Die erfolgsunabhängige Vergütung umfasst das Jahresgrundgehalt sowie Nebenleistungen. Die

erfolgsabhängige Vergütung setzt sich aus einer kurzfristigen variablen Vergütungskomponente, dem

Jahresbonus, und einer langfristigen variablen Vergütungskomponente, dem virtuellen Aktienplan, zusammen.


              Erfolgsunabhängige Vergütung 
                            Jahresgrundgehalt 
              (a)           Das Vorstandsmitglied erhält ein Jahresgrundgehalt, das monatlich in zwölf gleichen Raten 
                            ausgezahlt wird. 
                            Nebenleistungen 
                            Das Jahresgrundgehalt wird durch folgende vertraglich zugesicherte Nebenleistungen ergänzt: 
                            Das Vorstandsmitglied hat Anspruch auf einen Dienstwagen, der auch für die private Nutzung 
                            zur Verfügung steht. Das Vorstandsmitglied kann stattdessen die Zahlung einer monatlichen 
                            Pauschale von EUR 1.000,00 (brutto) wählen. 
                            Sofern das Vorstandsmitglied seine Vergütung unter einem Geschäftsführeranstellungsvertrag 
                            mit der CSP oder einem Dritten erhält, wird ihm der Arbeitnehmeranteil an der 
                            Sozialversicherung ersetzt, soweit dieser aufgrund der Anstellung als Geschäftsführer der 
                            CSP bzw. eines Dritten zu zahlen ist und nicht zu zahlen wäre, wenn das Vorstandsmitglied 
                            ausschließlich Mitglied des Vorstands der KAP AG wäre und ausschließlich einen 
              (b)           Vorstandsanstellungsvertrag mit der KAP AG hätte. Der Ersatz erfolgt auf Nettobasis, d.h. 
                            Einkommensteuer, die auf diesen Ersatz zu entrichten ist, wird ebenfalls ersetzt. 
3.1                         Zugunsten des Vorstandsmitglied wird eine Unfallversicherung abgeschlossen, die auch 
                            Unfälle außerhalb der vertraglichen Tätigkeit abdeckt. Die Beiträge werden für das 
                            Vorstandsmitglied übernommen. 
                            Wenn ein Vorstandsmitglied auf Wunsch der Gesellschaft seinen Lebensmittelpunkt verlegt, 
                            können ihm Zusatzleistungen insbesondere für Umzug, Wohnung, gegebenenfalls auch 
                            Sprachkurse für das Vorstandsmitglied und seine Familienangehörigen, Kosten für 
                            internationale Schulen u. ä. gewährt werden. 
                            Der Wert sämtlicher in einem Geschäftsjahr gewährter Nebenleistungen darf 20 % des 
                            Jahresgrundgehalts für das betreffende Geschäftsjahr nicht überschreiten. 
                            Versorgungszusagen 
              (c) 
                            Es gibt keine Altersversorgungszusagen. 
                            Ausgleich für den Verfall von Rechten 
                            Soweit vor dem Wechsel in den Vorstand der KAP AG erworbene Vergütungsleistungen aufgrund 
              (d)           dieses Wechsels verfallen, kann ein Ausgleich gewährt werden. Dieser Ausgleich bleibt bei 
                            der Zielvergütung unberücksichtigt. Der Wert des Ausgleichs darf 100 % des 
                            Jahresgrundgehalts (für ein volles Geschäftsjahr) nicht übersteigen. Der Ausgleich ist in 
                            bar zu gewähren. Er kann als Einmalzahlung oder in mehreren Teilbeträgen ausgezahlt werden. 

Erfolgsabhängige Vergütung


                            Jahresbonus 
                            Der Jahresbonus ist eine kurzfristige, einjährige erfolgsabhängige Vergütungskomponente, 
                            die jährlich gewährt wird. 
                            Ausgestaltung 
                            Der Jahresbonus wird mit einem im Anstellungsvertrag bestimmten Zielbetrag (Zielbonus) 
                            gewährt, der zu 100 % zur Auszahlung gelangt, wenn die Zielerreichung für sämtliche Ziele 
                            unter Berücksichtigung von deren jeweiliger Gewichtung in Summe (Gesamtzielerreichungsgrad) 
                            für das betreffende Geschäftsjahr 100 % beträgt. Die Ziele werden jährlich grundsätzlich 
                            bis spätestens einen Monat nach Billigung des Jahresabschlusses des Vorjahres und nach 
                            Erörterung mit dem Vorstandsmitglied festgelegt. Die Festlegung der Ziele kann bei 
                            unterjähriger Bestellung zum Vorstand oder sonst aus berechtigten Gründen später im 
                            betreffenden Geschäftsjahr erfolgen. 
                            Nach Ablauf des betreffenden Geschäftsjahres wird geprüft, in welchem Umfang das 
                            Vorstandsmitglied die für das betreffende Geschäftsjahr vereinbarten Ziele erreicht hat und 
                            welche Bonushöhe sich hieraus ergibt. Der so festgestellte Bonus ist einen Monat nach 
                            Billigung des Jahresabschlusses des betreffenden Geschäftsjahrs zur Zahlung fällig. 
                            Es werden sowohl finanzielle als auch nichtfinanzielle Ziele festgelegt. Die finanziellen 
                            Ziele werden insgesamt mit bis zu 75 % und die nichtfinanziellen Ziele insgesamt mit 
                            mindestens 25 % gewichtet. Der Zielerreichungsgrad kann jeweils zwischen 0 % und 200 % 
                            liegen. Dazu wird für jedes Ziel neben dem Zielwert, der 100 % Zielerreichung entspricht, 
                            ein Zielerreichungskorridor definiert. Dabei wird ein unterer Wert festgelegt, unterhalb 
                            dessen der Zielerreichungsgrad 0 % beträgt, und ein oberer Wert, ab dem der 
                            Zielerreichungsgrad mit 200 % angesetzt wird (Cap). Die Zwischenwerte werden linear 
                            interpoliert. Der Gesamtzielerreichungsgrad ergibt sich aus den entsprechend gewichteten 
                            Zielerreichungsgraden für die einzelnen Ziele. 
                            Für die finanziellen Ziele werden als Leistungskriterien das um Sondereffekte bereinigte, 
                            'normalisierte' Konzern-EBITDA sowie der Konzern-Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 
                            herangezogen. Die Zielwerte, die 100 % Zielerreichung entsprechen, werden aus der 
                            Jahresplanung für das betreffende Geschäftsjahr abgeleitet, die sich ihrerseits aus der 
                            längerfristigen Planung ableitet, die wiederum auf der Geschäftsstrategie basiert. Für die 
                            Feststellung des Grads der Zielerreichung werden die Werte aus dem Konzernabschluss für das 
                            betreffende Geschäftsjahr herangezogen. 
                            Als nichtfinanzielle Ziele werden qualitative Ziele festgelegt, und zwar solche, die 
                            konkrete Schritte zur Umsetzung der Geschäftsstrategie zum Gegenstand haben und aus den 
              (a)           Business-Plänen abgeleitet werden. Das sind namentlich strukturelle Maßnahmen oder 
                            bedeutsame Projekte, die dazu dienen, die Strukturen der KAP-Gruppe an das geplante 
                            Wachstum anzupassen oder das Wachstum wie geplant voranzutreiben. Dazu gehören insbesondere 
                            Maßnahmen und Projekte zur Umsetzung der strategischen Verbesserungsinitiativen. Für die 
                            einzelnen nichtfinanziellen Ziele werden vom Aufsichtsrat - unter Berücksichtigung der 
                            Unternehmensplanung - Meilensteine (Umsetzungsgrad zu bestimmten Punkten auf der Zeitachse) 
                            definiert. Der Grad der Zielerreichung wird mithilfe dieser Meilensteine bestimmt, die dazu 
                            in zahlenmäßige Werte übersetzt werden. 
                            Die konkrete Gewichtung der einzelnen Ziele wird spätestens mit der Festlegung der Ziele 
                            bestimmt. 
                            Möglichkeit der Auszahlung in Form von Aktien 
                            Es kann vereinbart werden, dass - soweit möglich - bis zu 50 % des 
                            Brutto-Auszahlungsbetrags aus dem Jahresbonus in KAP-Aktien gewährt werden (Aktienanteil). 
                            Das Vorstandsmitglied kann über die ihm gewährten KAP-Aktien sofort verfügen. Die Anzahl 
                            der zu gewährenden KAP-Aktien bestimmt sich dabei durch Division des entsprechenden Anteils 
                            des Brutto-Auszahlungsbetrags durch den ungewichteten Durchschnitt der Schlusspreise der 
                            KAP-Aktie im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter 
                            Wertpapierbörse während der letzten 20 Handelstage vor Billigung des Jahresabschlusses des 
                            betreffenden Geschäftsjahrs. Soweit Steuern oder Sozialabgaben auf den Aktienanteil 
                            einzubehalten sind, verringert sich die Anzahl der zu gewährenden Aktien entsprechend dem 
                            einzubehaltenden Betrag. Ist trotz angemessener Anstrengungen eine Gewährung von KAP-Aktien 

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August 17, 2021 09:05 ET (13:05 GMT)