Wandlungs- oder Optionspflichten nicht durch eigene Aktien, durch Aktien aus genehmigtem

Kapital oder durch andere Leistungen bedient werden. Die neuen Aktien nehmen von Beginn des

Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung von Wandlungs-/Optionsrechten oder durch

Erfüllung von Wandlungs-/Optionspflichten entstehen, am Gewinn teil. Soweit rechtlich

zulässig, kann der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Gewinnbeteiligung neuer

Aktien abweichend von § 60 Abs. 2 Aktiengesetz, auch für ein bereits abgelaufenes

Geschäftsjahr, festlegen. Der Vorstand ist ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der

Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.'

Ermächtigung zur Satzungsanpassung

Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung von § 5 Abs. 1 und Abs. 4 der Satzung

entsprechend der Ausgabe neuer Aktien aus dem Bedingten Kapital 2021 anzupassen. Das

d) Gleiche gilt, soweit die Ermächtigung zur Begebung von Wandelschuldverschreibungen und/oder

Optionsschuldverschreibungen mit oder ohne Wandlungs- oder Optionsrecht bzw. Wandlungs-

oder Optionspflicht gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 12. Mai 2021 während der

Laufzeit der Ermächtigung nicht ausgeübt wird oder die entsprechenden Options- oder

Wandlungsrechte bzw. Options- oder Wandlungspflichten durch Ablauf von Ausübungsfristen

oder in sonstiger Weise erlöschen.

Der schriftliche Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 9 über die Gründe, aus denen er

ermächtigt sein soll, unter bestimmten Voraussetzungen das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, ist

im Anschluss an den Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 8 abgedruckt und von der Einberufung der

Hauptversammlung an auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://ir.nemetschek.com/hv

abrufbar.

Beschlussfassung über die Anpassung der Satzung an das ARUG II

Durch das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) wurden mit Wirkung ab

dem 3. September 2020 einige gesetzliche Regelungen über die Formalitäten im Zusammenhang mit der

Hauptversammlung angepasst. Diese Anpassungen sollen im Wortlaut der Satzung der Nemetschek SE

entsprechend nachgezogen werden. Dabei handelt es sich lediglich um eine redaktionelle Klarstellung:

Die Regelung in § 17 Abs. 2 der Satzung, wonach der Nachweis des Aktienbesitzes in deutscher oder

englischer Sprache in Textform (§ 126b AktG) zu erbringen ist, soll klarstellend ergänzt werden, dass

auch ein gemäß den neuen Vorgaben des Aktiengesetzes im Rahmen elektronischer Kommunikation über die 10. Intermediärskette übermittelter Nachweis des Aktienbesitzes ausreicht.

Vor diesem Hintergrund schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor zu beschließen, § 17 Abs. 2 der Satzung

wie folgt neu zu fassen:


                            'Der Nachweis des Aktienbesitzes muss sich auf den gesetzlichen Stichtag beziehen und muss 
                            der Gesellschaft in deutscher oder englischer Sprache entweder in Textform unter der in der 
                            Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse oder durch Übermittlung durch Intermediäre unter 
                            den Voraussetzungen des § 67c Abs. 3 AktG i.V.m. Art. 5 DVO (EU) 2018/1212 zugehen.' 
 
1.            Grundlagen des Vergütungssystems 
 
              Einführung, Hintergrund, Zweck des weiterentwickelten Vergütungssystems 
 
1.1           Das Vergütungssystem für den Vorstand zielt grundsätzlich darauf ab, die Mitglieder des Vorstands 
              entsprechend ihrer jeweiligen Aufgaben und Leistungen angemessen zu vergüten und den Erfolg des 
              Unternehmens unmittelbar zu berücksichtigen. Daneben soll es die nachhaltige und langfristige Entwicklung 
              der Gesellschaft fördern. 
 
              Allgemeine Grundsätze für die Bemessung der Vorstandsvergütung 
 
              Das Vergütungssystem der Vorstandsmitglieder der Nemetschek SE leistet einen wesentlichen Beitrag zur 
              Förderung der langfristigen Unternehmensstrategie der Nemetschek Group. 
 
              Der Vorstand hat die anspruchsvolle Aufgabe, die Nemetschek Group in einem derzeit von starken 
              Veränderungen und Unsicherheiten geprägten wirtschaftlichen Umfeld weiterhin erfolgreich zu führen. Dies 
              muss mit einer leistungsgerechten und konkurrenzfähigen Vergütung honoriert werden. Gleichzeitig soll die 
              Vergütung Anreize für eine langfristig erfolgreiche und nachhaltige Unternehmensentwicklung schaffen. 
 
              Hierbei gelten die folgenden Grundsätze: 
                            Das Vergütungssystem umfasst sowohl leistungsorientierte als auch an den Unternehmenserfolg 
              *             gekoppelte Parameter. Diese Parameter stehen in einem angemessenen Verhältnis zueinander. 
1.2 
                            Die erfolgsabhängigen Vergütungskomponenten werden von der kurzfristigen und von der 
                            langfristigen Entwicklung der Gesellschaft beeinflusst. Eine Koppelung der Vergütung an 
              *             Unternehmensergebnisse, die den Unternehmenswert insgesamt widerspiegeln, hält der 
                            Aufsichtsrat für ein geeignetes Mittel, um eine engagierte und erfolgreiche Vorstandsarbeit 
                            dauerhaft zu sichern. 
                            Bei der Gestaltung des Vergütungssystems berücksichtigt der Aufsichtsrat insbesondere die 
              *             Größe, die wirtschaftliche Lage, den Erfolg und das Wachstumspotential des Unternehmens. 
                            Bei der Festsetzung der Gesamtbezüge des einzelnen Vorstandsmitglieds wird darauf geachtet, 
              *             dass sie in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben und Leistungen des jeweiligen 
                            Vorstandsmitglieds stehen. Besondere Leistungen eines Vorstandsmitglieds sollen angemessen 
                            honoriert werden, während Zielverfehlungen eine Verringerung der Vergütung zur Folge haben. 

Festlegung der konkreten Ziel-Gesamtvergütung (Struktur und Höhe)

Der Aufsichtsrat legt Wert darauf, den Vorstand insgesamt angemessen zu vergüten. Angemessen bedeutet in

diesem Zusammenhang die grundsätzliche Orientierung an horizontalen Vergleichsmaßstäben.

Als horizontale Orientierung bei der Festsetzung der Vergütungshöhen werden die anhand von Größe, Umsatz,

Mitarbeiteranzahl, Marktkapitalisierung und Branche bezüglich einzelner oder mehrerer der genannten 2. Kriterien vergleichbaren Unternehmen SAP SE, Software AG, CompuGroup Medical SE & Co. KGaA und TeamViewer

AG herangezogen. Durch diesen Vergleich wird sichergestellt, dass die Vergütung der Vorstandsmitglieder

in angemessenem Verhältnis zur Lage des Unternehmens steht und konkurrenzfähig ist.

Auf Ebene der Nemetschek SE führt der Aufsichtsrat keinen vertikalen Vergütungsvergleich durch. Als

Holdinggesellschaft bietet die Nemetschek SE weder für den oberen Führungskreis noch für die Belegschaft

insgesamt geeignete Vergleichsmaßstäbe. Nichtsdestotrotz zieht der Aufsichtsrat bei konkreten

Vergütungsentscheidungen die Vergütungen der Geschäftsleiter der wichtigsten Produktorganisationen als

Vergleichsmaßstab mit heran.

Struktur

Die Vergütung der Vorstandsmitglieder setzt sich aus festen, erfolgsunabhängigen und variablen,

erfolgsabhängigen Komponenten zusammen, deren Summe die Gesamtvergütung eines Vorstandsmitglieds

bestimmt. Die feste, erfolgsunabhängige Vergütung umfasst die Festvergütung und Nebenleistungen. Die

erfolgsabhängige Vergütung umfasst eine kurz- und mittelfristig variable Komponente (Short Term Incentive

Plan, STIP) und eine langfristige variable Vergütung (Long Term Incentive Plan, LTIP). Beide Komponenten

sind variable Barvergütungen.

Bei der Festsetzung der Vergütung werden Vergütungselemente, die einzelne Vorstandsmitglieder für eine

Führungstätigkeit bei Tochtergesellschaften von der jeweiligen Tochtergesellschaft direkt beziehen,

vollumfänglich berücksichtigt.

Entsprechend den Anforderungen des Aktiengesetzes sowie den Empfehlungen des DCGK macht die langfristige

variable Vergütungskomponente den größten Teil der Vergütung aus und übersteigt den Teil der Vergütung,

der sich aus kurzfristig orientierten Zielen ergibt. So wird der Fokus auf die nachhaltig erfolgreiche 2.1 Entwicklung des Unternehmens gelegt, die kurzfristige Entwicklung des operativen Geschäfts jedoch

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March 30, 2021 09:06 ET (13:06 GMT)