TEUR in Form von Stahllieferungen im Bereich Maschinenbau.
Die Anteilseignervertreter und die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat schlagen vor, 5. zum weiteren Mitglied des Aufsichtsrats mit Wirkung ab Ablauf der Hauptversammlung am 19.
Mai 2021 bis zum Ablauf der laufenden Amtsperiode des Aufsichtsrats zu wählen:
Herrn Frank Klingebiel, Salzgitter
Hauptamtlicher Oberbürgermeister der kreisfreien Stadt Salzgitter
Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: Braunschweigische Landessparkasse (Verwaltungsrat, * Kreditausschuss und Förderausschuss, 1. stellv. Vorsitzender) - * Öffentliche Versicherung * Helios Klinikum Salzgitter GmbH (stellv. Vorsitzender und Beiratsmitglied)
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen:
* WEVG Salzgitter GmbH & Co. KG (Aufsichtsrat, Vorsitzender) * ASG Abwasserentsorgung Salzgitter GmbH (Aufsichtsrat) b) * Entsorgungszentrum Salzgitter GmbH (Aufsichtsrat, Vorsitzender) - Projektgesellschaft Salzgitter-Watenstedt GmbH (Aufsichtsrat, * Vorsitzender) * Wohnungsbaugesellschaft mbH Salzgitter (Aufsichtsrat) * Kraftverkehrsgesellschaft mbH Braunschweig (Aufsichtsrat) * Allianz für die Region GmbH (Aufsichtsrat)
Zwischen der Stadt Salzgitter und denjenigen Gesellschaften des Salzgitter-Konzerns,
deren Geschäftsaktivitäten auf dem Gebiet der Stadt liegen, bestehen öffentlich-rechtliche
Beziehungen aufgrund von Genehmigungen, Verfügungen, Bescheiden, die in der Zuständigkeit
der Stadt liegen, sowie unmittelbare oder mittelbare Vertragsbeziehungen zu Unternehmen, an
denen die Stadt beteiligt ist, insbesondere zu Versorgungsunternehmen. Ferner bestehen
gesellschaftsrechtliche Beziehungen aufgrund der Beteiligung an Gemeinschaftsunternehmen.
Die Hauptversammlung ist nicht berechtigt, zum Wahlvorschlag des weiteren Mitglieds
Gegenvorschläge zu machen.
Die Lebensläufe des vorgeschlagenen Anteilseignervertreters und des vorgeschlagenen
weiteren Mitglieds finden Sie weiter unten in dieser Einberufung.
Beschlussfassung zur Änderung der Aufsichtsratsvergütung
Die aktuelle Regelung der Aufsichtsratsvergütung - beschlossen von der Hauptversammlung vom 23. Mai
2013 und zuletzt bestätigt durch Beschluss der Hauptversammlung am 8. Juli 2020 - zur Zahlung von
Sitzungsgeld lautet:
'Jedes Mitglied des Aufsichtsrats und jedes Mitglied eines Ausschusses des Aufsichtsrats erhält zusätzlich je Sitzungsteilnahme ein Sitzungsgeld von 500,00 EUR. Hiervon sind Ausschusssitzungen ausgenommen, die am Tage einer Aufsichtsratssitzung stattfinden. Die Teilnahme an einer fernmündlichen Konsultation und Beschlussfassung gilt nicht als Sitzungsteilnahme.'
Zweck des Satzes 'Die Teilnahme an einer fernmündlichen Konsultation und Beschlussfassung gilt nicht
als Sitzungsteilnahme.' war seinerzeit die Klarstellung, dass für gelegentliche kurze telefonische
Konsultationen und Beschlussfassungen zu Einzelfragen außerhalb von Sitzungen kein Sitzungsgeld anfallen
soll. Dies soll auch weiterhin so bleiben. Jetzt soll zusätzlich ebenso klargestellt werden, dass bei der 6. Teilnahme an Präsenzsitzungen per Telefon- oder Videokonferenz und bei einer Teilnahme an einer
Aufsichtsratssitzung, die gänzlich in Form einer Telefon- oder Videokonferenz abgehalten wird, ein
Sitzungsgeld gewährt werden soll. Alle übrigen Bestimmungen zur Vergütung der Mitglieder des
Aufsichtsrats sollen unverändert fortbestehen.
Deshalb schlagen Aufsichtsrat und Vorstand vor zu beschließen, die zum Tagesordnungspunkt 7 der
Hauptversammlung vom 23. Mai 2013 unter Ziffer III. beschlossene Regelung zur Zahlung von Sitzungsgeld
aufzuheben und wie folgt neu zu fassen:
'Jedes Mitglied des Aufsichtsrats und jedes Mitglied eines Ausschusses des Aufsichtsrats erhält zusätzlich je Sitzungsteilnahme ein Sitzungsgeld von 500,00 EUR. Dies gilt auch für die Teilnahme an einer Präsenzsitzung per Telefon- oder Videokonferenz und bei der Teilnahme an einer Sitzung, die gänzlich in Form einer Telefon- oder Videokonferenz abgehalten wird. Die Mitglieder eines Ausschusses erhalten bei Teilnahme an Ausschusssitzungen, die am Tage einer Aufsichtsratssitzung stattfinden, kein Sitzungsgeld. Die Teilnahme an einer kurzen fernmündlichen Konsultation und Beschlussfassung zu Einzelfragen gilt nicht als Sitzungsteilnahme.'
Angaben zu den unter Tagesordnungspunkt 5 zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten:
Klaus Papenburg, Halle/Saale Mitglied des Vorstands der GP Günter Papenburg AG
Persönliche Daten:
Geburtsjahr: 1970 Geburtsort: Großburgwedel Nationalität: deutsch
Ausbildung:
Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Universität Passau zum Diplom-Kaufmann
Beruflicher Werdegang:
1998 Geschäftsführer diverser Unternehmen der GP Günter Papenburg AG 1999 - 2019 Mitglied im Aufsichtsrat der GP Günter Papenburg AG seit 2019 Mitglied des Vorstands der GP Günter Papenburg AG
Besondere Kenntnisse und Erfahrungen für die Aufsichtsratstätigkeit: Herr Papenburg verfügt aufgrund seiner wirtschaftswissenschaftlichen Hochschulbildung über besondere Fachkenntnisse in wirtschaftlicher Hinsicht und konnte als Unternehmer und langjähriger Geschäftsführer in diversen Gesellschaften des Maschinenbaus, der Baustoffindustrie, des Baugewerbes und des Transportwesens reichhaltige Erfahrungen in der Unternehmensführung sammeln, die er bei der Beratung des Salzgitter-Konzerns einbringen kann.
Frank Klingebiel, Salzgitter Hauptamtlicher Oberbürgermeister der kreisfreien Stadt Salzgitter
Persönliche Daten:
Geburtsjahr: 1964 Geburtsort: Salzgitter-Bad Nationalität: deutsch
Ausbildung:
1984 - 1987 Ausbildung für die Laufbahn des gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienstes in der Bundesvermögensverwaltung; Fachhochschulabschluss: Diplom-Finanzwirt
Beruflicher Werdegang:
1987 - 1988 Bundesvermögensamt Soltau (Liegenschaften) 1988 - 1989 Grundwehrdienst 1989 - 1994 Landkreis Goslar (Personalwesen und Kommunalaufsicht) 1994 - 1997 Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Verkehr (Eich- und Messwesen, öffentliches Preisrecht) Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport (Oberste Finanzaufsicht über Landkreise und 1997 - 2006 kreisfreie Städte, Verwaltung des Bedarfszuweisungsfonds von 100 Mio. EUR/Jahr nach dem niedersächsischen Finanzausgleichsgesetz) seit 2006 Hauptamtlicher Oberbürgermeister der kreisfreien Stadt Salzgitter
Sonstige Tätigkeiten:
* Vizepräsident der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) Mitglied im Präsidium des Deutschen Städtetages (DST) und des Deutschen Städte- und * Gemeindebundes (DStGB) * Vizepräsident des Niedersächsischen Städtetages (NST) * Mitglied in verschiedenen Verbandsgremien, Stiftungsgremien und regionalen Beiräten
Besondere Kenntnisse und Erfahrungen für die Aufsichtsratstätigkeit: Herr Klingebiel erwarb durch Ausbildung und Fachhochschulstudium besondere verwaltungswissenschaftliche Fachkenntnisse sowie in seiner langjährigen Tätigkeit in verschiedenen Bereichen der Verwaltung - seit langem in hochrangiger Funktion - reiche Erfahrung im Ausgleich verschiedener Interessen und ist daher in besonderer Weise in der Lage, bei der Beratung des Vorstands durch den Aufsichtsrat die Interessen der am Unternehmen beteiligten Stakeholder bei Bedarf in Einklang zu bringen.
Anmeldung und weitere Angaben und Hinweise zur Hauptversammlung
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April 08, 2021 09:07 ET (13:07 GMT)