im Bereich 'Hauptversammlung'.

Köln, im April 2021

SPORTTOTAL AG

Der Vorstand


V.            Lebensläufe der Kandidaten für Mitglieder des Aufsichtsrats 

Christoph Tönsgerlemann

Persönliche Daten:


Geburtsdatum:  18.10.1971 
Geburtsort:    Bottrop 

Aktuelle Tätigkeit:


              ETL AG 
Seit 2011     Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesell schaft, Essen 
              Wirtschaftsprüfer / Steuerberater 

Beruflicher Werdegang:


2001 - 2011   Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart 
              Wirtschaftsprüfer / Steuerberater 

Ausbildung:


2008          Wirtschaftsprüferexamen 
2005          Steuerberaterexamen 
1995 - 2001   Studium (Abschluss Diplom-Kaufmann) 
1992 - 1995   Fachgehilfe in steuer- und wirtschaftsberatenden Berufen 

Mitgliedschaften in inländischen, gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:


*             MRT Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Koblenz 

Mandate im Ausland, die mit Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten vergleichbar sind:


*              Keine 

Weitere Mandate:


*              keine 

Beziehungen zu Organen der SPORTTOTAL AG:


*              keine 

Beziehung zu wesentlich beteiligtem Aktionär der SPORTTOTAL AG:


*              keine 

Beziehungen zu mit der SPORTTOTAL AG verbundenen Unternehmen:


*              Keine 

Martin Ott

Persönliche Daten:


Geburtsdatum:  21.01.1975 
Geburtsort:    Erlangen 

Aktuelle Tätigkeit:


Ab Januar 2021 Selbständiger Berater und Investor 
               (ab rechtlichem Ausscheiden von der adidas AG) 

Beruflicher Werdegang:


2017 - 2020   adidas Ventures B.V. 
              Gründer und Geschäftsführer 
2012 - 2020   M&A & Corporate Ventures 
              Vice President, Global Head of M&A und Managing Director Corporate Ventures 
2012 - 2016   Hydra Ventures B.V. 
              Geschäftsführer 

Ausbildung:


1996 - 2001   EBS Universität für Wirtschaft und Recht, Schloß Reichartshausen, Oestrich-Winkel, Abschluss: Diplom 
              Kaufmann 

Mitgliedschaften in inländischen, gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:


*              Keine 

Mandate im Ausland, die mit Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten vergleichbar sind:


*              Keine 

Weitere Mandate:


*              keine 

Beziehungen zu Organen der SPORTTOTAL AG:


*              keine 

Beziehung zu wesentlich beteiligtem Aktionär der SPORTTOTAL AG:


*              keine 

Beziehungen zu mit der SPORTTOTAL AG verbundenen Unternehmen:


*              Keine 
VI.           Vergütungssystem für den Vorstand 
1.            Grundlagen des Vergütungssystems 

Das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder der SPORTTOTAL AG ist auf eine langfristige und nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet. Es leistet einen Beitrag zur Förderung der Geschäftsstrategie und langfristigen Entwicklung der Gesellschaft. Das System zielt darauf ab, die Vorstandsmitglieder entsprechend ihres Aufgaben- und Verantwortungsbereiches angemessen zu vergüten, wobei sowohl der persönlichen Leistung eines jeden Vorstandsmitgliedes als auch der wirtschaftlichen Lage und dem Erfolg des Unternehmens angemessen Rechnung getragen werden soll.

Entscheidungen zur Ausgestaltung des Vergütungssystems sowie zur Struktur und Höhe der Vorstandsmitglieder trifft der Aufsichtsrat. Das vom Aufsichtsrat beschlossene Vergütungssystem wird der Hauptversammlung zur Billigung vorgelegt. Der Aufsichtsrat überprüft das System und Höhe der Vorstandsvergütung regelmäßig auf dessen Angemessenheit. Im Fall von wesentlichen Änderungen, mindestens jedoch alle vier Jahre, wird dieses System erneut der Hauptversammlung zur Billigung vorgelegt.

Das Vergütungssystem entspricht den aktuellen Vorgaben des Aktiengesetzes. Es gilt ab dem 26. April 2021 für alle neu abzuschließenden Dienstverträge mit Vorstandsmitgliedern bzw. für Vertragsverlängerungen der aktuell bestellten Vorstandsmitglieder.


2.            Das Vergütungssystem im Einzelnen 

Die Vergütung setzt sich aus festen und variablen Bestandteilen zusammen, deren Summe die Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder bestimmt. Dabei umfasst die feste, erfolgsunabhängige Vergütung die Grundvergütung sowie Nebenleistungen. Erfolgsabhängig wird ein kurzfristig variabler und für den Vorstandsvorsitzenden zusätzlich ein langfristig variabler Vergütungsbestandteil gewährt.


 
Vergütungsbestandteile    Höhe / Bemessungsgrundlage / Parameter 
 
 
Erfolgsunabhängige Bestandteile (feste Vergütung) 
 
                          Jedes Vorstandsmitglied erhält ein jährliches festes Gehalt. Dieses wird jeweils in 12 
                          gleichen monatlichen Raten ausgezahlt. 
Festes Jahresgehalt 
                          Das feste Jahresgehalt der Vorstandsmitglieder erhöht sich jährlich um einen gleichbleibenden 
                          Betrag. 
 
                          Das feste Jahresgehalt wird durch vertraglich zugesicherte Nebenleistungen ergänzt. 
                          Dazu gehören die Überlassung eines Dienstwagens auch zur Privatnutzung bzw. alternativ 
                          Zulagen zur betrieblichen Nutzung des eigenen privaten Fahrzeugs sowie Zuschüsse zur Kranken- 
Nebenleistungen           und Pflegeversicherung. Die Höhe fällt personenbezogen unterschiedlich aus. 
                          Die Gesellschaft hat für die Vorstandsmitglieder eine D&O-Versicherung abgeschlossen. 
                          Zugunsten des Vorstandsvorsitzenden hat die Gesellschaft eine Unfallversicherung für den 
                          Todes- und Invaliditätsfall abgeschlossen. 
 
Erfolgsabhängige Bestandteile (kurzfristige variable Vergütung) 
 
                          Die Vorstandsmitglieder erhalten zusätzlich zu der Festvergütung eine jahresbezogene Tantieme 
                          für das abgelaufene Geschäftsjahr in Abhängigkeit des Ergebnisses der Gesellschaft. Die 
                          jahresbezogene Tantieme beläuft sich auf einen prozentualen Anteil des veröffentlichten 
                          Ergebnisses vor Steuern (EBT) gemäß dem von der Gesellschaft nach IFRS aufgestellten 
                          Konzernabschluss und ist für jedes Vorstandsmitglied auf einen jährlichen Maximalbetrag 
Jahresbezogene Tantieme   begrenzt. 
                          Die Tantieme ist nach Billigung des Jahresabschlusses der Gesellschaft durch den Aufsichtsrat 
                          oder nach der Feststellung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung zu zahlen. 
                          Beginnt oder endet der Vorstands-Dienstvertrag während des Geschäftsjahres, wird der 
                          Tantiemeanspruch zeitanteilig ermittelt. 
 
Erfolgsabhängige Bestandteile (langfristige variable Vergütung) 
 
                          Der Vorstandsvorsitzende erhält zudem einen Mehrjahresbonus (LTI), welcher an die Entwicklung 
                          der Marktkapitalisierung der Gesellschaft innerhalb der vereinbarten Laufzeit gekoppelt ist. 
                          Die Laufzeit beträgt fünf Jahre und ist in zwei Bemessungszeiträume von jeweils zweieinhalb 
                          Jahren unterteilt. 
                          Der LTI beläuft sich auf 5 % der langfristig normalisierten Zunahme des Unternehmenswertes im 
                          Sinne der Börsenkapitalisierung (Gesamtzahl der Aktien x Aktienkurs) und kann pro 
Mehrjahresbonus (LTI) für Bemessungszeitraum maximal EUR 2,5 Mio. und somit insgesamt maximal EUR 5 Mio. betragen. 
den Vorstandsvorsitzenden 
                          Der LTI wird für den ersten Bemessungszeitraum nach der Aufstellung des verkürzten 
                          Abschlusses der Gesellschaft für das erste Halbjahr 2024 durch den Vorstand, frühestens 
                          jedoch am 15. September 2024 gezahlt. Der LTI für den zweiten Bemessungszeitraum wird nach 
                          Billigung des Jahresabschlusses der Gesellschaft für das Jahr 2026 durch den Aufsichtsrat 
                          oder nach der Feststellung des Jahresabschlusses 2026 durch die Hauptversammlung, frühestens 
                          jedoch am 15. März 2027 gezahlt. 
                          Im Falle eines vorzeitigen Ausscheidens des Vorstandsvorsitzenden besteht ein Anspruch auf 
                          einen anteiligen LTI pro rata temporis. 
 
                          Weiterhin wird dem Vorstandsvorsitzenden auf Grundlage des im Geschäftsjahr 2017 festgelegten 
                          Aktienoptionsprogramms und einer entsprechenden Bezugsrechtsvereinbarung das Recht eingeräumt 
                          bis zu 500.000 nennwertlose Stückaktien zu beziehen. 
                          Das Bezugsrecht kann jeweils nur in den zwanzig Börsenhandelstagen ausgeübt werden, die dem 
                          Tag 
                          - der Bekanntgabe der Jahres- oder Halbjahresergebnisse, 
                          - eines Quartalsberichts, einer Zwischenmitteilung oder eines Überblicks über 
                            die Finanzzahlen, 
                          - der ordentlichen Hauptversammlung sowie 
                          - einer außerordentlichen Hauptversammlung 
                          nachfolgen (Ausübungszeitraum). 
Aktienoption für den 
Vorstandsvorsitzenden     Die Bezugsrechte können erstmals im ersten vollständigen Ausübungszeitraum nach Ablauf von 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 30, 2021 09:05 ET (13:05 GMT)