Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Abs. 2 Nr. 2 MitbestG aus 16 Mitgliedern, von denen acht von der Hauptversammlung

und acht von den Arbeitnehmern gewählt werden.

Bei der Gesellschaft ist der Aufsichtsrat gemäß § 96 Abs. 2 AktG zu mindestens 30 Prozent aus Frauen

und zu mindestens 30 Prozent aus Männern zusammenzusetzen, was - bezogen auf den Gesamtaufsichtsrat -

jeweils mindestens fünf Sitzen entspricht. Der Mindestanteil ist vom Aufsichtsrat insgesamt zu erfüllen.

Weder die Seite der Anteilseignervertreter noch die der Arbeitnehmervertreter hat auf Grund eines mit

Mehrheit gefassten Beschlusses der Gesamterfüllung gegenüber dem Aufsichtsratsvorsitzenden widersprochen.

Ohne Berücksichtigung von Herrn Walker als gerichtlich bestelltem Aufsichtsratsmitglied gehören dem

Aufsichtsrat fünf Frauen und zehn Männer an. Damit ist die Geschlechterquote unabhängig von der

anstehenden Wahl bereits erfüllt.

Gestützt auf die Empfehlung des Nominierungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat vor, als Mitglied des

Aufsichtsrats zu wählen:


                            Herrn Marco Walker, wohnhaft in Hamburg, 
                            Chief Operating Officer (COO) Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA, Hamburg, und 
                            Geschäftsführer der Asklepios Kliniken Management GmbH, Königstein im Taunus. 

Die Bestellung des neuen Mitglieds des Aufsichtsrats erfolgt gemäß § 10 Ziff. 5 der Satzung bis zum

Ende der Amtszeit von Herrn Prof. Dr. Ehninger, also für die Zeit bis zur Beendigung der ordentlichen

Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2024 beschließt.

Der Lebenslauf des vorgeschlagenen Kandidaten ist nachstehend abgedruckt und auch auf der

Internetseite der Gesellschaft unter

http://www.rhoen-klinikum-ag.com/hv

zugänglich.

Weitere Angaben zu dem nominierten Kandidaten:

Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG

Herr Marco Walker ist Mitglied in den folgenden anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder

vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:


                            Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: 
                            -             RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft, Bad Neustadt, Mitglied des Aufsichtsrats 
                                          Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH, Gießen, Mitglied des 
                            -             Aufsichtsrats 
 
                            -             MEDICLIN Aktiengesellschaft, Offenburg, Mitglied des Aufsichtsrats 
                            -             Meierhofer AG, München, Mitglied des Aufsichtsrats 

Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von

Wirtschaftsunternehmen: keine 6 Angaben zu den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember

2019 ('DCGK')

Empfehlung C.13 DCGK

Es liegen keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen von Herrn Walker zum Unternehmen oder

Organen der RHÖN-KLINIKUM AG vor.

Es liegen folgende Beziehungen von Herrn Walker zu einem wesentlich an der RHÖN-KLINIKUM AG

beteiligten Aktionär vor: Herr Walker ist Chief Operating Officer (COO) der Asklepios Kliniken GmbH & Co.

KGaA und Mitglied der Geschäftsführung der Asklepios Kliniken Management GmbH, der persönlich haftenden

Gesellschafterin der Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA. Die Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA hält eine

wesentliche Beteiligung an der RHÖN-KLINIKUM AG im Sinne der Empfehlung C.13 Satz 3 DCGK.

Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen keine weiteren persönlichen oder geschäftlichen

Beziehungen zwischen dem nominierten Kandidaten einerseits und der RHÖN-KLINIKUM AG, den Organen der

RHÖN-KLINIKUM AG oder einem direkt oder indirekt mit mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien an der

RHÖN-KLINIKUM AG beteiligten Aktionär andererseits, die nach der Empfehlung C.13 DCGK offenzulegen wären.

Empfehlungen C.6, C.7 und C.9 DCGK

Auch unter Berücksichtigung einer Wahl von Herrn Walker in den Aufsichtsrat wird dem Aufsichtsrat auf

Anteilseignerseite nach deren Einschätzung eine ausreichende Anzahl unabhängiger Mitglieder im Sinne der

Empfehlung C.6 DCGK angehören.

Herr Walker ist - wie alle derzeitigen Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat - unabhängig von der

Gesellschaft und vom Vorstand im Sinne der Empfehlung C.7 DCGK. Auch unter Berücksichtigung einer Wahl

von Herrn Walker in den Aufsichtsrat werden dem Aufsichtsrat auf Anteilseignerseite noch vier Mitglieder

angehören, die unabhängig von dem kontrollierenden Aktionär, der Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA, sind

(Empfehlung C.9 DCGK).

Empfehlung C.1 DCGK

Gemäß der Entsprechenserklärung der Gesellschaft vom 5. November 2020 hat der Aufsichtsrat von der

Benennung konkreter Ziele für seine Zusammensetzung und von der Ausarbeitung eines Kompetenzprofils für

das Gesamtgremium im Sinne der Empfehlung C.1 Satz 1 und 2 DCGK abgesehen. Folglich konnte auch der

Empfehlung C.1 Satz 3 DCGK, die an die Empfehlung C.1 Satz 1 und 2 DCGK anknüpft, nicht gefolgt werden.

Der Aufsichtsrat hat sich bei seinen Wahlvorschlägen für den Aufsichtsrat bisher ausschließlich von der

Eignung der Kandidatinnen und Kandidaten sowie dem Gesetz leiten lassen. Dabei orientiert sich der

Aufsichtsrat seit Langem an einem grundlegenden Anforderungsprofil, welches bei jeweiligem Bedarf ad-hoc

adaptiert und konkretisiert wird. Dies hat sich nach Überzeugung der Anteilseignervertreter im

Aufsichtsrat bewährt und bedarf nach seinem Dafürhalten keiner weiteren bürokratisierenden

Selbstregulierung.

Lebenslauf

Marco Walker

Geb. 1976, verheiratet, 2 Kinder

Ausbildung


              1997 - 2002   Studium der Volkswirtschaftslehre an der Universität Mannheim 
              2002 - 2004   Trainee Programm, Asklepios Kliniken GmbH 

Beruflicher Werdegang


              2002 - 2005   Referent des Konzerngeschäftsführers, Asklepios Kliniken GmbH 
              2004 - 2005   Stv. Verwaltungsleiter, Donaukliniken (Neu-Ulm/Illertissen) 
              2005 - 2007   Verwaltungsleiter, Asklepios Klinik Bad Tölz 
              2007 - 2013   Geschäftsführer, Asklepios Westklinikum Hamburg 
              2007 - 2015   Geschäftsführer, Asklepios Facility Services Hamburg 
              2013 - 2016   Geschäftsführender Direktor, Asklepios Klinikum Hamburg Harburg 
              05/2016 -     COO der Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA, Hamburg, und Geschäftsführer der Asklepios 
              heute         Kliniken Management GmbH 

Mandate

RHÖN-KLINIKUM AG, Bad Neustadt, Mitglied des Aufsichtsrats (seit März 2021)

Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH, Gießen, Mitglied des Aufsichtsrats

MEDICLIN Aktiengesellschaft, Offenburg, Mitglied des Aufsichtsrats

Meierhofer AG, München, Mitglied des Aufsichtsrats

Beschlussfassung über die Billigung des Systems der Vergütung der Vorstandsmitglieder

Gemäß § 120a Abs. 1 Satz 1 AktG i.d.F. des Gesetzes zur Umsetzung der Zweiten

Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) hat die Hauptversammlung über die Billigung des vom Aufsichtsrat

vorgelegten Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder bei jeder wesentlichen Änderung des

Vergütungssystems, mindestens jedoch alle vier Jahre, Beschluss zu fassen.

Der Aufsichtsrat hat unter Berücksichtigung der Vorgaben des neuen § 87a AktG in der Fassung des ARUG

II ein System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder entwickelt und im März 2021 beschlossen. Das neue

Vergütungssystem für den Vorstand gilt ab dem 1. April 2021.

Das vom Aufsichtsrat im März 2021 beschlossene, geänderte System für die Vergütung der

Vorstandsmitglieder der Gesellschaft wird im Anschluss an die Tagesordnung ausführlich beschrieben. Diese 7 Beschreibung ist auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter

http://www.rhoen-klinikum-ag.com/hv

zugänglich. Soweit die bestehenden Vorstandsdienstverträge der aktiven Vorstandsmitglieder noch von

dem neuen Vergütungssystem abweichen, wird auch dies im Rahmen der nachstehenden Beschreibung erläutert.

Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung des Personalausschusses - vor, das vom

Aufsichtsrat im März 2021 beschlossene System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder der RHÖN-KLINIKUM AG

zu billigen.

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April 29, 2021 09:06 ET (13:06 GMT)