festgesetzt, deren Erreichungsgrad die Höhe der tatsächlichen Auszahlung bestimmt. Bei der Ermittlung der
Ziel-Gesamtvergütung wird von einer Zielerreichung von 100 % und damit einem Zielbonus von 100 %
ausgegangen. Nicht in der Ziel-Gesamtvergütung, sehr wohl aber in der Höchstgrenze der Vergütung ist eine
Ermessenstantieme in Höhe von bis zu EUR 0,1 Mio. berücksichtigt.
Die Anteile der einzelnen Vergütungsbestandteile an der Ziel-Gesamtvergütung werden nachfolgend in
prozentualen Bandbreiten angegeben. Die konkreten Anteile variieren bei den einzelnen
Vorstandsmitgliedern. Das Jahresfestgehalt trägt zu 52 bis 57 %, der kurzfristige Erfolgsbonus zu 10 bis
12% der langfristige Erfolgsbonus zu 24 bis 27 % und die Nebenleistungen zu 5 bis 12 % zur Zielvergütung
bei.
D. Vergütungskomponenten im Detail
a. Jahresfestgehalt
Das Jahresfestgehalt ist eine fixe, auf das gesamte Geschäftsjahr bezogene Vergütung, die in zwölf
gleich hohen Monatsraten ausgezahlt wird.
b. Nebenleistungen
Jedes Vorstandsmitglied erhält zudem individuelle Nebenleistungen. Diese umfassen insbesondere die
Bereitstellung eines Dienstwagens. der auch privat genutzt werden darf, ggfs. Umzugskosten und
Aufwendungen für eine betrieblich bedingte doppelte Haushaltsführung, die Kosten eines Gesundheitschecks,
eine Unfallversicherung, sowie Zuschüsse zu einer privaten Altersvorsorge und Kranken- und
Pflegeversicherungsbeiträge in Anwendung von § 257 SGB V und § 61 SGB XI.
c. Versorgungsbezüge
Für die Mitglieder des Vorstands besteht keine betriebliche Altersversorgung.
d. Kurzfristiger Erfolgsbonus
Im jeweiligen Dienstvertrag hat der Aufsichtsrat für jedes Vorstandsmitglied einen Zielbetrag für den
Bonus für persönliche Ziele (nachfolgend 'kurzfristiger Erfolgsbonus') vereinbart, der bei 100 % 8. Zielerreichung gewährt wird. Der Maximalbetrag des kurzfristigen Erfolgsbonus ist auf 100 % des
Zielbetrags begrenzt.
Die Höhe des auszuzahlenden kurzfristigen Erfolgsbonus hängt davon ab, inwieweit ein Vorstandsmitglied
die jeweils vier Ziele erreicht, die der Aufsichtsrat für dieses Vorstandsmitglied aus der Liste der
folgenden finanziellen und nicht-finanziellen Leistungskriterien im Sinne des § 87a Abs. 1 Satz 2 Nr. 4
AktG festlegt:
Erreichen finanzieller Kennzahlen (Auftragseingang, Umsatz, Ergebnis vor Steuern) bei - Tochtergesellschaften im direkten Verantwortungsbereich des jeweiligen Vorstands; - Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen zur Kostenoptimierung; - Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen zur Effizienzsteigerung; - Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der operativen Exzellenz; - Optimierung des Cashflow; Spezifische operative und/oder strategische Ziele, die für die langfristige und nachhaltige - Entwicklung des Unternehmens von hoher Bedeutung sind (etwa Ziele für Digitalisierung, die Investitions- und F&E-Strategie); Marktentwicklung und Kundenorientierung (z.B. neue Märkte, neue Produkt- oder - Kundensegmente); Soziales / Mitarbeiter (wie etwa Maßnahmen zur Steigerung der Arbeitgeberattraktivität und - der Mitarbeiterzufriedenheit, Nachfolgeplanung, Maßnahmen zur Führungskräfteentwicklung, zur Diversität und Chancengleichheit); - Governance/Compliance (wie etwa Maßnahmen zur Sicherstellung und Aufrechterhaltung eines Compliance-Management-Systems).
Jedes der vier finanziellen und nicht-finanziellen Leistungskriterien wird mit einem festgelegten
Prozentsatz in Bezug auf den Maximalbetrag des kurzfristigen Erfolgsbonus gewichtet. Die Zielwerte für
die Zielerreichung von finanziellen Leistungskriterien werden aus der Planung für das jeweilige
Geschäftsjahr abgeleitet, welcher der Aufsichtsrat zugestimmt hat. Der Aufsichtsrat legt jährlich für
jedes finanzielle und nicht-finanzielle Leistungskriterium die Werte für eine Zielerreichung von 0 % bzw.
100 % fest. Für die Feststellung der Zielerreichung bei den finanziellen Zielen werden die Zahlen des
Konzernjahresabschlusses bzw. Daten des internen Rechnungswesens für das betreffende Jahr zugrunde
gelegt.
Die Leistungskriterien sollen die Vorstandsmitglieder zur Wertschaffung und zum Erreichen bzw. zur
Outperformance der kurzfristigen wirtschaftlichen Ziele sowie zur operativen Exzellenz motivieren. Der
kurzfristige Erfolgsbonus gibt dem Aufsichtsrat zusätzlich die Möglichkeit, individuelle oder kollektive
Leistungen des Vorstands anhand nichtfinanzieller Leistungskriterien und Ziele zu berücksichtigen, die
für die operative Umsetzung der Unternehmensstrategie maßgeblich sind. Der kurzfristige Erfolgsbonus soll
einerseits die Gesamtverantwortung der Vorstandsmitglieder für den Konzern wiedergeben und die
Zusammenarbeit unter den Unternehmensbereichen fördern sowie andererseits der eigenständigen Führung des
jeweiligen Ressorts gerecht werden. Bei der Festlegung der Ziele und der Berechnung des kurzfristigen
Erfolgsbonus für jedes Vorstandsmitglied wird daher die jeweilige Geschäftsverantwortung berücksichtigt.
Die Auszahlung des kurzfristigen Erfolgsbonus erfolgt in bar und ist nach Billigung des
Konzernabschlusses des Unternehmens fällig.
e. Ermessenstantieme
Zusätzlich zum kurz- und langfristigen Erfolgsbonus kann der Aufsichtsrat für jedes Geschäftsjahr bei
besonderen Leistungen des Vorstandsmitglieds und/oder bei entsprechendem besonderem wirtschaftlichem
Erfolg des KHD Konzerns eine zusätzliche freiwillige Tantieme (Ermessenstantieme) in Höhe von bis zu EUR
0,10 Mio. pro Jahr beschließen.
Der Aufsichtsrat berücksichtigt bei der Festlegung der Ermessenstantieme die besonderen Leistungen des
einzelnen Vorstandsmitglieds, insbesondere im Hinblick auf den langfristigen nachhaltigen Erfolg des
Unternehmens, die Interessen der Aktionäre sowie der Mitarbeiter, die ökologische und gesellschaftliche
Verantwortung sowie die Compliance-Kultur des Unternehmens.
f. Langfristiger Erfolgsbonus
Der langfristige Erfolgsbonus soll das langfristige Engagement des Vorstands für den Konzern und sein
nachhaltiges Wachstum fördern. Daher sind die finanziellen Leistungskriterien für alle Mitglieder des
Vorstands identisch und beruhen auf einer mehrjährigen Bemessungsgrundlage. Im jeweiligen Dienstvertrag
hat der Aufsichtsrat für jedes Vorstandsmitglied einen Zielbetrag für den langfristigen Erfolgsbonus
vereinbart, der bei 100 % Zielerreichung gewährt wird. Der Maximalbetrag des langfristigen Erfolgsbonus
ist auf 100 % des Zielbetrags begrenzt.
Die Höhe des auszuzahlenden langfristigen Erfolgsbonus hängt davon ab, inwieweit am Ende der
zweijährigen Bemessungsperiode das jeweilige Ziel erreicht wurde. Der Aufsichtsrat hat für den Vorstand
die folgenden finanziellen Leistungskriterien im Sinne des § 87a Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 AktG festlegt:
- Auftragseingang je Segment - Bruttoergebnis vom Umsatz - Ergebnis vor Steuern (EBT)
Der langfristige Erfolgsbonus wird anhand von vier festgelegten Stufen (0 % / 25 % / 50 % / 100 %)
bestimmt. Bei der Bemessung des langfristigen Erfolgsbonus wird jedes finanzielle Leistungskriterium
separat betrachtet, d.h. die Überschreitung einer Zielgröße (Zielerreichung > 100 %) kann nicht zur
Kompensation bei einem anderen finanziellen Leistungskriterium (Zielerreichung < 100 %) verwendet werden.
Für jedes finanzielle Leistungskriterium wurde eine Untergrenze festgelegt. Bei Erreichen der jeweiligen
Untergrenze beläuft sich der langfristige Erfolgsbonus auf 25 % des korrespondierenden Bonusanteils; bei
Zielverfehlungen (Nicht-Erreichen der Zieluntergrenze - kumuliert für den mehrjährigen
Beurteilungszeitraum) entfällt der entsprechende Teil des langfristigen Erfolgsbonus vollständig.
Um den langfristigen Erfolgsbonus auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung auszurichten und mit
einer langfristigen Anreizwirkung auszustatten, liegt den finanziellen Leistungskriterien grundsätzlich
ein zweijähriger Beurteilungszeitraum in Bezug auf Kennzahlen des KHD Konzerns zugrunde. Erst nach Ablauf
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April 12, 2021 09:06 ET (13:06 GMT)