DGAP-News: METRO AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
METRO AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 19.02.2021 
in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2021-01-08 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
METRO AG Düsseldorf WKN Stammaktie BFB001 
WKN Vorzugsaktie BFB002 
ISIN Stammaktie DE000BFB0019 
ISIN Vorzugsaktie DE000BFB0027 EINLADUNG ZUR 
HAUPTVERSAMMLUNG 
 
Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre zur 
ordentlichen Hauptversammlung der METRO AG ein, die am 
 
Freitag, den 19. Februar 2021, um 10.00 Uhr (MEZ), 
 
als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz 
der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten stattfindet. 
 
Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes 
ist der Sitz der Gesellschaft, Metro-Straße 1, 
40235 Düsseldorf. Für die Aktionäre oder ihre 
Bevollmächtigten besteht kein Recht und keine 
Möglichkeit zur physischen Anwesenheit am Ort der 
Hauptversammlung. Die gesamte Hauptversammlung wird für 
die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre oder ihre 
Bevollmächtigten live in Bild und Ton im 
internetgestützten, elektronischen Aktionärsportal der 
METRO AG (nachfolgend 'Aktionärsportal'), welches über 
die Internetseite der Gesellschaft unter 
 
www.metroag.de/hauptversammlung 
 
zugänglich ist, übertragen. Die Stimmrechtsausübung der 
Stammaktionäre erfolgt - auch bei einer 
Bevollmächtigung von Dritten - ausschließlich im 
Wege der Briefwahl oder durch Vollmachts- und 
Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter. Die Aktionäre werden gebeten, 
insbesondere den Abschnitt II 1 'Durchführung der 
Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung' zu 
beachten. 
 
*I. TAGESORDNUNG* 
 
1. *Vorlage der Abschlussunterlagen* 
 
   Der Vorstand macht der Hauptversammlung 
   gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 des Aktiengesetzes 
   (AktG) für das Geschäftsjahr 2019/20 
 
   - den festgestellten Jahresabschluss der 
     METRO AG, 
   - den gebilligten Konzernabschluss für den 
     METRO Konzern, 
   - den zusammengefassten Lage- und 
     Konzernlagebericht für die METRO AG und 
     den METRO Konzern, einschließlich des 
     erläuternden Berichts zu den Angaben nach 
     §§ 289a Abs. 1 sowie 315a Abs. 1 des 
     Handelsgesetzbuchs (HGB, jeweils in der 
     für das Geschäftsjahr 2019/20 anwendbaren 
     Fassung), 
   - den Bericht des Aufsichtsrats sowie 
   - den Vorschlag des Vorstands für die 
     Verwendung des Bilanzgewinns 
 
   zugänglich. Die vorgenannten Unterlagen sind von 
   der Einberufung der Hauptversammlung an sowohl 
   über die Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   www.metroag.de/hauptversammlung 
 
   als auch über das Aktionärsportal zugänglich. Sie 
   werden in der Hauptversammlung vom Vorsitzenden 
   des Vorstands, der Bericht des Aufsichtsrats vom 
   Vorsitzenden des Aufsichtsrats, erläutert werden. 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss 
   ist damit festgestellt. Eine Feststellung des 
   Jahresabschlusses oder eine Billigung des 
   Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung ist 
   daher nicht erforderlich. 
2. *Verwendung des Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2019/20 von 
   insgesamt 266.658.293,98 Euro wie folgt zu 
   verwenden: 
 
   a) Verteilung an   (i) Ausschüttung einer 
   die Aktionäre:     Dividende je Stammaktie 
                      in Höhe von 0,70 Euro; 
                      bei 360.121.736 Stück 
                      dividendenberechtigten 
                      Stammaktien sind das 
                      252.085.215,20 Euro. 
                      (ii) Ausschüttung einer 
                      Dividende je 
                      Vorzugsaktie ohne 
                      Stimmrecht in Höhe von 
                      0,70 Euro; bei 2.975.517 
                      Stück 
                      dividendenberechtigten 
                      Vorzugsaktien ohne 
                      Stimmrecht sind das 
                      2.082.861,90 Euro. 
   b) Gewinnvortrag:  12.490.216,88 Euro. 
 
   Der Gewinnverwendungsvorschlag beruht auf der 
   Anzahl der am Tag der Einberufung für das 
   Geschäftsjahr 2019/20 dividendenberechtigten 
   Stamm- und Vorzugsaktien. Sollte sich die Zahl 
   der dividendenberechtigten Stammaktien und/oder 
   Vorzugsaktien bis zum Tag der Hauptversammlung 
   ändern, werden Vorstand und Aufsichtsrat in der 
   Hauptversammlung einen entsprechend angepassten 
   Beschlussvorschlag zur Abstimmung stellen, der 
   unverändert eine Dividende je Stammaktie in Höhe 
   von 0,70 Euro und eine Dividende je Vorzugsaktie 
   ohne Stimmrecht in Höhe von 0,70 Euro für das 
   Geschäftsjahr 2019/20 vorsehen wird. Es wird 
   vorgeschlagen werden, den nicht auf 
   dividendenberechtigte Stammaktien und/oder 
   Vorzugsaktien entfallenden Betrag des 
   Bilanzgewinns auf neue Rechnung vorzutragen. 
 
   Die Dividende ist am dritten auf den 
   Hauptversammlungsbeschluss folgenden 
   Geschäftstag, mithin am Mittwoch, 24. Februar 
   2021, zur Auszahlung fällig. 
3. *Entlastung der Mitglieder des Vorstands* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2019/20 amtierenden Mitgliedern des 
   Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu 
   erteilen. 
4. *Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2019/20 amtierenden Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu 
   erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines 
   Prüfungsausschusses vor, die KPMG AG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, 
 
   - zum Abschlussprüfer und 
     Konzernabschlussprüfer für das 
     Geschäftsjahr 2020/21 und 
   - zum Abschlussprüfer für die prüferische 
     Durchsicht von Zwischenfinanzberichten 
     (Halbjahresfinanzberichten und 
     Quartalsfinanzberichten) für das 
     Geschäftsjahr 2020/21 sowie für das 
     Geschäftsjahr 2021/22, wenn und soweit 
     eine prüferische Durchsicht vor der 
     nächsten ordentlichen Hauptversammlung 
     erfolgt, 
 
   zu wählen. 
 
   Der Prüfungsausschuss hat gemäß Art. 16 Abs. 
   2 Unterabs. 3 der EU-Abschlussprüferverordnung 
   (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen 
   Parlaments und des Rates vom 16. April 2014) 
   erklärt, dass seine Empfehlung frei von 
   ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und 
   ihm keine Beschränkung im Hinblick auf die 
   Auswahl eines bestimmten Abschlussprüfers (Art. 
   16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung) 
   auferlegt wurde. 
6. *Wahlen zum Aufsichtsrat* 
 
   Die Amtszeiten von Herrn Herbert Bolliger, Herrn 
   Peter Küpfer und Herrn Jürgen Steinemann als 
   Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner enden 
   jeweils mit Beendigung dieser Hauptversammlung. 
   Herr Herbert Bolliger und Herr Peter Küpfer 
   stehen für eine erneute Amtszeit nicht zur 
   Verfügung, so dass Neuwahlen erforderlich sind. 
   Herr Jürgen Steinemann soll der Hauptversammlung 
   zur Wiederwahl vorgeschlagen werden. 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1 und 
   2, 101 Abs. 1 AktG, §§ 1 Abs. 1, 7 Abs. 1 Satz 1 
   Nr. 3, Abs. 2 Nr. 3, Abs. 3 des 
   Mitbestimmungsgesetzes und § 7 Abs. 1 der Satzung 
   der METRO AG aus zehn von der Hauptversammlung 
   und zehn von den Arbeitnehmern zu wählenden 
   Mitgliedern und zu mindestens 30 Prozent aus 
   Frauen (also mindestens sechs) und zu mindestens 
   30 Prozent aus Männern (also mindestens sechs) 
   zusammen. Der Gesamterfüllung wurde gemäß § 
   96 Abs. 2 Satz 3 AktG widersprochen. Der 
   Mindestanteil ist daher von der Seite der 
   Anteilseigner und der Seite der Arbeitnehmer 
   getrennt zu erfüllen. Von den zehn 
   Anteilseignervertretern im Aufsichtsrat müssen 
   daher mindestens drei Frauen und mindestens drei 
   Männer sein. Zum Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung gehören dem Aufsichtsrat 
   insgesamt neun Frauen an, davon vier als 
   Vertreterinnen der Anteilseigner. Der 
   Mindestanteil der Getrennterfüllung im Sinne von 
   § 96 Abs. 2 Satz 3 AktG ist damit von der Seite 
   der Anteilseigner erfüllt und wäre auch nach der 
   Wahl der im Folgenden vorgeschlagenen Kandidaten 
   erfüllt. 
 
   Die Wahlvorschläge des Aufsichtsrats beruhen 
   jeweils auf Empfehlungen seines 
   Nominierungsausschusses. Sie stehen im Einklang 
   mit dem Kompetenzprofil des Aufsichtsrats, seinem 
   Diversitätskonzept und den Zielen, die er sich 
   für seine Zusammensetzung gegeben hat, sowie den 
   Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance 
   Kodex (DCGK). Die Hauptversammlung ist an die 
   Wahlvorschläge nicht gebunden. Es ist 
   beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat als 
   Einzelwahl durchzuführen. 
 
   a) Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
      *Herrn Roman Silha,* 
      Prag, Tschechische Republik, 
      Leiter Mergers & Acquisitions der EP 
      Global Commerce a.s., Prag, Tschechische 
      Republik, und 
      der VESA Equity Investment S.à r.l., 
      Luxemburg, Luxemburg, 
 
      als Mitglied der Anteilseigner in den 
      Aufsichtsrat zu wählen. 
 

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