Förderung der Geschäftsstrategie und der langfristigen Entwicklung der Gesellschaft

Die Anzahl der virtuellen Aktien ist abhängig vom Erreichen finanzieller und

nichtfinanzieller Ziele. Dabei sind die für die finanziellen Ziele gewählten

Leistungskriterien wesentliche Steuerungsgrößen für das Unternehmen. Sie stellen wichtige

Indikatoren für eine erfolgreiche Umsetzung der Geschäftsstrategie dar. Die

nichtfinanziellen Ziele entsprechen wichtigen Schritten zur Umsetzung der

Geschäftsstrategie und tragen so ganz unmittelbar zur Förderung der Geschäftsstrategie und

der langfristigen Entwicklung der Gesellschaft bei.

Die Zuteilung von virtuellen Aktien lässt die Vorstandsmitglieder an einer erfolgreichen

Umsetzung der auf langfristiges und profitables Wachstum abzielenden Geschäftsstrategie

teilhaben. Auf diese Weise sollen sie zur Förderung der Geschäftsstrategie und zur

langfristigen Entwicklung der Gesellschaft beitragen.

Unterjähriger Vertragsbeginn, unterjähriges Vertragsende

Im Fall eines unterjährigen Vertragsbeginns und im Fall einer unterjährigen Vertragsbeendigung werden 3.3 das Jahresgrundgehalt und regelmäßig erfolgende Nebenleistungen zeitanteilig ausgezahlt bzw. gewährt, der

Jahresbonus wird mit zeitanteiligem Zielbonus gewährt oder zeitanteilig ausgezahlt und der virtuelle

Aktienplan wird mit zeitanteiligem Ziel-Zuteilungsbetrag gewährt bzw. die Anzahl der virtuellen Aktien

zeitanteilig bestimmt.

Widerruf der Bestellung unter Zusicherung der Wiederbestellung

Für den Fall, dass die Bestellung zum Mitglied des Vorstands nach § 84 Abs. 3 AktG unter Zusicherung

der Wiederbestellung widerrufen wird, kann vorgesehen werden, dass der Anstellungsvertrag mit dem

Widerruf der Bestellung endet und ab der Wiederbestellung bis zum ursprünglich vereinbarten Vertragsende 3.4 weiterläuft. In den Geschäftsjahren, während derer der Vertrag insoweit keine vollen zwölf Monate läuft,

gelten die Regelungen zum unterjährigen Vertragsbeginn und unterjährigen Vertragsende entsprechend.

Stattdessen kann auch vereinbart werden, dass der Anstellungsvertrag zwischen Widerruf der Bestellung und

Wiederbestellung ruhend gestellt wird und das Vorstandsmitglied für diesen Zeitraum keine Vergütung oder

lediglich alle oder einen Teil der Nebenleistungen erhält; insoweit gelten dann die Regelungen zum

unterjährigen Vertragsbeginn und unterjährigen Vertragsende sinngemäß.


              STRUKTUR UND HÖHE DER VORSTANDSVERGÜTUNG 
              Dieses Vergütungssystem dient dazu, der KAP AG den notwendigen Handlungsspielraum zu geben, um auch 
4.            künftig wettbewerbsfähige Vergütungen anbieten zu können. Dadurch unterstützt das Vergütungssystem die 
              Gesellschaft im Wettbewerb um hochqualifizierte Führungskräfte. Dieser Handlungsspielraum wird nur in dem 
              Umfang ausgeschöpft, wie dies unter Berücksichtigung der jeweils relevanten Umstände auch tatsächlich 
              sachgerecht erscheint. 
              Struktureller Rahmen 
              Der Anteil des Jahresgrundgehalts, des Jahresbonus und des virtuellen Aktienplans an der Gesamtvergütung 
              (ohne Berücksichtigung von Nebenleistungen und einem etwaigen Ausgleich gemäß Ziffer 3.1(d)) hat sich in 
              den folgenden Bandbreiten zu bewegen, wobei der Jahresbonus mit 100 % des Zielbonus und der virtuelle 
              Aktienplan mit 100 % des Ziel-Zuteilungsbetrags angesetzt werden: 
              *             Jahresgrundgehalt:      60 % bis 65 % 
4.1           *             Jahresbonus:            15 % bis 20 % 
              *             Virtueller Aktienplan:  20 % bis 25 % 

Der maximale Umfang der Nebenleistungen ist in Ziffer 3.1(b) als Prozentsatz des Jahresgrundgehalts

angegeben und insoweit abhängig von der vorstehend für das Jahresgrundgehalt genannten Bandbreite.

Ziel- und Maximalvergütung

Ziel-Gesamtvergütung ist der Wert, der einem Vorstandsmitglied für ein Geschäftsjahr insgesamt

zufließt, wenn die Zielerreichung bei sämtlichen erfolgsabhängigen Vergütungskomponenten 100 % beträgt.

Der Jahresbonus wird dabei mit 100 % des Zielbonus und der virtuelle Aktienplan mit 100 % des

Ziel-Zuteilungsbetrags angesetzt. Das Vergütungssystem lässt eine Ziel-Gesamtvergütung von bis zu EUR

800.000,00 für die einzelnen Vorstandsmitglieder zu. 4.2

Die Maximalvergütung ist der Wert, der einem Vorstandsmitglied insgesamt für ein Geschäftsjahr maximal

zufließen darf. Die Maximalvergütung für die einzelnen Vorstandsmitglieder beträgt höchstens EUR

1.600.000,00.

Wird ein Ausgleich nach Ziffer 3.1(d) gewährt, erhöht sich die vorstehende Maximalvergütung um den

Betrag, der in dem betreffenden Geschäftsjahr gemäß Ziffer 3.1(d) gezahlt wird, maximal also um EUR

520.000,00.

Festlegung der konkreten Vergütung für die einzelnen Vorstandsmitglieder

Der durch das Vergütungssystem eröffnete Handlungsspielraum wird nur in dem Umfang ausgeschöpft, wie

dies unter Berücksichtigung der jeweils relevanten Umstände sachgerecht ist.

Es wird zunächst die konkrete Ziel-Gesamtvergütung und sodann die Vergütungsstruktur eines einzelnen

Vorstandsmitglieds festgelegt. Ausgangspunkt sind dabei die konkreten Zielvergütungen bzw. deren

Bandbreiten (ohne Berücksichtigung von Nebenleistungen und eines etwaigen Ausgleichs gemäß Ziffer 3.1(d))

und Vergütungsstrukturen, wie sie zum Zeitpunkt der jeweiligen Festlegung für die zu diesem Zeitpunkt

amtierenden Vorstandsmitglieder der KAP AG bestehen. Bei Festsetzung dieses Vergütungssystems sind diese

wie folgt (Beträge jeweils in EUR):


              Ziel-Gesamtvergütung (ohne Nebenleistungen)            500.000,00 - 575.000,00 
              davon: 
              1. Jahresgrundgehalt                                   300.000,00 - 350.000,00 
              2. Jahresbonus (100 % Zielbonus)                       100.000,00 
              3. Virtueller Aktienplan (100 % Ziel-Zuteilungsbetrag) 100.000,00 - 125.000,00 

Bei künftigen Festlegungen neuer konkreter Ziel-Gesamtvergütungen kann im Rahmen dieses

Vergütungssystems von den Werten bzw. Bandbreiten in vorstehender Tabelle abgewichen werden, soweit dies

sachgerecht erscheint, um den dem Vorstandsmitglied überantworteten Aufgaben, seiner Erfahrung, seinen

Leistungen in der Vergangenheit und den Marktgegebenheiten angemessen Rechnung zu tragen. Voraussetzung

ist, dass die Vergütung auch mit Blick auf die Lage der Gesellschaft angemessen ist und die übliche

Vergütung nicht ohne besondere Gründe übersteigt. Zur Beurteilung der Üblichkeit im Vergleich zu anderen

Unternehmen (horizontaler Vergleich) werden geeignete Vergleichsgruppen aus in- und ausländischen

Unternehmen herangezogen, deren Zusammensetzung offengelegt wird. Zur Beurteilung der Verhältnismäßigkeit

innerhalb der KAP-Gruppe (vertikaler Vergleich) werden das Verhältnis der Vergütung der

Vorstandsmitglieder zur Vergütung der Führungskräfte sowie zur Vergütung der Führungskräfte und

Mitarbeiter insgesamt und dieses auch in der zeitlichen Entwicklung berücksichtigt. Sofern ein externer

Vergütungsexperte hinzugezogen wird, wird auf dessen Unabhängigkeit vom Vorstand und vom Unternehmen

geachtet.

Der Vorsitzende oder Sprecher des Vorstands erhält eine höhere Vergütung als die übrigen

Vorstandsmitglieder. Bei der Festlegung der Vergütungsstruktur sollen folgende Leitlinien berücksichtigt

werden: Der Ziel-Zuteilungsbetrag des virtuellen Aktienplans soll den Zielbonus des Jahresbonus

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August 17, 2021 09:05 ET (13:05 GMT)