Im Falle der Bevollmächtigung eines Intermediärs, einer Aktionärsvereinigung oder einer anderen der in § 135 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen, besteht nach Gesetz und Satzung kein Textformerfordernis. Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigenden Institutionen oder Personen möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen bevollmächtigen wollen, mit diesen Institutionen oder Personen rechtzeitig über eine mögliche Form der Vollmacht ab.

Stimmrechtsvertretung durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Aktionären, die nicht selbst an der virtuellen Hauptversammlung teilnehmen möchten, bieten wir an, sich durch die von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern bereits vor der Hauptversammlung eine Vollmacht erteilen möchten, müssen sich rechtzeitig anmelden und den Berechtigungsnachweis führen. Für die Stimmrechtsvertretung und Weisungserteilung kann das den Aktionären mit der Anmeldebestätigung übersandte Vollmachts- und Weisungsformular verwendet werden. Auf diesem Formular erhalten Sie weitere Informationen zur Stimmrechtsvertretung. Die bevollmächtigten Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft üben das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Einzelweisungen aus. Die Vollmacht kann hinsichtlich der Tagesordnungspunkte, zu denen keine Einzelweisungen erteilt sind, nicht ausgeübt werden mit der Folge, dass sich die Stimmrechtsvertreter bei diesen Abstimmungen der Stimme enthalten werden.

Aktionäre, die die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen möchten, werden zur organisatorischen Erleichterung gebeten, die Vollmachten nebst Weisungen spätestens bis zum Montag, den 17. Mai 2021, 24:00 Uhr (MESZ), postalisch, per Telefax oder per E-Mail an die Gesellschaft an die nachfolgend genannte Adresse zu übermitteln:


                            KHD Humboldt Wedag International AG 
              Post:         Hauptversammlung 
                            Colonia-Allee 3 
                            51067 Köln 
              oder Telefax: +49 221 6504-1209 
              oder E-Mail:  hauptversammlung.khd@khd.com 

Aktionäre können außerdem über https://www.khd.com/hv2021/

unter Nutzung des HV-Portals Vollmachten an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erteilen. Bevollmächtigungen, Vollmachtsnachweise sowie die Erteilung von Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können über das HV-Portal - auch über den 17. Mai 2021, 24:00 Uhr (MESZ), hinaus - noch bis zur Schließung der Abstimmungsmöglichkeit durch den Versammlungsleiter in der virtuellen Hauptversammlung übermittelt oder geändert werden.

Für einen Widerruf der Vollmachterteilung an einen Bevollmächtigten oder einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sowie für die Änderungen von Weisungen gelten die vorstehenden Angaben zu den Möglichkeiten der Übermittlung und zu den einzuhaltenden Fristen entsprechend.

Stimmabgabe per elektronischer Briefwahl

Die Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch elektronische Briefwahl ausüben. Auch im Fall der elektronischen Briefwahl sind eine fristgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Bevollmächtigte, bevollmächtigte Intermediäre (z. B. Kreditinstitute), Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater oder diesen nach § 135 AktG gleichgestellte Bevollmächtigte können sich ebenfalls der elektronischen Briefwahl bedienen.

Briefwahlstimmen können ausschließlich im Wege elektronischer Kommunikation über https://www.khd.com/hv2021/

unter Nutzung des HV-Portals abgegeben werden. Briefwahlstimmen können über das HV-Portal bis zur Schließung der Stimmabgabemöglichkeit vor Beginn der Abstimmungen selbst in der virtuellen Hauptversammlung durch den Versammlungsleiter übermittelt oder geändert werden.

Rechte der Aktionäre in Bezug auf die Hauptversammlung

Den Aktionären stehen im Vorfeld sowie während der Hauptversammlung unter anderem die folgenden Rechte zu:


              Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Absatz 2 AktG 
              Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 
              500.000 des Grundkapitals (entsprechend 500.000 Aktien) erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf 
              die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine 
              Beschlussvorlage beiliegen. 
              Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des 
              Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den 
              Antrag halten. § 121 Abs. 7 AktG ist entsprechend anzuwenden. Bei der Berechnung der Mindestbesitzdauer 
              ist § 70 AktG zu beachten. Der Antrag ist von allen Aktionären, die zusammen das erforderliche Quorum 
              erreichen, oder ihren ordnungsgemäß bestellten Vertretern zu unterzeichnen oder in elektronischer Form 
              gemäß § 126a BGB (d.h. mit qualifizierter elektronischer Signatur) einzureichen. 
              Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft 
              mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens am Montag, 19. April 2021, 24:00 Uhr (MESZ), 
              zugehen. Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an die nachfolgende Adresse: 
                            KHD Humboldt Wedag International AG 
                            Vorstand 
                            Colonia-Allee 3 
                            51067 Köln 
1. 

oder in elektronischer Form gemäß § 126a BGB (d.h. mit qualifizierter elektronischer Signatur) per

E-Mail an:


                            hauptversammlung.khd@khd.com 

Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens im

Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon

ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie

werden außerdem unter der Internetadresse

http://www.khd.com

über den Link 'Investor Relations' mit Spracheinstellung 'Deutsch', Rubrik 'Hauptversammlung' bekannt

gemacht und den Aktionären mitgeteilt.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Absatz 1, 127 AktG

Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und/

oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und Wahlvorschläge übersenden. Gegenanträge

müssen mit einer Begründung versehen sein. Wahlvorschläge bedürfen keiner Begründung. Gegenanträge,

Wahlvorschläge und sonstige Anfragen von Aktionären zur Hauptversammlung sind ausschließlich an die

folgende Adresse der Gesellschaft zu richten:


                                          KHD Humboldt Wedag International AG 
                            Post:         Hauptversammlung 
                                          Colonia-Allee 3 
                                          51067 Köln 
                            oder Telefax: +49 221 6504-1209 
                            oder E-Mail:  hauptversammlung.khd@khd.com 

Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge müssen nicht zugänglich gemacht werden.

Zusätzlich zu den in § 126 Absatz 2 AktG genannten Gründen braucht ein Wahlvorschlag auch dann nicht

zugänglich gemacht zu werden, wenn er nicht Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des Kandidaten enthält.

Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern brauchen auch dann nicht zugänglich gemacht zu werden,

wenn ihnen keine Angaben zur Mitgliedschaft des vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten in anderen

gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten im Sinn von § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG beigefügt sind. 2. Die Gesellschaft wird zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären

einschließlich des Namens des Aktionärs sowie zugänglich zu machender Begründungen nach ihrem Eingang

unter der Internetadresse

http://www.khd.com

über den Link 'Investor Relations' mit Spracheinstellung 'Deutsch', Rubrik 'Hauptversammlung'

veröffentlichen. Dabei werden mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, d. h. bis zum Mittwoch, 05.

Mai 2021, 24:00 Uhr (MESZ), bei der im ersten Absatz dieses Abschnittes genannten Adresse eingehende

zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge zu den Punkten der Tagesordnung berücksichtigt.

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April 12, 2021 09:06 ET (13:06 GMT)