durch Briefwahl, sondern auch durch einen Bevollmächtigten, wie z.B. ein Kreditinstitut, eine 3. Aktionärsvereinigung oder sonstige Vertreter, wie z.B. durch von der Gesellschaft benannte sog.

Stimmrechtsvertreter, ausüben. Auch im Fall einer Bevollmächtigung sind eine fristgemäße Anmeldung und

ein fristgemäßer Zugang des Berechtigungsnachweises in der oben beschriebenen Form erforderlich.

Einzelheiten zum Verfahren der Bevollmächtigung entnehmen Sie bitte den Abschnitten 'Verfahren für die

Stimmabgabe durch Bevollmächtigte' und 'Verfahren für die Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter'.


              Übertragung der virtuellen Hauptversammlung im Internet 
              Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten, die sich fristgemäß zur Hauptversammlung angemeldet und der 
              Gesellschaft fristgemäß den Berechtigungsnachweis übermittelt haben, können nach Eingabe ihrer 
              Zugangsdaten die gesamte virtuelle Hauptversammlung über das InvestorPortal der Gesellschaft im Internet 
              in Bild und Ton verfolgen. Das InvestorPortal der Gesellschaft ist über die Internetseite 
              www.ksb.com/hv 

erreichbar. Die Anmeldebestätigungen enthalten die individuellen Zugangsdaten für das InvestorPortal

der Gesellschaft.

Verfahren für die Stimmabgabe IV. Nach ordnungsgemäßer Anmeldung und Übermittlung des Berechtigungsnachweises können Aktionäre ihr

Stimmrecht selbst per Briefwahl ausüben. Sie können ihr Stimmrecht aber auch durch Bevollmächtigte,

insbesondere durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter ausüben.


              Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl 
              Die Stimmabgabe per Briefwahl steht für alle in der Hauptversammlung zu fassenden Beschlüsse zur 
              Verfügung und kann entweder (i) per Post, Telefax oder E-Mail, (ii) über das InvestorPortal der 
              Gesellschaft im Internet oder (iii) unter den Voraussetzungen des § 67c AktG im Wege der Übermittlung 
              durch Intermediäre vorgenommen werden. Das InvestorPortal der Gesellschaft ist über die Internetseite 
              www.ksb.com/hv 

erreichbar.


                            Für die Briefwahl per Post, Telefax oder E-Mail verwenden Sie bitte das auf der 
                            Anmeldebestätigung vorgesehene Briefwahlformular. Durch Briefwahl per Post, Telefax oder 
                            E-Mail abgegebene Stimmen müssen der Gesellschaft bis spätestens 5. Mai 2021, 18.00 Uhr 
                            (MESZ), 
                                          unter der Anschrift 
                                          KSB SE & Co. KGaA 
                            -             c/o Computershare Operations Center 
                                          80249 München 
                                          oder 
              a)                          unter der Telefax-Nummer 
                            -             +49 (0) 89 30903 74675 
                                          oder 
                                          unter der E-Mail-Adresse 
                            - 
                                          anmeldestelle@computershare.de 

zugehen. Das gilt auch für die Änderung oder den Widerruf von Briefwahlstimmen per Post,

Telefax oder E-Mail.

Die Briefwahl über das InvestorPortal der Gesellschaft im Internet kann gemäß dem von

der Gesellschaft festgelegten Verfahren bis zum Beginn der Stimmenauszählung in der

virtuellen Hauptversammlung vorgenommen werden. Das InvestorPortal der Gesellschaft ist 1. über die Internetseite


              b)            www.ksb.com/hv 

erreichbar. Die Anmeldebestätigungen enthalten die hierfür erforderlichen individuellen

Zugangsdaten.

Briefwahlstimmen können der Gesellschaft unter den Voraussetzungen des § 67c AktG bis

zum 5. Mai 2021, 18.00 Uhr (MESZ), auch durch Intermediäre übermittelt werden. Entscheidend

ist der Zugang der Briefwahlstimmen bei der Gesellschaft. Das gilt auch für die Änderung

c) oder den Widerruf von Briefwahlstimmen im Wege der Übermittlung durch Intermediäre. Bitte

beachten Sie, dass es bei der Übermittlung durch Intermediäre gegenwärtig noch zu

unvorhergesehenen Verzögerungen kommen kann, da die dafür erforderlichen elektronischen

Systeme und Vorkehrungen noch nicht von allen Intermediären durchweg gewährleistet werden.

Bis zum Beginn der Stimmenauszählung in der virtuellen Hauptversammlung können bereits

abgegebene Briefwahlstimmen im InvestorPortal der Gesellschaft im Internet mit den

d) genannten Zugangsdaten geändert oder widerrufen werden. Diese Möglichkeit besteht auch für

fristgemäß per Post, Telefax, E-Mail oder unter den Voraussetzungen des § 67c AktG im Wege

der Übermittlung durch Intermediäre abgegebene Briefwahlstimmen.

Wenn Erklärungen zur Abgabe, zur Änderung oder zum Widerruf von Briefwahlstimmen auf

mehreren der möglichen Übermittlungswege (i) Post, (ii) Telefax, (iii) E-Mail, (iv)

e) InvestorPortal der Gesellschaft im Internet und (v) unter den Voraussetzungen des § 67c

AktG durch Intermediäre zugehen, gilt die zuletzt fristgemäß zugegangene Erklärung als

verbindlich.

Die Stimmabgabe per Briefwahl zu Tagesordnungspunkt 2 dieser Einladung gilt auch im Fall

f) der Anpassung des Gewinnverwendungsvorschlags infolge einer Änderung der Zahl

dividendenberechtigter Aktien.

Sollte zu einem Tagesordnungspunkt statt einer Sammel- eine Einzelabstimmung

g) stattfinden, gilt die zu diesem Tagesordnungspunkt abgegebene Briefwahlstimme entsprechend

für jeden Punkt der Einzelabstimmung.

Die Stimmabgabe durch Briefwahl schließt eine Stimmabgabe durch Bevollmächtigte nicht

aus (siehe hierzu unten 'Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte'). Die

h) Stimmabgabe durch Bevollmächtigte einschließlich der von der Gesellschaft benannten

Stimmrechtsvertreter gilt als Widerruf zuvor abgegebener Briefwahlstimmen.

Auch Intermediäre im Sinn des § 135 Abs. 1 AktG und ihnen nach § 135 Abs. 8 AktG

i) gleichgestellte Personen oder Institutionen (wie z.B. eine Aktionärsvereinigung) können

sich unter Einhaltung der genannten Fristen der Briefwahl bedienen. Die Gesellschaft stellt

ihnen auf Wunsch einen elektronischen Abgabeweg oder entsprechende Formulare zur Verfügung.

Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte

Aktionäre, die ihr Stimmrecht nicht selbst per Briefwahl, sondern durch Bevollmächtigte ausüben

wollen, müssen diesen vor der Abstimmung ordnungsgemäß Vollmacht erteilen. Dabei ist Folgendes zu

beachten:


                            Wenn weder ein Intermediär im Sinn des § 135 Abs. 1 AktG noch eine andere ihm nach § 135 
                            Abs. 8 AktG gleichgestellte Person oder Institution (wie z.B. eine Aktionärsvereinigung) 
                            bevollmächtigt wird, ist die Vollmacht entweder 
                                          gegenüber der Gesellschaft 
                                                        in Textform unter der Anschrift 
                                                        KSB SE & Co. KGaA 
                                          -             c/o Computershare Operations Center 
                                                        80249 München 
                                                        oder 
                                                        in Textform unter der Telefax-Nummer 
                                          -             +49 (0) 89 30903 74675 
                            aa) 
                                                        oder 
                                                        in Textform unter der E-Mail-Adresse 
                                          -             anmeldestelle@computershare.de 
              a)                                        oder 
                                          -             unter den Voraussetzungen des § 67c AktG im Wege der 
2.                                                      Übermittlung durch Intermediäre 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 25, 2021 10:05 ET (14:05 GMT)