

seine Aktien verfügen.

Ausübung des Stimmrechts durch Bevollmächtigte

Die Aktionäre können ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere

Person ihrer Wahl zur Ausübung ihrer Stimmrechte bevollmächtigen. Auch hierzu sind zunächst

eine rechtzeitige Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes wie unter Ziffer 1.

beschrieben erforderlich.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung

gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform, es sei denn, die Vollmachtserteilung

erfolgt an ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder an im Hinblick auf die

Stimmrechtsausübung nach den aktienrechtlichen Bestimmungen diesen gleichgestellte

Personen. Es wird gebeten, für die Vollmachtserteilung das der Stimmrechtskarte beigefügte

Vollmachtsformular zu verwenden. Auch nach Erteilung der Vollmacht kann der Aktionär

weiterhin jederzeit frei über seine Aktien verfügen.

Die Vollmacht kann dem Bevollmächtigten mit der Stimmrechtskarte ausgehändigt, der

Gesellschaft über den elektronischen Online-Service unter der Internetadresse

c)

https://www.salzgitter-ag.com/Hauptversammlung

unter Verwendung der mit der Stimmrechtskarte übersandten Zugangsdaten oder der

Gesellschaft per Email unter


                            Salzgitter-HV2021@computershare.de 

übermittelt werden. Der Bevollmächtigte kann das Stimmrecht durch Unterbevollmächtigung

der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter (siehe Ziffer 2 a) oder im Wege der

Briefwahl (siehe Ziffer 2 b) ausüben. Erteilung und Widerruf der Vollmacht sind

elektronisch vor und während der Hauptversammlung möglich.

Bild und Tonübertragung der virtuellen Hauptversammlung

Die gesamte Hauptversammlung wird in Bild und Ton übertragen. Die Übertragung ist allen Aktionären,

die sich zur Hauptversammlung angemeldet haben, unter der Internetadresse

https://www.salzgitter-ag.com/Hauptversammlung

unter Verwendung der mit der Stimmrechtskarte übersandten Zugangsdaten zugänglich.

Rechte der Aktionäre


                            Ergänzung der Tagesordnung (§ 122 Absatz 2 AktG) 
                            Aktionäre, deren Anteile zusammen den anteiligen Betrag von 500.000,00 EUR am Grundkapital 
                            der Gesellschaft (entsprechend 185.927 Aktien) erreichen, können verlangen, dass 
                            Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand 
                            muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss der 
                            Gesellschaft schriftlich unter der folgenden Adresse bis zum 18. April 2021 zugegangen 
                            sein: 
              a)                          Salzgitter AG 
                                          Abteilung Recht und Versicherungen 
                                          Eisenhüttenstraße 99 
                                          38239 Salzgitter 

Die Antragsteller haben dabei nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem

Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur

Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten. Als Nachweis hierfür ist eine

entsprechende Bestätigung durch das depotführende Institut einzureichen.

Gegenanträge und Wahlvorschläge (§ 126 Absatz 1 und § 127 AktG)

Gegenanträge von Aktionären und Vorschläge von Aktionären zur Wahl von

Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern sind einschließlich des Namens des

Aktionärs, der Begründung (Wahlvorschläge brauchen nicht begründet zu werden) und einer

etwaigen Stellungnahme der Verwaltung über die Internetseite der Gesellschaft zugänglich zu

machen, wenn sie der Gesellschaft bis zum 4. Mai 2021 mit Begründung (Wahlvorschläge

brauchen nicht begründet zu werden) unter der Adresse


                                          Salzgitter AG 
              b)                          Abteilung Recht und Versicherungen 
                                          Eisenhüttenstraße 99 
                                          38239 Salzgitter 
                                          Fax-Nr. +49 (0) 5341 21-2921 
                                          hv@salzgitter-ag.de 

zugehen und die übrigen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Entsprechend bis zum

4. Mai 2021 zugegangene Gegenanträge und Wahlvorschläge gelten als in der Hauptversammlung

gestellt, wenn der den Gegenantrag oder den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär

ordnungsgemäß legitimiert und zur Hauptversammlung angemeldet ist.

Fragerecht

Aktionäre, die sich zur Hauptversammlung angemeldet haben, haben das Recht, im Wege der

elektronischen Kommunikation Fragen an den Vorstand zu Angelegenheiten der Gesellschaft,

den rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen

sowie zur Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zu

richten, soweit die erbetene Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der

Tagesordnung erforderlich ist.

Entsprechende Fragen sind der Gesellschaft bis spätestens 17. Mai 2021, 24:00 Uhr über

c) den elektronischen Online-Service unter der Internetadresse

https://www.salzgitter-ag.com/Hauptversammlung

unter Verwendung der mit der Stimmrechtskarte übersandten Zugangsdaten zu übermitteln.

Der Vorstand entscheidet - entsprechend der gesetzlichen Regelung- nach pflichtgemäßem,

freiem Ermessen, wie er die Fragen beantwortet. Die Beantwortung erfolgt ausschließlich in

der Hauptversammlung.

Widerspruchsmöglichkeit

Aktionäre, die ihr Stimmrecht per Briefwahl oder durch Bevollmächtigte ausgeübt haben,

haben von Beginn der Hauptversammlung an bis zum Ende der Hauptversammlung die Möglichkeit,

über den elektronischen Online-Service unter der Internetadresse

https://www.salzgitter-ag.com/Hauptversammlung

unter Verwendung der mit der Stimmrechtskarte übersandten Zugangsdaten gegen einzelne

Beschlüsse der Hauptversammlung Widerspruch einzulegen.

Veröffentlichungen auf der Internetseite

Diese Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden Unterlagen, Anträge von Aktionären

sowie weitere Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind unter der Internetadresse

https://www.salzgitter-ag.com

abrufbar.

Hinweise zum Datenschutz

Die Gesellschaft verarbeitet zur Vorbereitung und Durchführung ihrer Hauptversammlung personenbezogene

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April 08, 2021 09:07 ET (13:07 GMT)