Seit Juli 2017 Geschäftsführer der Manz GmbH Management Consulting and Investment Lebenslauf des Aufsichtsratskandidaten Prof. Dr. Michael Powalla Geburtsjahr: 1963 Beruf: Leiter des Geschäftsbereichs Photovoltaik beim Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW) Ausbildung: Studium der Physik Promotion im Bereich Elektrotechnik Beruflicher Werdegang und wesentliche Tätigkeiten: Seit 1991 Tätigkeit im Fachgebiet der Dünnschicht-Photovoltaik 1999 bis 2008 Leiter des Bereichs Photovoltaik - Materialforschung (MAT) am ZSW Seit 2003 Dozent am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) 2007 bis 2011 Geschäftsführer der Würth Elektronik Research GmbH Seit 2008 Leiter des Geschäftsbereichs Photovoltaik und Mitglied des Vorstands des ZSW Seit 2010 Professur am Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik Seit 2011 Mitglied des Aufsichtsrats der Manz AG Lebenslauf des Aufsichtsratskandidaten Dr. Zhiming Xu Geburtsjahr: 1973 Beruf: Technikvorstand der Shanghai Electric Automation Group der Shanghai Electric Group Co., Ltd. Ausbildung: Studium des Maschinenbaus an der Shanghai Jiao Tong University, Shanghai (VR China) Promotion im Bereich Mechatronik Beruflicher Werdegang und wesentliche Tätigkeiten: Seit 2003 Tätigkeit bei der Shanghai Electric Group Co. Ltd., Shanghai (VR China) 2003 bis 2006 Projektingenieur im Bereich Computersteuerungstechnik des Forschungszentrums 2006 bis 2011 Leiter des Bereichs NC Technology, Zentrale Akademie Seit 2011 Technikvorstand (CTO) der Automation Group Seit 2017 Mitglied des Board of Supervisors der NICE PV Research Ltd., Peking (VR China) Seit 2017 Nicht-geschäftsführendes Mitglied des Board of Directors der Suzhou Manz New Energy Equipment Co., Ltd., Suzhou (VR China) Seit 2018 Mitglied des Aufsichtsrats der Manz AG Seit 2019 General Manager der Shanghai Electric Group Automation Engineering Co., Ltd., Shanghai (VR China) Seit 2019 Chairman der Techgine Laser Technology (Shanghai) Co., Ltd., Shanghai (VR China) Angaben zu Tagesordnungspunkt 6: Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands der Manz AG
Inhaltsverzeichnis
Präambel
A. Grundsätze des Vergütungssystems Das Vergütungssystem im Einzelnen Vergütungsbestandteile Überblick über die Vergütungsbestandteile und ihre relativen Anteile an der 1. Vergütung 2. Erfolgsunabhängige Komponenten (feste Vergütungsbestandteile) Erfolgsabhängige Komponenten (variable Vergütungsbestandteile) I. Jährliche Bartantieme nach Maßgabe der EBIT-Marge als a) kurzfristige variable Vergütung (Short-Term Incentive) 3. Nichtfinanzieller STI als kurzfristige variable Vergütung b) (Short-Term Incentive) B. c) Manz Performance Share Plan als Long-Term Incentive (LTI) d) Änderung von Leistungskriterien
II. Maximalvergütung
Möglichkeit zur Reduzierung (Malus) und Rückforderung (Clawback) variabler
III. Vergütungsbestandteile
Vergütungsbezogene Rechtsgeschäfte
IV. 1. Laufzeiten und Regelungen zur Beendigung der Vorstandsverträge 2. Entlassungsentschädigungen
Fest- und Umsetzung sowie Überprüfung des Vergütungssystems
I. Festlegung durch den Aufsichtsrat und Vorlage zur Billigung durch die Hauptversammlung C. II. Unabhängigkeit sowie Vermeidung und Behandlung von Interessenkonflikten III. Umsetzung des Vergütungssystems IV. Überprüfung der Angemessenheit der Vorstandsvergütung D. Möglichkeit zur vorübergehenden Abweichung vom Vergütungssystem
Präambel
Der Aufsichtsrat der Manz AG hat das nachfolgende System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder der Manz AG beschlossen. Es entspricht den Vorgaben des Aktiengesetzes und berücksichtigt die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) in der von der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex am 16. Dezember 2019 beschlossenen und am 20. März 2020 in Kraft getretenen Fassung.
Das Vergütungssystem stellt zunächst die Grundsätze des Vorstandsvergütungssystems dar. Im Weiteren werden die einzelnen Vergütungsbestandteile beschrieben und die Maximalvergütung der Vorstandsmitglieder festgelegt. Ferner werden die Möglichkeiten der Reduzierung (Malus) und Rückforderung (Clawback) variabler Vergütungsbestandteile sowie die Regelungen zur Laufzeit und Beendigung von Dienstverträgen mit Vorstandsmitgliedern (Vorstandsverträge) sowie zu Abfindungszahlungen erläutert. Zudem wird das Vorgehen beim Vertikalvergleich und auch beim Horizontalvergleich beschrieben. Schließlich ist das Verfahren zur Festsetzung, Umsetzung und Überprüfung des Vergütungssystems dargestellt.
A. Grundsätze des Vergütungssystems
Mit langjähriger Expertise in der Automation, Laserbearbeitung, Bildverarbeitung und Messtechnik, Nasschemie sowie Rolle-zu-Rolle-Prozessen bietet die Manz AG als weltweit agierendes Hightech-Maschinenbauunternehmen Herstellern und deren Zulieferern innovative Produktionslösungen in den Bereichen Photovoltaik, Elektronik und Lithium-Ionen-Batterietechnik. Kern der Unternehmensstrategie ist es, das Technologieportfolio branchen- und regionenübergreifend einzusetzen. Dieser segmentübergreifende Technologie- und Knowhow-Austausch soll neben einer hohen Flexibilität in der Realisierung individueller Kundenlösungen die Möglichkeit bieten, interne Synergien zu erzeugen und diese wirtschaftlich zu nutzen.
Ziel der Manz AG ist eine nachhaltige Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit bei ertragsorientiertem Wachstum. Durch einen starken Fokus auf die Entwicklung, Produktion und Vermarktung von Modulen und komplett verketteten, individuellen Systemlösungen und Anlagen sowie durch den Ausbau der weltweiten Kundenbasis wollen wir unsere Wettbewerbsfähigkeit und Profitabilität steigern. Die regionenübergreifende Nutzung des Technologie-Knowhows und dessen Standardisierung über die Segmentgrenzen hinweg reduziert Entwicklungsaufwand und -dauer einerseits und bietet andererseits die Möglichkeit, zusätzliche Anwendungsmöglichkeiten zu erschließen. Darüber hinaus sollen kontinuierliche, gezielte Organisations-, Prozess- und Ablaufverbesserungen in allen Bereichen des Konzerns zur weiteren Steigerung der Wettbewerbs- und Renditefähigkeit des Unternehmens beitragen.
Wirtschaftlicher Erfolg und verantwortungsvolles Handeln dürfen nicht im Widerspruch zueinander stehen. Daher soll sowohl bei der Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen als auch beim Betrieb von Produktionsanlagen darauf geachtet werden, die negativen Auswirkungen auf Umwelt und Klima durch verantwortungsvollen Umgang mit den eingesetzten oder genutzten Ressourcen so gering wie möglich zu halten sowie den Einsatz besorgniserregender Stoffe oder von Konfliktmaterial bei der Herstellung unserer Maschinen zu vermeiden. Wir sind der Überzeugung, dass wir durch unser Handeln in diesen Bereichen einen wesentlichen Beitrag für eine langfristig positive Unternehmensentwicklung leisten.
Das Vergütungssystem des Vorstands ist eng mit dieser Strategie verknüpft und leistet einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der beschriebenen Unternehmensziele. Auf dieser Basis hat das Vergütungssystem zum Ziel, die Vorstandsmitglieder entsprechend ihres Tätigkeits- und Verantwortungsbereichs angemessen zu vergüten und dabei nicht nur die persönliche Leistung des jeweiligen Vorstandsmitglieds, sondern auch die Lage der Gesellschaft und den Unternehmenserfolg zu berücksichtigen.
Durch die Einbeziehung der Hauptsteuerungskennzahlen der Manz AG in die Vorstandsvergütung wird eine steigende Ertragskraft und Rentabilität sowie die nachhaltige Finanzierungskraft und Wertsteigerung der Manz AG incentiviert. Darüber hinaus soll auch Leistungen Rechnung getragen werden, die zur strategischen, technischen und strukturellen Entwicklung der Manz AG beitragen. Deshalb nehmen auch nichtfinanzielle Faktoren, insbesondere auch aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance (Environment, Social & Governance - 'ESG') eine wichtige Rolle in der Vergütung des Vorstands ein. Damit sollen die Interessen von Vorstand und Aktionären, aber auch der übrigen Stakeholder, miteinander vereint werden.
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May 26, 2021 09:06 ET (13:06 GMT)